Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Prospektrecht im Zusammenhang mit der griechischen Umschuldungsinitiative.
Zu dieser Umschuldung liegt mir kein Prospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vor. Dies liegt daran, dass u.a. für Anleihen von EWR-Staaten das Wertpapierprospektgesetz keine Anwendung findet, d.h. ein Prospekt nicht erstellt werden muss, selbst wenn entsprechende Wertpapiere von den dort genannten Emittenten öffentlich angeboten werden (siehe § 1 Abs. 2 Nr. 2 WpPG, http://www.gesetze-im-internet.de/wppg/__1.html). Diese Vorschrift beruht auf europäischem Recht, der Prospektrichtlinie (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003L0071:DE:NOT), und dürfte daher in allen europäischen Ländern in dieser oder sehr ähnlicher Fassung umgesetzt sein. Auch die Börsenzulassung kann prospektfrei erfolgen (vgl. § 37 BörsG, http://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__37.html).
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wolf von Kopp-Colomb
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Wertpapieraufsicht/Asset-Management
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt
Fon: +49[0]228 4108-3122
Fax: +49[0]228 4108-123
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meine umgehende Antwort: (danke D.O)
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meine umgehende Antwort: (danke D.O)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber:
DIE EFSF Bonds sind keine EWR Staaten, sondern ein SPV unter Privatrecht. Die Garantie von Deutschland etc. spielt hier m.E. keine Rolle – allenfalls für Bankeninterne Risikoansätze…
Gibt es denn für diese einen Propsekt. Ist nicht durch die Bündelung der 24 Anleihen, die damit zum integralen Bestandteil in dem PSI-Prozess geworden (3 EFSF, 20 GRI-Microbonds und GRI-GDP-Kicker) und somit die Befreiung nach der Propsektrichlinies verwirckt/verfallen ?
Ihrer, ebenso schnellen Antwort sehe ich entgegen.
MfG
Rolf Koch
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