Nicht
nur bei der EURO 2012 konnten sich Spanien und Italien durchsetzen.
Auch auf dem gestrigen EU-Gipfel sind diese beiden Länder wohl siegreich aus
einer Abwehrschlacht hervorgegangen. Beide Länder droht der Abschnitt vom
Kapitalmarkt und beide Länder haben sich in wesentlichen Forderungen heute
Nacht durchgesetzt.
Die wohl
wichtigste Entscheidung: Die Banken bekommen Zugriff auf die
Rettungsschirme!
Ländern mit „guter
Haushaltsführung“ können vom Sommer an - ohne zusätzliche
Sparprogramme - Unterstützung aus den Rettungsschirmen EFSF und ESM
erhalten, um „die Finanzmärkte zu beruhigen“. Details, was man
unter „guter Haushaltsführung“ versteht und in welcher Form der
Zugriff der Banken auf das Geld aus EFSF und ESM erfolgen soll, wollen die
Euro-Kassenhüter (besser: Kassen-Plünderer) Anfang Juli festlegen.
Die
Märkte feiern den EU-Gipfel als Erfolg.
Insbesondere abwicklungsreife „Zombie-Banken“ aus Spanien und
anderen Südländern dürften somit noch auf Jahre künstlich am Leben gehalten
werden. Der durch viel zu niedrige Zinsen für Spanien ausgelöste Bauboom und
die anschließende Immoblase Spaniens wird nun auf den Rest Europas verteilt.
Es ist daher damit zu
rechnen, dass bald der Angriff der Spekulanten auf Deutschland beginnt. Bitte
lesen Sie dazu noch einmal die RSR-Ausgabe vom 21. Juli!
Denn:
Faule spanische Immobilienkredite werden mit Krediten der Rettungsschirme
abgelöst. Oder anders
ausgedrückt: In Zukunft werden Deutsche
Steuergelder direkt an die Banken der PIGS durchgeleitet. Die
Staatsverschuldung von Spanien, Italien etc. steigt dadurch übrigens nicht. Der
ursprüngliche „Euro-Rettungsschirm“ wird damit zum
Bankenrettungsschirm.
Ein
trauriger Tag also für den Deutschen Steuerzahler, der heute auch noch mit
Begeisterung vom Deutschen Bundestag abgenickt werden wird.
Unmittelbar nach der Abstimmung über ESM und Fiskalpakt in Bundestag und
Bundesrat am heutigen Freitag, werden beim Bundesverfassungsgericht mehr als
12.000 Verfassungsbeschwerden, zwei Organklagen und eine Reihe von Anträgen auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Mit letzteren soll dem Bundespräsidenten
untersagt werden, vor einer Entscheidung des Verfassungsgerichts die
Vertragswerke zu unterzeichnen.
Zum Thema Börsenbriefe könnt Ihr auch mal hier vorbei schauen. Die haben die besten der Welt!
AntwortenLöschenGruß,
Henry