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Sonntag, 29. Dezember 2013

Anonym bat doch (für RA Heichele oder im Auftrag ?) mal die eine oder andere Einstweilige Verfügung zu veröffentlichen

Ausfertigung

Landgericht Augsburg

Az.: 012 0 617/13

In dem Rechtsstreit

Heichele Jakob, Fasanenweg 14, 86316 Friedberg
- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Heichele Jakob, Fasanenweg 14, 86316 Friedberg, Gz.: He-34/02/13

gegen

Koch Rolf, Zur eisernen Hand 25, 64367 Mühltal
- Antragsgegner -

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwältexx, 64295 Darmstadt, Gz.: B 142/13 Ko

wegen einstweiliger Verfügung

erlässt das Landgericht Augsburg - 1. Zivilkammer - durch die Richteriri am Landgericht nn
als Einzelrichterin am 26.07.2013 folgenden

Beschluss

I. Der Antrag des Antragstellers nach § 890 ZPO vom 21.05.2013 (Bl. 28 ff d.A.) wird zurückgewiesen.

II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Der Streitwert wird auf 4.000,- EUR festgesetzt.

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der Antragssteller trägt die Kosten, heisst RA Jakob Heichele hat für diesen Spass zu löhnen....

umgangssprachlich ein nasenstüber für unseren anwalt....

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