Donnerstag, 29. Oktober 2015
Leute....noch nie was von Differenzhaftung gehört ?!?!? wenn die Sacheinlage Schrottbond nicht werthaltig genug ist so könnt ihr in die sog. Differenzhaftung genommen werden.....das SchVG untersagt den Beshlussvon Mehrleistungen....deswegen wird der zwischenschritt von Erwerbsrechten gegen Ausbuchung der Schrottanleihe gewählt....nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber....wenn ihr unbedingt die Aktien haben wollt dann kauft sie nach emision an der Börse.....nur wa soll aus deen Aktien werden wenn die selben Chaotenin der Firmenleitung sitzen wie die die den Bond gegen die Wand gefahren haben....
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