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Dienstag, 20. Oktober 2015

(1) Jedes Institut hat auf Verlangen der Abwicklungsbehörde einen Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten vorzuhalten // ich verstehe das so das Banken von der Abwicklungsbehörde veranlasst werden können Bail-In-Mittel einzuwerben die im Krisenfalle zu Gunsten des fallierenden Institutes enteignet werden.....





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