SiC
Processing GmbH: Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer: Klage wegen
Prospekthaftung erhoben!
Anleihegläubiger
wehren sich gegen Ihre Verluste und klagen!
Hiermit
laden wir alle Anleihekäufer der SiC Processing GmbH ein, unserer kostenlosen Interessengemeinschaft
SiC-Anleihen beizutreten. Denn im Auftrag eines Mandanten haben wir beim
Landgericht Amberg eine Klage gegen den damaligen Geschäftsführer der SiC,
Herrn Thomas Heckmann erhoben. Weitere Klagen werden folgen.
Unser
Mandant verlangt von Herrn Heckmann die volle Rückabwicklung seines
Anleihekaufs. Rechtsgrund hierfür ist die sog. Prospekthaftung: Nach unserer
Überzeugung war der Anleiheprospekt der SiC nämlich falsch, denn wir finden,
die wirtschaftliche Situation des norwegischen Hauptkunden der SiC wurde viel
zu positiv dargestellt. Hierfür haftet Herr Heckmann den Anleihekäufern nach
unserer Ansicht als Prospektveranlasser.
Damit können
die den Anleihegläubigern in der SiC-Insolvenz drohenden (Total-)Verluste
ausgeglichen werden.
Im
Einzelnen:
1.
Hintergrund der Anleihemission: Kaufpreisfinanzierung
Im Februar
2011 hat die SiC Processing GmbH (nachfolgend „Emittentin“)
Inhaberschuldverschreibungen mit der ISIN DE 000A1H3HQ1 in einem Volumen von
bis zu EUR 100 Mio. begeben. Grundlage der Emission war ein
Anleiheprospekt, veröffentlicht am 07.02.2011. Der Prospekt verschweigt
allerdings, dass der Hauptkunde der Emittentin sich in erheblichen
wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet bzw. dass das Risikomanagement der
Emittentin ungenügend ist. Diese Schwierigkeiten waren letztlich Ursache für
die Insolvenz der Emittentin am 01.03.2013.
Vor der
Anleihemission, im Sommer 2010, hatte eine Fondsgesellschaft des
Finanzinvestors Nordic Capital Fund VII die Mehrheit der Anteile an der Emittentin
erworben. Anteilsinhaber an der Emittentin waren im Wesentlichen Gesellschaften
der Gründer-Familie Heckmann gewesen. Diese Gesellschaften waren bis Mitte 2010
Mehrheitsgesellschafter der Emittentin gewesen und hatten 70 % ihrer
Anteile an der Emittentin an Nordic Capital Fund VII verkauft. Herr Heckmann
ist Geschäftsführer und Gesellschafter der Emittentin sowie Mitglied der
Heckmann-Familie. Nordic Capital Fund VII hatte den an die
Heckmann-Familiengesellschaften gezahlten Kaufpreis durch die Aufnahme von
Bankdarlehen finanziert. Die dafür aufgenommenen Bankverbindlichkeiten wurden
im Wege von Gesellschafterdarlehen der Emittentin aufgebürdet.
Mit den 2011
von Ihnen eingenommenen Anleihegeldern wurden sodann diese
Gesellschafterdarlehen und in Folge die zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommenen
Bankdarlehen zurückgeführt. Im Ergebnis dienten die von den Anleihekäufern
eingesammelten Anleihegelder also zur Ablösung des Kaufpreisdarlehens.
2.
Prospektfehler
Der Prospekt
der Emittentin ist nach unserer Prüfung in wesentlichen Punkten fehlerhaft,
denn er stellt die wirtschaftliche Situation des Hauptkunden der Emittentin
falsch, nämlich viel zu positiv dar. 54,4 % des Gesamtumsatzes der wurde
mit nur einem Kundenunternehmen gemacht, nämlich der REC Wafer Norway AS,
Sandvika in Norwegen (nachfolgend „Hauptkunde“).
a)
Wirtschaftliche Probleme des Hauptkunden schon vor Prospektveröffentlichung
Allerdings
bestanden die erheblichen wirtschaftlichen Probleme, die zur Insolvenz des
Hauptkunden und in Konsequenz zur Insolvenz der Emittentin führten, bereits,
als die Anleihen von der Emittentin begeben wurden. Dies lässt sich belegen,
denn uns liegen entsprechende Unternehmenszahlen und Presseveröffentlichungen
vor.
So
erwirtschaftete der Hauptkunde schon vor der Prospektveröffentlichung
durchgängig Verluste. Nur die Finanzkennzahlen für Q4/2010 waren ausnahmsweise
weniger schlecht; ansonsten waren die Ergebnisse des Hauptkunden bereits für
das komplette Geschäftsjahr 2010 desaströs. So erwirtschaftete der Hauptkunde
bereits seit 2009 keine Marge mehr, um für Zinsen und evtl. Steuern
aufzukommen.
Zudem kam es
beim Hauptkunden im Jahre 2010 immer wieder zu lang andauernden
Produktionsausfällen.
Auf den
Umstand, dass der Hauptkunde finanziell und operativ in erheblichen
Schwierigkeiten steckt, hätte im Prospekt hingewiesen werden müssen: Denn die
Insolvenz des Hauptkunden hat zur Insolvenz der Emittentin geführt. Dieser
Hinweis ist unterblieben. Eine Prospektaktualisierung erfolgte ebenfalls nicht.
Dabei handelte es sich aber um eine Information, die für die Anlageentscheidung
der Anleihekäufer erheblich war.
