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Donnerstag, 28. November 2013

die Sache mit dem "beinahe Kinnhaken".....xx // 104 C 977/13 AG Aichach

anlässlich: 104 C 977/13 AG Aichach

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der Sachverhalt wird unten doch recht verkürzt dargestellt....

es gibt eine schriftliche Aussage des "beinahe Kinnhaken" bedrohten zum Sachverhalt....

zusätzlich waren etwa 20 bis 30 Stille der Abdreco anwesend die als Zeuge benannt werden...



Antrag auf Erlass einer Einstweilige Verfügung
ln Sachen
RA Jakob Heichele
Rolf Koch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal
-Antragsgegnerwegen
Unterlassung,
vorläufiger Gegenstandswert: Euro 5.000,00
beantrage ich beim sachlich und örtlich zuständigen Amtsgericht Aichach gegen den
Antragsgegner ohne mündliche Verhandlung nachfolgende
1. Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß
die Behauptung aufzustellen, wonach Herr RA Jakob Heichele
xxxxxxxxx

2. Dem Antragsgegner wird angedroht, dass für jeden Fall der
Zuwiderhandlung gegen die in Ziff. 1. ausgesprochene
Verpflichtung ein Ordnungsgeld bis zu Euro 250.000,00 und für den
Fall, dass dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann,
Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt
werden kann. |
3. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Begründung:
Der Antragsgegner betreibt verschiedene Internetblogs. Verantwortlich für den Inhalt
dieser Blogs ist alleine der Antragsgegner.

Unter anderen handelt es sich dabei auch um den Blog rolf's griechenland blog.
Am 13.11.2013 , 02.53 Uhr, hat der Antragsgegner in diesen Blog einen Eintrag mit
dem Titel „Vor Jahren als die ABDRECO GmbH ihre „Sammelklage“ über ca. 16 Mio
EUR bei" eingestellt.

Glaubhaftmachung: Blogeintrag vom 13.11.2013, 02.53 Uhr (Anlage K 1)
In diesem Blogeintrag behauptet der Antragsgegner wahrheitswidrig, dass der
Antragsteller xxxxxxxxxxxxxxx
.
Diese Behauptung is t , was dem Antragsteller auch bekannt ist, wahrheitswidrig.
Richtig ist lediglich, dass es vor Jahren (etwa 2006/7) zwischen dem Antragsteller
und einem anderen Kläger in Sachen der Argentinien-Anleihen anlässlich einer
mündlichen Verhandlung der ABDRECO GmbH gegen die Rep. Argentinien in
Frankfurt/Main vor Jahren auf dem Gerichtsflur zu einer heftigen verbalen
Auseinandersetzung gekommen ist. Dieser andere Kläger hatte in der Tat behauptet,
es handele sich bei den effektiven Anleihestücken der ABDRECO GmbH
möglicherweise um Schwarzgeld oder einen Fall von Geldwäsche.
Im Zuge dieser -durchaus heftigen- verbalen Auseinandersetzung hat der
Antragsteller diesem anderen Kläger ob seiner Anschuldigungen den unverzüglichen
Gang zur Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main angekündigt.
Die wahrheitswidrige Behauptung des Antragsgegners verletzt den Antragsteller in
seiner privaten wie beruflichen Integrität.
Sie ist insbesondere auch geeignet den Antragsteller in seiner Funktion als
Rechtsanwalt und damit als Organ der Rechtspflege zu verunglimpfen und ihn damit
in seinem beruflichen Fortkommen zu schaden. ;
i
Den Blog des Antragsgegners besuchen nach dessen eigenen Angaben täglich bis
zu 1.000 Leser. Unter ihnen befinden sich auch Mandanten des Antragstellers.
2
Der Antragsteller hat wegen der streitgegenständlichen wahrheitswidrigen
Behauptungen gegen den Antragsgegner einen Unterlassungsanspruch aus § 823 I,
II BGB, § 824 BGB und 1004 I BGB. !
Der Antragsgegner legt es seit Monaten darauf an, den Antragsteller in seinen
Internetauftritten mit ebenso ehrverletzenden wie berufsschädigenden Beleidigungen
und unwahren Tatsachenbehauptungen zu diffamieren und zu diskreditieren.
Aus diesem Grund sah sich der Antragsteller im Frühjahr 2013 bereits einmal
gezwungen, gegen den Antragsgegner eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Glaubhaftmachung: Einstweilige Verfügung des LG Augsburg vom 18.02.2013
(Anlage K 2)
Der Antragsgegner will aber offensichtlich von seinen Diffamierungen und
Beleidigungen keinen Abstand nehmen, denn wie ausgeführt legt er seit Monaten
immer wieder darauf an, den Antragsteller zu verunglimpfen.
Der Antragsteller hat den Antragsgegner mit Schreiben vom 13.11.2013 in einer von
diesem zu unterzeichnenden und Unterlassungs- Verpflichtungserklärung
aufgefordert, den streitgegenständlichen Blogeintrag zu entfernen und die in Ziff. 1 .
dieses Antrags genannten Behauptungen in Zukunft zu unterlassen.
Glaubhaftmachung: Schreiben des Antragstellers vom 13.11.2013 (Anlage K 3)
Diese Aufforderung hat der Antragsgegner fruchtlos verstreichen lassen.
Aus diesem Grund ist auch die erforderliche Wiederholungsgefahr und der damit
verbundene Verfügungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegeben.
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des AG Aichach beruht auf §§ 937 I, 32 I
ZPO i.V.m. 23 I GVG.

Jakob Heichele
-Rechtsanwalt-

9 Kommentare:

  1. Die wievielte einstweilige Verfügung wegen verleumderischer Aussagen von dir wäre das jetzt die gegen dich erlassen wird ?

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  2. na ja....sehen wir mal was die "bedrohte Kinnhakenzielperson" zu Papier gebracht hat und als Zeuge aussagen wird sowie die als Zeuge zu benennenden etwa 20 bis 30 Stillen Beteiligten der ABDRECO sagen werden......ich sehe eine enstweilige Verfügung eher nicht.....

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  3. Genau, schauen wir mal was der angeblich "kinnhakenbedrohte" zu Papier gebracht hat.Die Gerichtsflöhe flüstern sowas, dass der einzige der hier einen Kinnhaken oder auch nur was ansatzweise dem entsprechen könnte du alleine in deinem Verleumdermodus bist.lol
    Und dann schauen wir bei der Gelegenheit gleich noch wieviele der ABDRECO Stillen für dich eine Falschaussage aufs parkett legen...

    Aber komm, die Frage war doch die wievielte einstweilige Verfügung das gegen dich wäre. Alleine dieses Jahr...

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  4. du hast doch extra um einen Persilschein gebeten (vom Kinnhakenziel)....aber offensichtlich ist er von geringererer Weisskraft so dass du ihn bei Gericht nicht vorlegst....aber das werde ich tun....

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  5. Hahahaha, ich wünsche viel Erfolg mit dem "Persilschein". Weisskraft? Ist das ein neues Waschmittel, mit dem du dich von deinen ständigen Verleumdungen rein waschen willst? ROTFLMAO.

    P.S.
    Im Übrigen bist du beweispflichtig für deine Verleumdungen.Nicht der Verleumdete.

    Und die wievielte einstweilige Verfügung ist es jetzt gleich wieder ?

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  6. na ja....deswegen das Schriftstück (auf deinen Wunsch hin gefertig) und die Zeugenbenennungen....so an die 25....

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    1. 25 Zeugen benannt ? Kostet ca. 4000 TEURO Gerichtskostenvorschuss.
      Wird richtig teuer diesmal diese Verleumdung.
      Wie zahlt das einer der regelmässig den offenbarungseid leistet ?

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    2. Da muss Mama Margarete aber das Taschengeld für ihren rolfi tüchtig erhöhen.

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  7. Fein, mal sehen was die Zeugen sagen wenn selbst der angeblich "kinnhakenbedrohte" davon nichts weiss.

    Die wievielte einstweilige Verfügung war es jetzt gleich wieder , Rolf ? Die Dritte ?
    lol.

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