So erzielen Sie steuerfreie Gewinne mit Gold und Silber | |
Im zweiten Teil der "Schlussgong" Steuer-Serie haben Sie erfahren, wie Sie die Doppelbesteuerung von Auslands-Dividenden vermeiden können. Heute schildere ich Ihnen, wie Sie steuerfreie Gewinne mit Gold und Silber erzielen können.
Aktuell befinden sich der Gold- und auch der Silberpreis auf einem sehr niedrigen Niveau. Das bedeutet, dass Sie im Moment – wenn Sie so wollen – Gold und Silber im „Schlussverkauf“ erwerben können.
3 Gründe für physisches Gold und Silber
Es gibt drei gute Gründe, warum der Kauf von Gold und Silber auch in physischer Form (also in Form von Barren und/oder Münzen) empfehlenswert ist.
Der erste Grund ist, dass ich – auf Basis der realen physischen Nachfrage - die aktuellen Preise für Gold und Silber für zu niedrig halte und es daher aus meiner Sicht mittel und langfristig große Gewinn-Chancen gibt.
Der zweite Grund ist, dass Sie, wenn Sie jetzt kaufen, Gewinne aus Veräußerungen von physischem Gold und Silber nach einer Haltefrist von einem Jahr (sogenannte Spekulationsfrist) nicht versteuern müssen.
Ein Hinweis für schnell agierende Trader: Bei kurzfristigen profitablen Veräußerungsgeschäften binnen der Jahresfrist nach dem Kauf greift nicht die Abgeltungsteuer mit dem Satz von 25%, sondern Ihr persönlicher Steuersatz. Und der kann deutlich über 25% liegen.
Der dritte Grund ist, dass Sie beim Erwerb von Gold keine und bei Silbermünzen aktuell nur 7% Mehrwertsteuer entrichten müssen.
Achtung: Ab dem 01.01.2014 ist beim Erwerb von physischem Silber (Münzen und Barren) eine Mehrwertsteuer von 19% zu zahlen. Wer Silbermünzen kaufen will, sollte das noch 2013 machen.
Unterschied zu mit Gold hinterlegten Wertpapieren
Wenn Sie in mit Gold hinterlegte Wertpapiere investieren wollen, müssen Sie etwas tiefer in die Steuertasche greifen. Wenn Sie Goldanleihen oder -zertifikate, wie zum Beispiel ETCs oder Xetra-Gold, besitzen, müssen Sie auf entstehende Kursgewinne die Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell noch Kirchensteuer zahlen.
Dies gilt unabhängig davon, ob das Wertpapier einen Lieferanspruch auf das physische Edelmetall verbrieft oder nicht. Damit hat der Fiskus die Hoffnung der Eigentümer von Xetra-Gold & Co. vorerst zerstört, dass diese wie beim Kauf von physischem Gold nach einer Haltefrist von einem Jahr mit ihren Veräußerungsgewinnen steuerfrei davonkommen.
Die Finanzverwaltung hat sich in diesem Fall gegen die Ansicht des Bundesfinanzhofs gestellt (BFH, Az. IX R 62/10). Der BFH hatte zuvor „Vereinbarungen über einen Lieferanspruch auf Gold“ grundsätzlich wie den Verkauf von physischem Gold als ein privates Veräußerungsgeschäft eingeordnet.
Da ich die Einschätzung des BFH teile und auch davon ausgehe, dass sich diese Ansicht durchsetzen wird, raten wir Ihnen Folgendes: Falls das Finanzamt anders als das Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs entscheidet, sollten Sie in einem solchen Fall Einspruch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid einlegen.
Ausblick: Im nächsten Teil dieser Serie erfahren Sie, wie Sie nur noch in diesem Jahr mit "Altlasten" Steuern sparen können.
Rolf Morrien Chefredakteur "Morrien's Schlussgong" |
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Mittwoch, 11. Dezember 2013
Die Finanzverwaltung hat sich in diesem Fall gegen die Ansicht des Bundesfinanzhofs gestellt (BFH, Az. IX R 62/10). Der BFH hatte zuvor „Vereinbarungen über einen Lieferanspruch auf Gold“ grundsätzlich wie den Verkauf von physischem Gold als ein privates Veräußerungsgeschäft eingeordnet.
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