SteueroaseLiechtenstein liefert Daten über Bankkunden
14.11.2013 · Das Bankgeheimnis in Liechtenstein ist Geschichte. Das Fürstentum strebt mit mehreren Ländern, darunter Deutschland, einen automatischen Informationsaustausch an.
Von JÜRGEN DUNSCH, ZÜRICH
© REUTERSAn der Grenze zwischen Liechtenstein und der Schweiz: Die eine Steueroase ist bald Geschichte
In Liechtenstein ist das jahrzehntelang gepflegte Bankgeheimnis Geschichte. Die Regierung in Vaduz kündigte am Donnerstag den Übergang auf den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen an. Sie will damit nicht auf internationale Vereinbarungen im Rahmen der EU und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) warten, sondern „aktiv auf die Länder zugehen“, sagte Ministerpräsident Adrian Hasler gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das Fürstentum, wo der „Fall Zumwinkel“ im Februar 2008 den entscheidenden Kampf der OECD-Länder gegen Steuerverstecke in diesem Land, der Schweiz und anderen Staaten einläutete, richtet das besondere Augenmerk für eine Vereinbarung zunächst auf Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien.
Die jüngste Entscheidung in Vaduz ist die Fortsetzung eines schon vor längerem eingeschlagenen Wegs. Mit Großbritannien vereinbarte die Regierung 2009, dass britische Steuerhinterzieher bis 2015 ihre Vermögen zu einem besonders günstigen Satz versteuern dürfen. Im Gegenzug müssen sie ihre Anonymität aufgeben und sich in Zukunft völlig steuerkonform verhalten. Vor einem Jahr gab Haslers Vorgänger Klaus Tschütscher in einem Interview zu bedenken, „ob ein automatischer Informationsaustausch in Teilbereichen mitunter nicht effizienter und für uns attraktiver wäre, weil dann der betroffene Staat selbst alle steuerlichen Qualifikationsfragen vornehmen muss und auch den Aufwand hat“. In diesem Jahr lieferte die Liechtensteinische Landesbank aufgrund eines Sondergesetzes Unterlagen über rund 200 Vermögensanleger in die Vereinigten Staaten. Anfang September setzten die Banken des Fürstentums verschärfte Standards für die Annahme von Kundengeldern in Kraft.
Liechtenstein hatte das Bankkundengeheimnis lange verteidigt
Für Hasler hätte ein Abkommen mit der neuen deutschen Bundesregierung Modellcharakter. Dabei will er auch die Vergangenheit bereinigen. „Entscheidend ist dabei nicht die Beibehaltung der Anonymität der Kunden, sondern dass sie für frühere Verfehlungen nicht kriminalisiert werden“, betonte er. Ein weiteresSchrumpfen des Finanzplatzes durch die Initiative erwartet Hasler nicht. Vielmehr herrsche jetzt Klarheit über den Weg des Landes in die vollständige Steuerkonformität. In Bezug auf ein Abkommen mit der EU ist der Ministerpräsident zurückhaltend: „Die EU strebt vorderhand eine Erweiterung des Zinsbesteuerungsabkommens um zusätzliche Formen von Kapitaleinkünften an“, sagte er zur Begründung.
Liechtenstein hatte neben der Schweiz lange das Bankkundengeheimnis verteidigt. In ihrem jüngsten Vorstoß kann die Regierung in Vaduz auf die Unterstützung des Bankenverbandes in Liechtenstein zählen, wie dieser in einer gesonderten Erklärung deutlich machte. Auch OECD-Generalsekretär Angel Gurria, der 2009 mit trickreichem Spiel Liechtenstein und die Schweiz zum Informationsaustausch auf Anfrage über mutmaßliche Steuerhinterzieher gezwungen hatte, äußerte sich in Paris befriedigt und verwies darauf, dass Liechtenstein am 21. November zunächst die Konvention der OECD und des Europarats zur Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnen werde.
Mit zahlreichen Fallstricken verbunden
Die Schweiz hat die Konvention Mitte Oktober unterschrieben. Auch sonst glaubt die Schweizerische Bankiervereinigung, dass die Eidgenossenschaft im Bemühen um mehr Steuertransparenz nicht zurückliegt und der Vorstoß in Vaduz keinen zusätzlichen Druck bringen werde. Ein Unterschied sei, dass die SchweizerBanken beim automatischen Informationsaustausch keine Länderlösungen, sondern international geltende Standards anstrebten und dabei aktiv mitwirken wollten, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
Die Schweiz ist der weitaus größte Finanzplatz für ausländische Vermögen. Für die Bereinigung von Steuerhinterziehung in der Vergangenheit verwies der Sprecher auf die mit Österreich und Großbritannien geschlossenen Abgeltungsteuerabkommen, bei denen Steuern ohne Namensnennung in diese Länder transferiert werden. Mit Deutschland war 2012 ein solches Abkommen gescheitert. Hier wie auch seit neuestem in Frankreich setzen die Schweizer Banken auf Selbstanzeigen mit begrenzten Steuernachzahlungen. Die Bankiervereinigung sieht darin inzwischen eine gute Möglichkeit der Bereinigung zu Altlasten, weil die Steuerhinterzieher keine Strafanzeigen befürchten müssten. Der Fall Hoeneß zeigt allerdings, dass auch dieser Weg mit zahlreichen Fallstricken verbunden ist.
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