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Sonntag, 25. Oktober 2015

Angeklagter lacht über Urteil – Richter verdoppelt die Haftstrafe

Angeklagter lacht über Urteil – Richter verdoppelt die Haftstrafe

hammer
Ramon Ochoa sollte für 12 Monate und 1 Tag in Haft gehen. Dieses Urteil verkündete der zuständige Richter. Daraufhin lachte der Angeklagte, was der Richter als respektlos empfand und dadurch die Strafe verdoppelte. Die Verdoppelung der Haftstrafe wurde nun überraschend von einem US-Bundesgericht bestätigt.
Bei der Anhörung vor dem Bezirksrichter Lawrence O`Neill in Kalifornien ging es um Verstöße gegen Bewährungsauflagen, nachdem Ochoa zuvor wegen illegalen Schusswaffenbesitzes verurteilt und danach vorzeitig aus der Haft gegen Auflagen entlassen wurde. Der Richter sah den Angeklagten für schuldig und entschied sich für 12 Monate und 1 Tag Haft. Der Angeklagte Ochoa lachte über das Urteil, weil er nach eigenen Angaben überrascht war von diesem Schuldspruch. Der Richter fand das Lachen des Angeklagten gar nicht witzig, sondern respektlos  und erhöhte deswegen die Strafe sofort auf zwei Jahre Haft – in diesem Fall die maximal mögliche Strafe.
Das Gespräch lief so ab:
– Angeklagter lacht, nachdem der Richter die Haftstrafe verkündet-
-Richter: “Glauben Sie, das ist lustig?”
– Angeklagter: “Keineswegs!”
-Richter: “Warum lachen Sie dann?”
– Angeklagter: “Ich bin bloß überrascht”
-Richter: “Sie haben sich gerade in eine höhere Strafe reingeredet!”
Der Angeklagte legte dann gegen dieses Urteil Berufung ein. Nun hatte ein Berufungsgericht zu entscheiden – und bestätigte letzten Donnerstag im Ergebnis die Verdoppelung der Haftstrafe.
Zwei der drei Berufungsrichter sind der Ansicht, dass Richter grundsätzlich sehr wohl während einer laufenden Anhörung noch die Höhe der Strafe ändern dürfen, solange die Anhörung noch nicht beendet ist.  Die anders denkende und überstimmte dritte Berufungsrichterin Gloria Navarro war jedoch der Ansicht, dass dies nur möglich sei, wenn es sich um einen klaren Rechenfehler, technischen Fehler oder sonstigen offensichtlichen Fehler handelt. Ein solcher habe jedoch hier nicht vorgelegen. Die Richterin sagte darüber hinaus gegenüber der Presse, dass ihre zwei Kollegen damit einen beunruhigenden Präzedenzfall schaffen würden, da ihre Ansicht über die Änderung einer mündlich ausgesprochenen Verurteilung bisher herrschende Ansicht unter den Gerichten war. Sie lehnte sich sogar soweit aus dem Fenster und bezeichnete die Ansicht ihrer beiden Kollegen als “drakonische Regeln über die Anpassung von Verurteilungen”.
Der Anwalt von Ramon Ochoa sagte aus, dass er und sein Mandant noch nicht sicher sind, ob sie gegen das Urteil des Berufungsgerichts Revision einlegen werden. In erster Linie deswegen, weil Ochoa Weihnachten 2015 – nach zwei Jahren verbüßter Haftzeit – also schon bald aus dem Gefängnis entlassen wird. Über die Revision würde vor Weihnachten 2015 ohnehin nicht mehr entschieden werden. Die Entscheidung, dass womöglich gar keine Revision eingelegt wird, ist aber noch nicht endgültig.
Der Anwalt sagte darüber hinaus noch über das Urteil des Berufungsgerichtes, dass es klar falsch sei. Die Ansicht, dass Richter grundsätzlich sehr wohl während einer laufenden Anhörung noch die Höhe der Strafe ändern dürfen, sei ihm neu und bisher nicht von der Rechtsprechung so entschieden worden. Viele Angeklagte würden im Übrigen vor Gericht lachen, zum Beispiel weil diese einfach nur nervös sind. Lachen könne vieles bedeuten, es muss nicht zwingend lediglich ein Zeichen von Respektlosigkeit sein und es sei traurig, dass ein Richter die Haftstrafe verdoppelt habe, weil er das Lachen des Angeklagten nur in einer bestimmten Art und Weise als respektlos interpretierte.
Fundstelle:
USNEWS.com vom 23.10.2015

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