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Montag, 2. April 2012

Customer Service Domestic Clearstream Banking AG mauert i mZusammenhang mit § 34 Depotunterschlagung

Sehr geehrter Herr Koch,
als Privatperson können wir Ihnen leider keine Auskunft geben, da keine
Geschäftsbeziehung mit der Clearstream besteht. Wir bitten Sie, sich an
ihren Vertragspartner bzw. ihre Depot-/Hausbank zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Klier

Customer Service Domestic
Clearstream Banking AG

Phone +49-(0) 69-2 11-1 11 77
Fax +49-(0) 69-2 11-61 11 77
mailto: csdomestic@clearstream.com
http://www.clearstream.com



Besitzer rolfjkoch
Erstellt Technical User SYSINET am 01.04.2012 21:12:46




Sonntag, 1. April 2012

§ 34 DepotG Depotunterschlagung bis 5 Jahre Haft

es gibt starke Anhaltspunkte dafür, dass die Ausbuchung der Alt-Griechen
auf grund der Widerrechtlichen Zwangsumschuldung einen Verstoss gegen
die
Schutzregelung des § 34 darstellt.

§ 34 Depotunterschlagung

(1) Wer, abgesehen von den Fällen der §§ 246 und 266 des
Strafgesetzbuchs,
eigenen oder fremden Vorteils wegen

1. über ein Wertpapier der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Art, das ihm als
Verwahrer oder Pfandgläubiger anvertraut worden ist oder das er als
Kommissionär für den Kommittenten im Besitz hat oder das er im Falle des
§
31 für den Kunden im Besitz hat, rechtswidrig verfügt,

2. einen Sammelbestand solcher Wertpapiere oder den Anteil an einem
solchen
Bestand dem § 6 Abs. 2 zuwider verringert oder darüber rechtswidrig
verfügt,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.

(2) (weggefallen)


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in der Börsenzeitung vom 10.3.2012 wurde das thematisiert:

#Drohende Gefahr der Depotunterschlagung"

Von Bernd Neubacher, Frankfurt

Börsen-Zeitung, 10.3.2012

Im Zuge des als freiwillig deklarierten Schuldenverzichts privater
Hellas-Gläubiger regt sich Kritik an den Depotbanken. Haben die
Verwahrer
alles getan, um die Interessen der Anleger wahrzunehmen? Nein, meint
Bankrechtsexperte Christian Kleiner, jahrelang Syndikusanwalt im
Investment-Banking für deutsche und ausländische Finanzinstitute.

Die depotführenden Banken und der Verwahrer Clearstream verletzten #im
Hinblick auf die evidente Rechtswidrigkeit eines erzwungenen Umtauschs
griechischer Staatsanleihen ihre Pflichten als Verwahrer von
Wertpapieren
in möglicherweise strafrechtlich relevanter Weise#,
so Kleiner.

Ihre Mitwirkung an der wertpapiertechnischen Umsetzung eines
rechtswidrigen
Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen dürfte seiner Meinung nach
Straftatbestand der Depotunterschlagung erfüllen. Dieser
Rechtsbestimmung
zufolge drohen dem, der über ein ihm als Verwahrer anvertrautes
Wertpapier
rechtswidrig verfügt, bis zu fünf Jahren Haft. Konkret bemängelt Kleiner
zum Beispiel, dass die Verwahrer auch die Depots solcher Anleger auf die
neuen Bonds umstellten, die dem Tausch separat widersprochen hätten.
Bevor
die Verwahrer die Bestände ausbuchten, sollten Depotbanken um der
Verhältnismäßigkeit willen den Anlegern nochmals Gelegenheit geben, sich
zu
erklären, sagt Kleiner.
Der Prospekt für Umschuldung sei von den Aufsichtsbehörden genehmigt,
teilt
Clearstream mit. Für den Verwahrer handele es sich um eine
Kapitalmaßnahme,
wie sie in einer Vielzahl von anderen Fällen abgewickelt worden sei.
Hellas
schaffe am Freitag Fakten mit der Ankündigung, zu Wochenbeginn die neuen
Bonds zu liefern.


Mit freundlichen Grüsse

Rolf Koch

Zur Eisernen Hand 25

D-64367 Mühltal

Tel +49 (0) 6151 14 77 94

Fax +49 (0) 6151 14 53 52

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