StaatsanleihenGriechenland brüskiert deutsche Anleger
14.12.2013 · Im Frühjahr 2012 war es soweit: Es kam zum griechischen Schuldenschnitt. Jetzt klagen viele deutsche Anleger. Die Griechen liefern im Rechtsstreit die skurrilsten Argumente - und sorgen für jede Menge Verunsicherung.
Von DANIEL MOHR
Der griechische Schuldenschnitt aus dem Frühjahr 2012 wird Juristen noch viele Jahre beschäftigen. Einen Vorgeschmack auf das Geschehen liefern dieser Tage die Erwiderungen Griechenlands auf die Klagen deutscher Anleger. Sie könnten schlicht gar keine griechischen Anleihen besessen haben, ist eine der Antworten Griechenlands, die das Land über die international tätige Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton deutschen Anlegern übermitteln ließ. Schließlich seien die Anleger nicht Teilnehmer des Girosystems der griechischen Zentralbank.
Was die Käufer der griechischen Anleihen erstaunt, verwundert und auch verunsichert, ist Strategie der Griechen. „Sie werfen Nebelbomben mit abwegigen Begründungen und schüren so Verunsicherung“, sagt Dirk Unrau, Rechtsanwalt der Kieler Kanzlei Causa Concilio und für die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Vertreter der Sammelklagen gegen Griechenland. „Die Anleger sollten sich von dem untauglichen Versuch der Zurückweisung nicht beirren lassen.“ In der Tat gebe es in bestimmten Fällen Gesetzesregeln, die eine Klage gegen einen Staat ausschließen. Wenn ein Staat jedoch Staatsanleihen begebe und es konkret um diese Staatspapiere gehe, sei die Begründung abwegig.
Strittig ist zudem der Gerichtsstand. Die Griechen wollen den Gerichtsstand in Deutschland nicht anerkennen. Unrau beruft sich jedoch auf europäisches Recht, wonach in Verbraucherfragen Gerichtsstand der jeweilige Heimatort des Geschädigten sei. Für institutionelle Anleger gelte bei deliktischen Handlungen das Prinzip, dass der Gerichtsstand dort sei, wo der Schaden entstanden ist. „Die Griechen sehen das anders, da ihrer Ansicht nach gar keine deliktische Handlung vorliegt“, sagt Unrau.
Die Zahl der betroffenen Anleger ist schwer zu ermitteln
Die DSW hat in ihrer Arbeitsgemeinschaft Griechenland-Anleihen mehr als Tausend Anleger in mehreren Klagegemeinschaften gebündelt. Sie wehren sich gegen den Zwangsumtausch ihrer Anleihen im Frühjahr 2012. Damals hatte Griechenland im Rahmen eines Schuldenschnitts seinen Gläubigern einen freiwilligen Umtausch ihrer Anleihen angeboten. Später wurden aber auch jene Anleger zum Umtausch gezwungen, die am freiwilligen Umtausch nicht teilgenommen hatten. Dafür hatte Griechenland kurzerhand die Anleihebedingungen geändert. Für die betroffenen Anleihen erhielten die Anleger eine Vielzahl anderer Papiere mit längeren Laufzeiten. Wer zum Beispiel eine Anleihe im Nominalwert von 1.000 Euro hatte, bekam für rund 500 Euro 24 unterschiedliche Papiere zu einem Durchschnittswert von kaum mehr als 20 Euro ins Depot gebucht. In einigen Fällen überstiegen im Verkaufsfall die Handelsgebühren den Wert der Papiere.
Die Kläger stellen nun meist einen Antrag auf Rückabwicklung der Transaktion. Auch in Griechenland laufen zu dem Zwangsumtausch einige Verfahren. Mit ersten Entscheidungen auch von deutschen Gerichten wird im kommenden Jahr gerechnet. Beobachter gehen davon aus, dass bis zu endgültigen Urteilen viele Jahre vergehen werden. Viele Verfahren zum argentinischen Schuldenschnitt des Jahres 2001 sind bis heute noch immer nicht abgeschlossen.
Wie viele Anleger durch den griechischen Schuldenschnitt tatsächlich Geld verloren haben, ist indes unklar. Durch die Sorgen um die Zahlungsfähigkeit Griechenlands waren die Kurse der griechischen Staatsanleihen drastisch gesunken. In dieser Phase stiegen die Handelsumsätze an der Börse Stuttgart in griechischen Staatsanleihen deutlich und wurden im Staatsanleihehandel nur noch von Bundesanleihen übertroffen. Viele Anleger, darunter auch zahlreiche Hedgefonds, spekulierten auf eine Rückzahlung der bald fälligen Anleihen zum Nominalwert von 100 Prozent und kauften Papiere zu Kursen um 40 Prozent. Sie haben durch den Schuldenschnitt zunächst nicht unbedingt Geld verloren, besitzen aber plötzlich eine Vielzahl diverser Anleihen im Depot. Betroffen sind nach Schätzungen von Anleiheschützern etwa 20.000 deutsche Privatanleger. Dies seien nicht alles kurzfristige Spekulanten, sondern auch viele längerfristig in griechischen Anleihen engagierte Anleger.
weiß jemand was von den Verfahren in anderen EU-Staaten? Die können sich ja ebenfalls alle auf den Verbrauchergerichtsstand nach dem EUGVO berufen. Zumindest in Italien und Belgien müsste es entsprechende Verfahren geben!?!
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