Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 19. Dezember 2013

Geheimpapier der Finanzbehörden: Steuer-CD mit Daten deutscher Credit Suisse-Kunden verrät wenig

18.12.2013 10:35 Alter: 17 Stunden 

Geheimpapier der Finanzbehörden: Steuer-CD mit Daten deutscher Credit Suisse-Kunden verrät wenig


Düsseldorf, 18.12.2013. Die Steuer-CD mit 40.000 Datensätzen deutscher Kunden der Schweizer BankCredit Suisse ist wohl weniger wertvoll als von der Finanzverwaltung erhofft und von zur Selbstanzeige gedrängten Bürgern befürchtet. Das geht aus einem Geheimpapier der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz hervor, das dem bei ′markt intern′ in Düsseldorf erscheinenden Wirtschaftsinformationsdienst ′steuertip′ vorliegt. Das Landesfinanzministerium Rheinland-Pfalz hatte Anfang dieses Jahres für 4,4 Mio. Euro eine CD mit den Datensätzen gekauft und in einem ersten Schlag bundesweit 200 Razzien durchgeführt. Daraufhin meldeten sich allein bis Ende Oktober rund 20.000 Steuerzahler freiwillig bei ihrem Finanzamt, um bislang nicht deklarierte Kapitaleinkünfte offenzulegen. 
 
Wie der ′steuertip′ gestützt auf das Geheimpapier der OFD Koblenz berichtet, dürfte die Auswertung der Daten-CD den Steuerbehörden noch erhebliches Kopfzerbrechen bereiten: Demnach haben sich sowohl die anfänglich übermittelten Testdaten als auch die endgültig erworbenen Listen als wenig ergiebig erwiesen, da nur folgende Angaben ersichtlich sind: Vorname und Name (teils mit, teils ohne Adressen), Geburtsdaten und das Anlagejahr (= Begründung der Kontobeziehung), Anlagekapital zum 31.12.2002 oder eines späteren Anlagejahres, Anlagekapital zum 31.12.2010. Weitere Angaben zur Anlageform, Depot- oder Kontonummern, sind nicht bekannt. 
 
Nur gut die Hälfte der erworbenen Datensätze verfügt über Adressangaben. Zur weiteren Bearbeitung ist es also notwendig, die Datensätze um Adressen, Steuernummern und andere Zuordnungsmerkmale zu ergänzen. Da dies „einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet“, hat sich die OFD Koblenz entschlossen, in einem ersten Paket 4.241 Datensätze an die anderen Bundesländer zu übersenden.   
 
′steuertip′-Chefredakteur Karl-Heinz Klein kommentiert:„Grundsätzlich gilt es zu beachten: Durch die spärlich vorhandenen Angaben – insbesondere bei Namen, die in Deutschland häufig vorkommen – ist oftmals keine eindeutige Zuordnung von Personen möglich. In Besteuerungsverfahren und Steuerstrafverfahren dürfte eine substanzielle Schätzung nach § 162 AO kaum möglich sein, wenn keine gezielten Angaben zu den Erträgen in den einzelnen Veranlagungszeiträumen vorliegen. Steuerzeiträume vor 2002 dürften in vielen Fällen bereits verjährt sein. Das Anlagekapital zum 31.12.2010 ist auch wenig aussagekräftig, da dieses Jahr kurz nach der Lehmann-Pleite lag, bei der eine Vielzahl von Anlegern notgedrungen große Ertrags- und Vermögenseinbußen hinnehmen musste. Das interne Dossier macht zudem deutlich, dass der gezielte Ankauf von Steuer-CDs auch ein Marketing-Gag ist, um in der Presse für Nachmeldungen bzw. Selbstanzeigen zu werben. Insbesondere wird sich die Verwaltung schwer tun, wenn der Steuerpflichtige ein entsprechendes Anlagekonto bestreitet und an der Aufklärung des Sachverhalts nicht mitwirkt.“
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen