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Montag, 9. Dezember 2013
der kleine Prinz : // das gilt natürlich für alle Bonds ohne aktuellen Börsenkurs // Diese Pauschalbesteuerung muss dann bei der nächsten ESt-Veranlagung mit den tatsächlichen Anschaffungskosten und Verkaufserlösen belegt/korrigiert werden (Anlage KAP, Zeile 11 "Ersatzbemessungsgrundlage", Spalte "korrigierte Beträge").
Die Abwicklung (A0DHP9-Übertrag und Kaufpreis-Überweisung) sollte unbedingt vor dem Jahreswechsel durchgeführt werden, weil der letzte A0DHP9-Börsenkurs älter als 30 Tage ist und deshalb dt. Depotbanken gesetzlich verpflichtet sind, den "entgeltlichen WP-Übertrag mit Gläubigerwechsel" pauschal zu versteuern, d.h. 30% der Anschaffungskosten werden als Gewinn unterstellt (siehe Clearstream-Merkblatt, Punkte 1.7 & 1.10). Diese Pauschalbesteuerung muss dann bei der nächsten ESt-Veranlagung mit den tatsächlichen Anschaffungskosten und Verkaufserlösen belegt/korrigiert werden (Anlage KAP, Zeile 11 "Ersatzbemessungsgrundlage", Spalte "korrigierte Beträge"). Bei einer Abwicklung im Januar 2014 könnte man erst bei der ESt-Veranlagung für 2014 im Sommer 2015 die Steuerabzüge zurückholen. Man kann diesen "Deal" natürlich auch mit Bekannten/Verwandten durchführen, aber nicht Ehegatten untereinander (siehe Punkt 1.12).
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