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Sonntag, 14. Oktober 2012

aus den neuen AGB und Depotverwahrbestimmungen eine internationalen Grossbank von 9/2012 // Achtung bei WR-Gutschriften wie den GRI-Bonds !!


Artikel 9: Einhalten von Gesetzen

(neuer Artikel)
xyz ist ebenfalls darauf angewiesen, dass Kunden die auf sie anwendbaren
Gesetze einhalten. Dieser neue Artikel enthalt eine Erklarung des Kunden, dass
er fUr die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen
Bestimmungen verantwortlich ist. Dies beinhaltet unter anderem auch die Verpflichtung
zur Steuerdeklaration und zur Steuerzahlung.


5. 1mAusland verwahrte Depotwerte

Bei Verwahrung im Ausland unterliegen die Depotwerte
den Gesetzen und Usanzen am Ort der auslandischen Verwahrungsstelle.

Wird xyz die Ruckgabe im Ausland verwahrter
Depotwerte oder der Transfer des Verkaufserlbses
durch die auslandische Gesetzgebung verunmbglicht oder
erschwert, ist UBS nur verpflichtet, dem Depotinhaber am
Ort der auslandischen Verwahrungsstelle, bei ihrer Zweigniederlassung
oder einer Korrespondenzbank ihrer Wahl
einen anteilsmassigen Ruckgabeanspruch bzw. einen Zahlungsanspruch
zu verschaffen, sofern ein solcher besteht
und ubertragbar ist.

3 Kommentare:

  1. Die lernen ja auch dazu, wohl für Portugal und Spanien!!!!

    Gut so, für uns allerdings ein bisschen zu spät...

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  2. Die schreiben doch in AGB s nur das rein, was sie auch rechtlich müssen. Hab noch selten eine AGB gesehen, die den Kunden übervorteilt. Insofern dürfte das wohl auch für GR PSI auch gültig sein.

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    1. Ich hab nur AGBs gelesen, die versuchen die Kunden zu übervorteilen...
      Natürlich ist der PSI absolut rechtskonform und die o.g. AGBs sind selbstverständlich auch rückwirkend gültig....

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