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Dienstag, 17. Dezember 2013

Bildlich gesprochen hätte somit Griechenland auch nicht die Anleihen aus dem „Tresor des Klägers klauen können“, da in diesem ja gar keine Griechenlandanleihen gelegen seien, sondern nur Ansprüche gegenüber der depotführenden Bank verwahrt waren

Newsletter 16
Aktueller Status der Griechenlandklagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über den aktuellen Stand der von der SdK initiierten Klagen in der Sache Griechenland informieren.
Klage vor dem internationalen Schiedsgerichtshof
Mittlerweile haben mit der Poštová banka a.s. und deren Großaktionär ISTROKAPITAL S.E. zwei Parteien einen Antrag auf ein Schiedsgerichtsverfahren auf Grundlage eines bilateralen Investitionsschutzabkommens gestellt. Soweit uns bekannt ist, ist noch eine weitere Klage auf dieser Grundlage von Seiten eines Hedgefonds in Vorbereitung. Wir selbst arbeiten immer noch an einer Finanzierung einer Sammelklage vor dem internationalen Schiedsgerichtshof, sind jedoch in den letzten Wochen hierbei nicht vorangekommen. Die bisher zugesagten Gelder reichen nicht aus, um ein aus unserer Sicht adäquates Chance-/Risikoverhältnis herzustellen.
Klagen vor deutschen Gerichten
Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Zustellung der Klagen vor deutschen Gerichten ist es wie berichtet vor mehreren Monaten gelungen, mehrere Klagen in ganz Deutschland gegen Griechenland zuzustellen. Wir haben hierfür Musterkläger mit Rechtsschutzversicherung zu Klagen aufgerufen. Vor genau zwei Wochen, am 3. Dezember 2013 fand vor dem Amtsgericht in Karlsruhe eine erste mündliche Verhandlung statt. Das Gericht erkannte die Klage der Anwälte von CLLB Rechtsanwälte als begründet an und sieht sich auch als zuständiges Gericht an. Die Gegenseite, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Cleary Gottlieb, argumentierte vor allem, dass der Kläger nicht aktivlegitimiert sei, da dieser nicht Inhaber und Besitzer der Anleihen gewesen sein. Bildlich gesprochen hätte somit Griechenland auch nicht die Anleihen aus dem „Tresor des Klägers klauen können“, da in diesem ja gar keine Griechenlandanleihen gelegen seien, sondern nur Ansprüche gegenüber der depotführenden Bank verwahrt waren. Wir haben diese Problematik bereits frühzeitig erkannt, und haben deshalb auch die Musterklagen gegen die beteiligten Banken eingeleitet.

Denn sollte Griechenland mit dieser Argumentation davonkommen, dann hätten nur die depotführenden Banken unsere Ansprüche auf Rückzahlung „aus dem Tresor klauen können“. Das Gericht will nun ein Gutachten nach griechischem Recht einholen. Dadurch soll geklärt werden, ob nach griechischem Recht der wirtschaftliche Eigentümer auch Inhaber und Besitzer der Anleihen gewesen ist. Sollte das Gutachten dies bejahen, dürften unsere Chancen auf ein für uns günstiges Urteil gestiegen sein. In den kommenden Wochen werden mehrere Verhandlungen vor deutschen Gerichten in dieser Sache mit jeweils unterschiedlichen Klägern stattfinden. Wir werden berichten, sobald sich hier etwas Neues ergibt.
Klagen gegen die Banken
In Bezug auf die Klagen gegen die am Schuldenschnitt beteiligten Banken haben bereits mehrere Verhandlungstermine stattgefunden. Hier rechnen wir mit einem ersten Urteil in 2014. Eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Klage können wir aktuell nicht geben.
Klage in Griechenland
In Griechenland warten wir immer noch auf ein Urteil des obersten Verwaltungsgerichtshofes. Da zunächst über eine Beschwerde bezüglich der Unabhängigkeit des Gerichts entschieden werden muss, wofür sich der oberste Verwaltungsgerichtshof (eventuell absichtlich?) sehr viel Zeit nimmt, wird ein Urteil in der Hauptsache wohl noch auf sich warten lassen. Eine konkrete Einschätzung, wann dieses kommen wird, traut sich jedenfalls keiner der beteiligten Anwälte abgeben.
Sollten Sie noch Fragen zu unseren aktuellen Newsletter oder generell zur Griechenlandproblematik haben, können Sie uns gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0 erreichen.
München, 17. Dezember 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK und an der Erstellung des Newsletters beteiligte Personen halten Anleihen Griechenlands!

3 Kommentare:

  1. Summa summarum ausser Spesen nichts gewesen bis jetzt.
    Man bewegt sich auf unsicherem Terrain und jetzt auch noch ein Gutachten nach griechischem Recht!Wie das ausgehen wird, kann man sich jetzt schon lebhaft vorstellen.
    Da waren die Klagen gegen Argentinien deutlich besser zu führen und gewinnen.

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    1. Mit dem (qualifizierten) Gutachten wird es sodann ja eine Feststellungsklage...

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  2. Die BITs sind alle mit Meistbegünstigungsklausel ausgestattet; daher: wenn einer gewinnt, können die anderen Kläger sich darauf berufen (Gleichbehandlung)!

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