An die
Inhaber von Griechenland-Anleihen
28. Juni 2012
Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen (AGA)
Klagemöglichkeiten in Sachen Griechenland-Anleihen
Sehr geehrte Dannen und Herren,
nachdem wir die erneuten Wahlen in Griechenland und die sich daraus
resultierende politische Konstellation zunächst abwarten wollten,
möchten wir Ihnen nunmehr das weitere Vorgehen der Arbeitsgemeinschaft
Griechenland Anleihen (AGA) vorstellen. So ist es nun
an der Zeit, sich aktiv gegen die Enteignung zu wehren.
Die letzten Wochen haben wir intensiv für Sie genutzt. Die AGA hat
sich auf politischer, juristischer und internationaler Ebene für die
Interessen der Privatanleger eingesetzt und sich mit einschlägig
versierten Anwälten in Deutschland und ganz Europa ausgetauscht.
Mit diesen Anwälten gehen wir aktuell positiv davon aus, dass Maßnahmen
gegen den Zwangsumtausch und damit die Enteignung
durch die griechische Regierung erfolgreich für die Anleiheinhaber
umgesetzt werden können, die das Umtauschangebot nicht angenommen
haben.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt wehren können
Nachdem wir zusammen mit unseren rund 25 europäischen
Schwestervereinigungen zahlreiche Gespräche auf politischer Ebene
geführt haben, ist es nunmehr geboten, mit Klagen gegen die Eingriffe
der griechischen Regierung vorzugehen.
Aus den uns vorliegenden Rechtsgutachten ergibt sich, dass der
vom griechischen Staat vorgenommene Zwangsumtausch unter
verschiedenen Gesichtspunkten gegen geltendes Recht verstößt.
Der Zwangsumtausch verstößt u.a. gegen
• den Grundsatz der entschädigungspflichtigen Enteignung
• Artikel 63 AEUV
• anerkannte Grundsätze des Restrukturierungsrechts
• den bei jeder Umschuldung zu beachtenden Gleichheitsgrundsatz
Eigentlich enttäuschend intransparent das ganze.
AntwortenLöschenWarum nun ein Verstoß gegen 63 AEUV ganz klar gesehen wird und vorher jeder Vorstoß in Richtung 263 AEUV als erfolglos bezeichnet wurde, erschließt sich mir nicht.
Jetzt ist es zu spät dafür.
Die Schwierigkeiten mit dem BIT hatten wir hier ja bereits herausgearbeitet.
Als Teilnehmer soll man nun zwei Kreuze machen, sich dem Schicksal ergeben und erstmal 100-200-400€ bezahlen.
Und als Kläger in D soll man direkt gegen den gr. Staat klagen.
Also vor dem AG Hintertupfingen klage ich jetzt den ausgefallenen März-Bond ein.
Nicht mit Bündelung, es sieht eher nach Maximierung der Kosten aus.