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Ich nicht, d.h. ich werde mit knapp 200.000 € Streitwert reingehen. Ist vermutlich letzte Chance der Anspruchssicherung, wenn man sich später nicht mit völlig wirren Verjährungsfragen herumschlagen will.
Die Tatsache, dass der BGH nicht noch in diesem Jahr entscheidet, ist ein typisches Beispiel dafür, auch welches Niveau unser Rechtsstaat abgesunken ist. Das ist nichts anders als eine besondere Form der Rechtsbeugung.
Ähnlich dem Fall, wo das BVerfG erst dann über die Argentinien-Klagen entschieden hatte, nachdem Argentinien die erste Umschuldung abgeschlossen hatte.
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