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Freitag, 13. Dezember 2013

In der Koalitionsvereinbarung hatten Union und SPD vereinbart, Kommunikationsdaten bis zu zwei Jahre lang zu speichern. Nach dem Gutachten des EuGH-Generalanwalts wird Schwarz-Rot dieses Ansinnen erst einmal zurückstellen.

Wegen Gutachten für Europäischen GerichtshofSchwarz-Rot nimmt Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung zurück

 ·  In der Koalitionsvereinbarung hatten Union und SPD vereinbart, Kommunikationsdaten bis zu zwei Jahre lang zu speichern. Nach dem Gutachten des EuGH-Generalanwalts wird Schwarz-Rot dieses Ansinnen erst einmal zurückstellen.
Union und SPD werden ihre Absicht zunächst zurückstellen, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu beschließen. In der Koalitionsvereinbarung hatten Union und SPD vereinbart, sie wollten in Deutschland Regelungen zur Speicherung von Kommunikationsdaten einführen und damit einer EU-Richtlinie folgen, die seit 2006 deren Speicherung für bis zu zwei Jahren vorsieht. Eine Speicherung von Verbindungsdaten über einen derart langen Zeitraum hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes in einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten nun allerdings als unvereinbar mit der Menschenrechts-Charta der EU bewertet. Eine Speicherdauer von bis zu zwei Jahren sei unverhältnismäßig.
Das Gutachten, das für eine Verhandlung über die betreffende EU-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erstellt wurde, empfiehlt allerdings nicht die Aufhebung der Richtlinie, sondern lediglich Änderungen. In der Regel folgt der EuGH Anträgen des Generalanwalts.

Friedrich sieht „weiter gute Chancen“

In Berlin hieß es bei Union und SPD, nun müsse zunächst das EuGH-Urteil abgewartet werden. Ein Sprecher des amtierenden Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte, es gebe „gute Chancen“, die Absicht aus der Koalitionsvereinbarung zu verwirklichen.
Darin war festgelegt worden, dass Kommunikationsfirmen die Verbindungsdaten auf Servern in Deutschland zu speichern haben und der Zugriff nur auf richterliche Anordnung hin bei der Verfolgung schwerer Straftaten möglich sein soll. Überdies hatten Union und SPD sich schon darauf verständigt, darauf hinzuwirken, dass die Aufbewahrungsfristen der EU-Richtlinie auf drei Monate verkürzt würden.

Genugtuung für Schaar zum Abschied?

Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar, dessen Amtszeit am 17. Dezember endet, sagte zu dem Gutachten, „die schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf Basis einer offensichtlich europarechtswidrigen Richtlinie darf nunmehr nicht mehr ernsthaft in Erwägung gezogen werden“.
Am Donnerstag wurde bekannt, dass nach dem Willen der Union die brandenburgische CDU-Politikerin Andrea Voßhoff Schaars Nachfolgerin werden soll; einschränkend hieß es, diese Personalie sei noch nicht mit der SPD vereinbart.

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