Kurz nach
Prospektveröffentlichung wurde die Geschäftstätigkeit des Hauptkunden der
Emittentin sodann eingestellt: Die REC ASA meldete unmittelbar nach Prospektveröffentlichung
einen Gewinnrückgang von 16 %. Als Grund dafür wird u.a. genannt, dass die
beabsichtigten Kosteneinsparungen beim Hauptkunden nicht erreicht wurden. Diese
Verfehlung war der Emittentin und deren Geschäftsführung bereits im Jahr 2010
offensichtlich und von der REC auch bekannt gemacht worden.
Trotz dieser
für die Emittentin potenziell existenzbedrohenden Entwicklung erwähnte diese
sogar in ihrem Ersten Halbjahresbericht 2011 die Krise ihres Hauptkunden
unverständlicherweise immer noch nicht. Es heißt dort lediglich lapidar, dass
sich hinsichtlich Chancen und Risiken keine Veränderungen ergeben haben. Eine
Aktualisierung des Prospekts durch die Prospektverantwortlichen erfolgte nicht.
Erst im April 2012 meldete die Emittentin, dass die norwegische Tochter SiC AS
ihre Produktionsanlagen in Heroya/NOR stillgelegt.
b) Fehlendes
Risikomanagementsystem bei Prospektveröffentlichung
Sollte der
Emittentin die wirtschaftliche Schieflage des wesentlichen Hauptkunden -
entgegen aller Wahrscheinlichkeit - nicht bekannt gewesen sein, so ist der
Prospekt aber aus anderen Gründen fehlerhaft.
Im Prospekt
schreibt die Emittentin nämlich, dass die Identifikation und Bewertung von
Konzentrationsrisiken (Klumpenrisiken) auf Kundenseite durch ein Risikomanagement
überwacht wird. Falls der Emittentin die finanziellen Probleme ihres
Hauptkunden trotz deren Offensichtlichkeit unbekannt geblieben wären, würde
dies bedeuten, dass bei der Emittentin kein adäquates Risikomanagementsystem
installiert war.
4. Herr
Heckmann als Prospektverantwortlicher
Herr
Heckmann haftet nach unserer Meinung den Anleihekäufern als
Prospektverantwortlicher. Denn er ist Unterzeichner des Prospekts und
Geschäftsführer der Emittentin im Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung. Da Herr
Heckmann zudem einen wesentlichen Teil des Kaufpreises aus dem SiC-Verkauf an
Nordic Capital erhalten hat und über werthaltige Unternehmensbeteiligungen
verfügt, nehmen wir an, dass Haftungsmasse bei Herrn Heckmann besteht, mit
welcher Forderungen der Anleihekäufer befriedigt werden können.
5.
Rechtsfolge für Sie als Anleihekäufer
Die
Anleihekäufer können daher nach unserer Ansicht von Herrn Heckmann die
Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises und der mit dem
Erwerb verbundenen üblichen Kosten verlangen, wenn die Anleihen binnen 6
Monaten nach Prospektveröffentlichung (diese war am 07.02.2011) gekauft worden
waren. Wurden die Anleihen irgendwann später verkauft, so können Anleihekäufer
den Verlust aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis verlangen.
Im Ergebnis bekämen Anleihekäufer der ersten sechs Monate ihre Verluste also
voll erstattet.
6.
Verjährung zum 07.02.2014
Unbedingt zu
beachten ist allerdings, dass Prospekthaftungsansprüche binnen drei Jahren seit
Veröffentlichung des Prospekts verjähren, danach also nicht mehr durchsetzbar
sind. Verjährung tritt also voraussichtlich am 07.02.2014 ein.
Etwaige
Klagen gegen Herrn Heckmann müssen also von einem SiC-Anleihekäufer vor diesem
Termin erhoben werden.
7. Beitritt
zur Interessengemeinschaft
Wenn Sie
mehr über die Interessengemeinschaft SiC-Anleihen erfahren möchten oder dieser
kostenlos und unverbindlich beitreten möchten, so senden Sie uns bitte eine
E-Mail an
liebscher@dr-spaeth.com
mit der
Angabe Ihres Namens, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und der von Ihnen
gehaltenen Anleihenominale. Gerne können Sie uns auch postalisch, per Telefon
oder per Fax kontaktieren. Wir versichern anwaltlich, dass wir Ihre
Informationen vertraulich behandeln werden.
Dr. Späth
& Partner Rechtsanwälte aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren
bundesweit erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist
insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern,
wie im Fall SAG Solarstrom bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft
Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG,
Solar Millenium, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG,
Centrosolar, SolarWorld, Carpevoigo, Gebhardt Real Estate). Hierbei wurden
bereits über 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen
erlitten haben. Zuletzt wurde Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Partner der
Sozietät, von den Anleihegläubigern der Solen AG als Mitglied in den Gläubigerausschuss
im Insolvenzverfahren der Solen AG gewählt. Dr. Liebscher ist überdies
Mitherausgeber und Autor eines führenden Praxis-Handbuchs zur
Unternehmenssanierung (C.F. Müller Verlag). Für Anleihegläubiger, die über eine
Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt Dr. Späth & Partner zudem kostenlos
etwaige Deckungsanfragen.
Kontakt:Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.)
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin
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Tel.: 0049 / (0) 30 88 70 16 17, Fax: 0049 / (0) 30 88 72 94 61
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Für Anleihegläubiger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt Dr. Späth & Partner zudem kostenlos etwaige Deckungsanfragen.
AntwortenLöschenWie überaus grosszügig!lol.