Schuldenkrise Der ESM: Rettungsfonds oder Bad Bank?
18.06.2012 ·
Ende Juni wird der Deutsche Bundestag über den Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM) entscheiden. An diesem Dienstag prüft das
Bundesverfassungsgericht, ob Informationsrechte verletzt wurden. Einige
Ökonomen und Juristen üben scharfe Kritik - und viele Bürger sind
besorgt.
Von
Philip Plickert, Werner Mussler und Joachim Jahn
Die Summen sind so gewaltig, dass sie
noch vor kurzem undenkbar schienen: 700 Milliarden Euro haftendes
Kapital soll der künftige ESM haben. Bundesfinanzminister Wolfgang
Schäuble wirbt eindringlich für den Rettungsfonds für Euro-Staaten: „Mit
der Einführung des dauerhaften ESM wird ein robuster Krisenmechanismus
in der Eurozone geschaffen, mit dem wir den Spekulationen der Märkte
entgegentreten und den Programmstaaten die Zeit für notwendige
Strukturreformen gewähren können.“ Das stärke Vertrauen in die
Stabilität der Eurozone. Davon profitiere Deutschland als Exportnation
in besonderem Maße.
Doch Kritiker sehen große Risiken. „Mit dem ESM hat
sich Deutschland auf die schiefe Bahn der Sozialisierung der
Staatsschulden der Südländer begeben“, warnt Ifo-Präsident Hans-Werner
Sinn. Der Ökonom formuliert drastisch: „Es wird eine gewaltige Bad Bank
geschaffen, durch die Deutschland erhebliche, vom Handeln ausländischer
Regierungen abhängige Vermögensrisiken übernimmt.“Derzeit ringt die Bundesregierung mit der Opposition um die Zustimmung zu ESM und Fiskalpakt. In der Koalition gibt es etwa zehn Abweichler, die den ESM ablehnen. Die Grünen-Bundestagsfraktion hat in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sich die Abgeordneten von der Regierung nicht ausreichend informiert und beteiligt fühlen. Sie klagen für mehr Mitwirkungsrechte des Bundestages. Kritiker monieren außerdem, dass viele Paragraphen im 63 Seiten langen ESM-Vertrag Interpretationsspielraum lassen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
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