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Freitag, 29. Juni 2012

aus einem von mir abonierten börsenbrief zu gold/silberminen-aktien

Nicht nur bei der EURO 2012 konnten sich Spanien und Italien durchsetzen. Auch auf dem gestrigen EU-Gipfel sind diese beiden Länder wohl siegreich aus einer Abwehrschlacht hervorgegangen. Beide Länder droht der Abschnitt vom Kapitalmarkt und beide Länder haben sich in wesentlichen Forderungen heute Nacht durchgesetzt.

Die wohl wichtigste Entscheidung:  Die Banken bekommen Zugriff auf die Rettungsschirme!
Ländern mit „guter Haushaltsführung“ können vom Sommer an - ohne zusätzliche Sparprogramme - Unterstützung aus den Rettungsschirmen EFSF und ESM erhalten, um „die Finanzmärkte zu beruhigen“. Details, was man unter „guter Haushaltsführung“ versteht und in welcher Form der Zugriff der Banken auf das Geld aus EFSF und ESM erfolgen soll, wollen die Euro-Kassenhüter (besser: Kassen-Plünderer) Anfang Juli festlegen.

Die Märkte feiern den EU-Gipfel als Erfolg. Insbesondere abwicklungsreife „Zombie-Banken“ aus Spanien und anderen Südländern dürften somit noch auf Jahre künstlich am Leben gehalten werden. Der durch viel zu niedrige Zinsen für Spanien ausgelöste Bauboom und die anschließende Immoblase Spaniens wird nun auf den Rest Europas verteilt.
Es ist daher damit zu rechnen, dass bald der Angriff der Spekulanten auf Deutschland beginnt. Bitte lesen Sie dazu noch einmal die RSR-Ausgabe vom 21. Juli!
Denn: Faule spanische Immobilienkredite werden mit Krediten der Rettungsschirme abgelöst. Oder anders ausgedrückt: In Zukunft werden Deutsche Steuergelder direkt an die Banken der PIGS durchgeleitet. Die Staatsverschuldung von Spanien, Italien etc. steigt dadurch übrigens nicht. Der ursprüngliche „Euro-Rettungsschirm“ wird damit zum Bankenrettungsschirm.

Ein trauriger Tag also für den Deutschen Steuerzahler, der heute auch noch mit Begeisterung vom Deutschen Bundestag abgenickt werden wird. Unmittelbar nach der Abstimmung über ESM und Fiskalpakt in Bundestag und Bundesrat am heutigen Freitag, werden beim Bundesverfassungsgericht mehr als 12.000 Verfassungsbeschwerden, zwei Organklagen und eine Reihe von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Mit letzteren soll dem Bundespräsidenten untersagt werden, vor einer Entscheidung des Verfassungsgerichts die Vertragswerke zu unterzeichnen.

1 Kommentar:

  1. Zum Thema Börsenbriefe könnt Ihr auch mal hier vorbei schauen. Die haben die besten der Welt!
    Gruß,
    Henry

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