1. HETA ASSET RESOLUTION AG
Alpen-Adria-Platz 1
9020 Klagenfurt
2. Gläubiger der im Spruch erfassten
berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der
HETA ASSET RESOLUTION AG
BEREICH Integrierte Aufsicht
GZ FMA-AW00001/0001-ABB/2015
(bitte immer anführen!)
E-ZUSTELLUNG: ERsB-ORDNUNGSNR.
9110020375710
WIEN, AM 01.03.2015
Mandatsbescheid
Die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über
die Sanierung und Abwicklung von Banken, BGBl. I Nr. 98/2014 (BaSAG) ordnet infolge
Vorliegens der Abwicklungsvoraussetzungen bei der HETA ASSET RESOLUTION AG, AlpenAdria-Platz
1, 9020 Klagenfurt, FN 108415, (in der Folge „HETA“) gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 in
Verbindung mit § 58 Abs. 1 BaSAG mit sofortiger Wirkung für die HETA sowie für sämtliche
Gläubiger der im Spruch erfassten berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der HETA folgende
Maßnahmen an:
I.
Die Fälligkeiten sämtlicher von der HETA ausgegebenen Schuldtitel und sämtlicher anderer
Verbindlichkeiten und die Zeitpunkte, zu denen die darauf entfallenden Zinsen zu zahlen sind,
werden, sofern die Fälligkeit der Schuldtitel oder Verbindlichkeiten oder der darauf entfallenden
Zinsen andernfalls früher eintreten würde, und diese Schuldtitel, Verbindlichkeiten und Zinsen nicht
bereits getilgt wurden, gemäß § 58 Abs. 1 Z 10 BaSAG mit sofortiger Wirkung dahingehend
geändert, dass sie bis zum Ablauf des 31.05.2016 aufgeschoben werden, sofern es sich nicht um
Verbindlichkeiten handelt, die gemäß § 86 Abs. 2 BaSAG nicht berücksichtigungsfähig sind:
https://www.fma.gv.at/typo3conf/ext/dam_download/secure.php?u=0&file=13884&t=1425363972&hash=3c3bbfbd5e07c78bcd2d1f92d8657a7b
Was jemand wie das mit dem Einspruch läuft? Gibt es da ein Musterschreiben?
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