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Samstag, 30. Juni 2012

um das schiedsverfahren bzw (notfalls) die gerichtliche durchsetzung gegen den widerrechtlichen zwangsutausch der GGB fundiert beginnen zu können, bitte ich um bennung der ausländischen Depotbank

SgDuH,

um das schiedsverfahren bzw (notfalls) die gerichtliche durchsetzung gegen den widerrechtlichen zwangsutausch der GGB fundiert beginnen zu können, bitte ich um bennung der ausländischen Depotbank

beachten sie bitte, dass sie als treuhänder / nach depotgesetz dazu verpflichtet sind.

als eingang habe ich mir den 5.7.2012 vorgemerkt


mfg

rolf koch


Sehr geehrter Herr Koch,
Ihren Depotbestand haben wir mit Valuta 19.03.2012 zu folgenden Bedingungen umgebucht:
Verhältnis: 161,29:75
Ausbuchung
EUR 1.612,90- GRIECHENLAND GR0110021236 (A0T6US)
EO-BONDS 2009(12)
Einbuchung
EUR 750,00 EUROP.FIN.STAB.FACILITY (EFSF) EU000A1G0AF5 (A1G0AF)
EO-MEDIUM-TERM NOTES 2012(13)
Wertpapierrechnung Griechenland
ErwartungsstUcke aus KM
Nach der Abfrage zur Beteiligung privater Gläubiger am Schuldenschnitt im Rahmen des Umtauschangebotes hat die
griechische Regierung den Zwangsumtausch für Anleihen nach griechischem Recht beschlossen.
Nach Übermittlung des US-Status an unsere ausländische Depotbank haben wir Ihnen die noch ausstehenden
EFSF-Anleihen als Anspruchsstücke mit einer Verfügungssperre gutgeschrieben. Sobald wir die neuen Anleihen von
unserer ausländischen Depotbank erhalten
, buchen wir diese in liefer- bzw. handelbare Stücke und heben die Sperre auf.
Dann können Sie über die neuen Anleihen verfügen.
Ihre Fragen beantworten wir gern.
Mit freundlichen Grüßen
Sparkasse Darmstadt

quelle

aus dem zwangsumtauschabrechnungskonvolut

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