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Freitag, 20. Juli 2012

wichtiges Detail zu § 17a Depotgesetz

Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "von einem im Emmissionsgeschäft sehr erfahrenem Le..." hinterlassen:

Aus dem Wiki Artikel:

"Als Wertrechte oder Wertpapierrechnung (WR) werden auch die Depot-Gutschriften bezeichnet, welche inländische Kreditinstitute für die für ihre Kunden im Ausland verwahrten ausländischen Wertpapiere erteilen. Gutschriften von Wertrechten sind schuldrechtliche Ansprüche auf die Lieferung ausländischer Wertpapiere[8] und fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 17a DepotG[9]. Bei Wertpapierrechnung ist Voraussetzung, dass die – stückelosen – Wertpapiere im Ausland lagern, mithin bei einer ausländischen Bank als Verwahrer verbucht sind."



Das mit dem §17a war mir neu und ist sicher wichtig, weil ich dachte, die Banken könnten sich im DepotG einfach mit dem Verweis auf 17a exculpieren. Scheinbar können sie das dann nicht und dann dürfte m.E. die Haftungsfrage bezüglich Treuhnadpflichten sehr viel günstiger aussehen.

Bin aber kein Jurist, das können hier vielleicht dachkundigere kommentieren.



Von Anonym am 20. Juli 2012 11:14 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

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Johann Grabner hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "wichtiges Detail zu § 17a Depotgesetz" hinterlassen:

damit meint er "echtes Auslandsgeschäft", so wie hier auf Seite 6 dargestellt: http://deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/de/binary/gdb_content_pool/imported_files/public_files/10_downloads/33_going_being_public/20_workshops/820_ssws_240210/ziehms.pdf

pauschal alles, was nicht innerhalb des Verwahrnetzes von Clearstream liegt. ich glaube, da gibt es kein in Europa begebenes Wertpapier mehr, das über §§22 DepotG angebunden ist.



Von Johann Grabner am 20. Juli 2012 17:18 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

1 Kommentar:

  1. damit meint er "echtes Auslandsgeschäft", so wie hier auf Seite 6 dargestellt: http://deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/de/binary/gdb_content_pool/imported_files/public_files/10_downloads/33_going_being_public/20_workshops/820_ssws_240210/ziehms.pdf

    pauschal alles, was nicht innerhalb des Verwahrnetzes von Clearstream liegt. ich glaube, da gibt es kein in Europa begebenes Wertpapier mehr, das über §§22 DepotG angebunden ist.

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