Abkommen
zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und
der Regierung der Argentinischen Republik
über
die Rückzahlung von Verbindlichkeiten
der Argentinischen Republik
(Argentinien 2014)
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und
die Regierung der Argentinischen Republik -
auf der Grundlage der am 29. Mai 2014 in Paris Unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung
über die Regelung von Verbindlichkeiten der Argentinischen Republik (Gemeinsame
Erklärung) -
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1
Grundsatz der Schuldenregelung
(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Argentinischen
Republik vereinbaren mit diesem Abkommen eine abschließende Regelung der in diesem
Abkommen bezeichneten Rückstände der Argentinischen Republik (Rückstände).
(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland stellt sicher, dass die deutschen
Gläubiger ihre in dieses Abkommen einbezogenen Forderungen während der Dauer dieses
Abkommens nicht gegenüber den argentinischen Schuldnern geltend machen. Im Übrigen
werden die Verträge zwischen den in den Anlagen aufgeführten deutschen Gläubigem und
den argentinischen Schuldnern, die den in dieses Abkommen einbezogenen Forderungen zugrunde
liegen, durch dieses Abkommen und die Maßnahmen zu seiner Durchführung nur
insofern berührt, als sich dies aus den Bestimmungen dieses Abkommens ergibt.
usw....
kompletter Vertrag 155 Seiten.....bei mir
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