Ausfertigung
Landgericht Augsburg
Az.: 012 0 617/13
In dem Rechtsstreit
Heichele Jakob, Fasanenweg 14, 86316 Friedberg
- Antragsteller -
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Heichele Jakob, Fasanenweg 14, 86316 Friedberg, Gz.: He-34/02/13
gegen
Koch Rolf, Zur eisernen Hand 25, 64367 Mühltal
- Antragsgegner -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwältexx, 64295 Darmstadt, Gz.: B 142/13 Ko
wegen einstweiliger Verfügung
erlässt das Landgericht Augsburg - 1. Zivilkammer - durch die Richteriri am Landgericht nn
als Einzelrichterin am 26.07.2013 folgenden
Beschluss
I. Der Antrag des Antragstellers nach § 890 ZPO vom 21.05.2013 (Bl. 28 ff d.A.) wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 4.000,- EUR festgesetzt.
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der Antragssteller trägt die Kosten, heisst RA Jakob Heichele hat für diesen Spass zu löhnen....
umgangssprachlich ein nasenstüber für unseren anwalt....
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