Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 25. Dezember 2013

Lücken und Tücken der Abgeltungssteuer....zur besseren Lesbarkeit....

Aktuelle Bewertungskurse erlauben eine Bank-interne Steuergutschrift

Liebe Leidensgenossen,

Bei einem entgeltlichen Depotübertrag selbst gemeinsam mit einem wasserdichten Kaufvertrag gibt es noch einiges zu beachten, um eine steuerliche Anerkennung der Spekulationsverluste zu erreichen. Die Anleihe A0DHP9 wird seit Ende 2011 nicht mehr gehandelt, es liegt daher kein Kurs der letzten 30 Tage vor, und in diesem Fall werden als Ersatzbemessungsgrundlage (ESTG §43a Abs. 2 Satz 10) 30% des Kaufpreises angesetzt. Der Verkäufer würde daher beim Depotübertrag zunächst mit 25% auf 30% des Kaufpreises belastet zzgl. Soli und ggf. KiSt, also mit knapp 8% des Kaufpreises. Im "normalen Verfahren" kann der Verkäufer dann unter Vorlage des Kaufvertrages im Rahmen der nächsten Steuererklärung den tatsächlichen Verkaufspreis nachweisen und (falls erfolgreich) den beim Depotübertrag angefallenen Abschlag zurück erhalten und den Spekulationsverlust mit anderen Kursgewinnen verrechnen oder in zukünftige Jahre vortragen. Dieses "normale Verfahren" birgt jedoch das Risiko, dass der Verkauf hier auf jeden Fall von einem Finanzbeamten geprüft wird und dieser einen "Gestaltungsmissbrauch" gemäß §42 AO unterstellen kann. Insbesondere bei Verkäufen an Familienangehörige oder bei sehr niedrigen Verkaufspreisen kann er unterstellen, dass der Verkauf nicht aus wirtschaftlichem Interesse sondern zur Erschleichung steuerlicher Vorteile erfolgte, und den Verlust aberkennen. Die genaue Rechtslage scheint bis heute nicht eindeutig geklärt zu sein. Das Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 9.10.2012, BStBl. 2012 I S. 953 Rz. 59) definiert jedoch konkret: "Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt." Zumindest dies sollte aufgrund des kostenlosen "entgeltlichen Depotübertrags" kein Problem darstellen.

Für schnell Entschlossene könnte jedoch noch eine andere Möglichkeit existieren, per entgeltlichem Depotübertrag den steuerlichen Verlust Bank-intern sofort gutgeschrieben zu bekommen, wobei im Normalfall keine Meldung an das Finanzamt erfolgt. Ich muss aber der Form halber darauf hinweisen, dass der Verkäufer möglicherweise dazu verpflichtet ist, dem Finanzamt den tatsächlichen Kaufpreis mitzuteilen. Die hier beschriebene Möglichkeit hat dennoch den Vorteil, dass nicht sofort ein Abschlag nach Ersatzbemessungsgrundlage abgezogen wird, was einen erheblichen Liquiditätsvorteil beim Verkauf bedeutet.

Die von mir gefundene Möglichkeit basiert darauf, dass bei Cortal Consors zuweilen Bewertungskurse für die AMF-Anleihe A0DHP9 existieren. Dies war Ende Juli / Anfang August 2013 der Fall mit letztem Kurs 1,21% am 01.08.2013, und dies ist auch seit Anfang Dezember wieder zu beobachten, aktuell findet man dort einen Bewertungskurs von 0,30% vom 23.12.2013. Die Kurse der A0DHP9 entsprechen dabei den Kursen der noch in Frankfurt gehandelten 2015'er AMF-Anleihe A0T41B.

Wie diese Bewertungskurse ins System von Cortal Consors kommen, war nicht in Erfahrung zu bringen; ein Handel findet definitiv nicht mehr statt. Ich habe aber erfahren, dass ein Investor im August 2013 einen "entgeltlichen Depotübertrag" zu einem Bekannten innerhalb von Cortal Consors beauftragt hat und bei der steuerlichen Abrechnung der Bewertungskurs vom 01.08.2013 verwendet wurde. Dem Verkäufer wurde kein Abschlag nach Ersatzbemessungsgrundlage abgezogen, sondern sofort die Differenz aus Anschaffungskurs und Bewertungskurs (1,21%) als "Veräußerungsverlust nach Differenzmethode" in den "Verrechnungstopf Allgemein" eingestellt. Eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt erfolgt in einem solchen Fall nicht.

Ich kann keine Garantie dafür übernehmen, dass diese Methode auch weiterhin funktioniert, ich halte es aber für wahrscheinlich. Das würde dann so ablaufen:

1. Der Verkäufer eröffnet kostenlos ein Depot bei Cortal Consors und überträgt die Anleihe A0DHP9 auf dieses Depot.

2. Käufer und Verkäufer schließen einen Kaufvertrag ab, der Käufer überweist den Kaufpreis.

3. Nach Kontrolle, dass
(a) die Anschaffungsdaten (Kaufkurs) von der abgebenden Bank mitgeteilt und bei Cortal Consors eingetragen wurden und
(b) ein Bewertungskurs, nicht älter als 30 Tage, bei Cortal Consors vorliegt
kann der Verkäufer den Bank-internen "entgeltlichen Depotübertrag" auf das Depot des Käufers kostenlos online beauftragen, der in der Regel am gleichen Tag ausgeführt wird.

4. Wenn die Methode weiterhin funktioniert, freut sich der Verkäufer sofort über die in den Verlusttopf eingestellten Spekulationsverluste. Diese kann er bei Bedarf auch zu einer anderen Bank übertragen. Dazu kann er ein beliebiges Wertpapier vorübergehend kostenlos auf das Depot von Cortal Consors übertragen und anschließend bei der Rückübertragung zu seiner anderen Bank das Häkchen "Verlusttöpfe übertragen" setzen.

Zum Kaufpreis:

Die drei Anleihen der AMF wurden zuletzt wie folgt gehandelt:

  • A0DHP9: 28.12.2011 (letzter Handelstag), Schlusskurs 3,61% (berücksichtigt nicht die aktuellen Ereignisse)
  • A1AQSU: 27.11.2013 (letzter Handelstag), Schlusskurs 0,01% (letzter Umsatz 600,000 zu 0,01% am 15.11.2013)
  • A0T41B: 23.12.2013 (aktiver Handel), aktuell 0,30%


Ich bitte daher in der aktuellen Situation um Verständnis, dass ich nicht bereit bin, mehr als 0,01% für die A0DHP9 zu bezahlen. Für den interessierten Verkäufer sollte die Sicherung der Spekulationsverluste im Vordergrund stehen, deren Wert je nach Kaufkurs ganz erheblich höher sein kann als jeder Kurs, für den sich derzeit ggf. ein Käufer finden lassen könnte.

Beispiel:
10.000 EUR nominal gekauft zu 40%
Erlös bei außerbörslichem Verkauf zu 0,01% = 1,00 EUR (von mir angeboten)
Erlös bei außerbörslichem Verkauf zu 0,30% = 30,00 EUR (nicht angeboten)
Steuergutschrift durch Spekulationsverluste: 25% * (100% + 5,5% Soli) * 10.000 EUR * (40% - 0,30%) = 1047 EUR

Ernst gemeinte Anfragen bitte als PM.

Grüße
Landwirt

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen