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Dienstag, 10. Dezember 2013

Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist Ihr Finanzamt dazu verpflichtet, Ihnen in diesen Steuer-Fragen behilflich zu sein.

Vermeiden Sie die Doppelbesteuerung der Auslands-Dividenden

Nachdem Sie im ersten Teil der Steuer-Serie hier im "Schlussgong" erfahren haben, wie Sie die Doppelbesteuerung von Auslandsfonds vermeiden, verrate ich Ihnen heute, wie Sie die Doppelbesteuerung von Auslands-Dividenden vermeiden können.
Fast alle Staaten erheben bei Dividendenzahlungen, die ins Ausland gehen, eine Steuer, die sogenannte Quellensteuer. Erst dann fließt der Betrag in die Wertpapier-Depots der Anleger. Hier in Deutschland muss die Depot-Bank anschließend eine Steuer in Höhe von 25% erheben und an den Fiskus abführen.
Um diese zweifache Belastung abzufedern, hat Deutschland mit mehr als 80 Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Im DBA wird auch geregelt, mit wie viel Prozent die Auslandsabgabe auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden kann. In den meisten Fällen sind es 15%.
Doch einige Staaten behalten mehr Quellensteuer ein, als in Deutschland angerechnet wird. Die Schweiz greift mit 35% zu, Österreich mit 25%.

Quellensteuer können Sie zurückfordern

Als Anleger können Sie einen Antrag stellen, den nicht angerechneten Steueranteil vom Quellensteuerstaat zurückzufordern. Als unkompliziert gilt das Verfahren mit der Schweiz und Österreich. Schwieriger wird es in Italien: Die Rückerstattung kann unter Umständen viele Monate dauern.
Das Bundeszentralamt für Steuern stellt im Internet eine umfangreiche Liste bereit (www.bzst.deStichwort „Steuern International“ und „Ausländische Quellensteuer“). Ebenfalls auf dieser Seite finden Sie Erstattungsanträge und die Adressen der ausländischen Finanzbehörden.
Beachten Sie aber, dass es Fristen gibt, die eingehalten werden müssen. Wer sich nicht selbst darum kümmern möchte, kann auch die Hilfe der Depot-Bank in Anspruch nehmen.
Für eine Gebühr von etwa 30 bis 40 € je Dividendentitel helfen einige Banken bei der Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern. Aber auch Ihr Steuerberater kann Ihnen behilflich sein.

Die Berechnung der Erstattung

Zur Veranschaulichung noch ein Musterbeispiel, wie sich die Rückerstattung der Quellensteuer berechnet: Ein Anleger erzielt in der Schweiz Dividenden-Einkünfte in Höhe von umgerechnet 2.500 €. Davon behält die Schweiz zunächst 35%, also 875 € ein.
Der Rückerstattungsantrag (zu finden unter www.bzst.de Stichwort „Ausländische Quellensteuer“) wird an die Schweizer Steuerverwaltung geschickt. Der Schweizer Quellensteuerabzug nach DBA beträgt (15% von 2.500 €) 375 €. Die Erstattung nach Antrag in der Schweiz beträgt 500 € (20% von 2.500 €).
Der deutsche Fiskus rechnet wie folgt: 625 € (25% von 2.500 €) abzüglich Anrechnung der Schweizer Steuer in Höhe von 375 € (15% von 2.500 €). Es wurden 250 € Abgeltungsteuer realisiert, das entspricht 10% von 2.500 €.
Ihre Gesamtsteuerbelastung liegt dann bei 625 € (15% Schweiz plus 10% Deutschland = 25%).
Praxis-Tipp: Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist Ihr Finanzamt dazu verpflichtet, Ihnen in diesen Steuer-Fragen behilflich zu sein.
Ausblick: Im nächsten Teil dieser Serie erfahren Sie, wie Sie steuerfreie Gewinne mit Gold und Silber erzielen können.

Rolf Morrien
Chefredakteur "Morrien's Schlussgong"

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