Sehr geehrter Herr Koch,
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 15. Juni 2012, mit der Sie die
Übersendung möglicher Vereinbarungen zwischen der Deutschen Bundesbank und
Griechenland zum Bondtausch Feb/März 2012 erbitten. Wir bitten um
Verständnis, dass wir Ihrem Informationsbegehren leider nicht nachkommen
können.
Griechische Staatsanleihen wurden durch die Deutsche Bundesbank im Rahmen
der Durchführung der gemeinsamen Geldpolitik des Eurosystems erworben und
gehalten, vgl. hierzu die Pressemeldung der EZB zum Anleihekauf (
http://www.ecb.int/press/pr/date/2010/html/pr100510.en.html) sowie den
maßgeblichen Beschluss EZB/2010/5 vom 14. Mai 2010 (
http://www.ecb.int/ecb/legal/pdf/l_12420100520de00080009.pdf). Ein
Anspruch auf Zugang zu Informationen, die das Tätigwerden der Deutschen
Bundesbank als integralem Bestandteil des ESZB betreffen, insbesondere also
zu solchen Informationen, die sich auf die Umsetzung der Geldpolitik des
Eurosystems beziehen, besteht ausweislich der Begründung zum
Informationsfreiheitsgesetz nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Wolz
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Dr. Nicolas Wolz
Deutsche Bundesbank
Zentralbereich Kommunikation
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