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Samstag, 14. Dezember 2013

Bis dahin sollen es nach dem Willen Draghis Ausnahmen für die Beteiligung von Anleihe- und Aktienbesitzer und Einleger an den Restrukturierungen „notleidender“ Bank im Euroraum geben. Somit soll es möglich sein, ein überlebensfähiges Bankinstitut zu unterstützen, ohne dass sich nachrangige Gläubiger einer Bank an einer Restrukturierung beteiligen. Damit steht fest: Obwohl es eine verbindliche EU-Richtlinie gibt, wird diese nicht umgesetzt. Mit einem Brief des EZB-Chefs an einen EU-Kommissar kann also einfach geltendes Recht außer Kraft gesetzt werden.

Draghi hebelt EU-Richtlinie aus: Steuerzahler müssen Banken retten

EZB-Präsident Mario Draghi warnt die Politik vor einer „unangemessen strikten Interpretation der Vorschriften für Staatshilfen“ für Banken. Eine gültige EU-Richtlinie vom 1. August 2013 wird somit von der EZB für hinfällig erklärt. Bis auf weiteres muss der Steuerzahler zurück ins Risiko. Wolfgang Schäuble scheint eingeweiht gewesen zu sein.
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Es ist fünf nach zwölf, lasst uns die Uhren anhalten: Die Banken-Retter Jean-Claude Juncker, Wolfgang Schäuble, das EZB-Mitglied Jörg Asmussen und Mario Draghi. (Foto: dpa)
Es ist fünf nach zwölf, lasst uns die Uhren anhalten: Die Banken-Retter Jean-Claude Juncker, Wolfgang Schäuble, das EZB-Mitglied Jörg Asmussen und Mario Draghi. (Foto: dpa)
EZB-Chef Mario Draghi will im Vorfeld des neuen Stresstests für die Banken schnelle Hilfe – offenbar brennt die Hütte. Die Hilfe soll aus der „grenzüberschreitenden Sicherungsmaßnahme“, dem „fiscal backstop“, dem Sicherheitsnetz für Banken kommen.
Früher hieß das „Rettungsschirm“.
Gemeint war immer der Steuerzahler.
Die Banken haben offenbar kalte Füße bekommen, dass die Zwangsabgabe nach der Blaupause von Zypern das System zum Einsturz bringen könnte.
Über lange Zeit stritten EU-Kommission, EU-Finanzminister und die EZB über die neue Reihenfolge bezüglich der Beteiligung von Bankgläubigern bei der Abwicklung maroder Banken. Schließlich rang man sich zu den sogenannten Bail-in-Regeln für die Banken durch, nachdem die Regeln bereits in Zypern getestet wurden. Seit dem 1. August 2013 gelten diese Bestimmungen im ganzen Euroraum.
Allerdings nur auf dem Papier.
Denn nun wird bekannt, dass bereits vor Inkrafttreten dieser Richtlinien, nämlich am 30.Juli, EZB-Chef Mario Draghi in einem Brief den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Joaquim Almunia, warnte: Die „Bail-in“-Regeln könnten das Vertrauen der Märkte in die europäische Banken zerstören. Wörtlich schrieb Draghi: „Eine unangemessen strikte Interpretation der Vorschriften für Staatshilfe dürfte das Vertrauen in die Banken der Eurozone zerstören, das wir alle wiederherstellen wollen.
Draghi warnt, „dies könnte eine Flucht der Investoren aus dem Europäischen Bankenmarkt zur Folge haben“, sobald die European Banking Authority (EBA) mit dem im nächsten Frühjahr stattfindenden Bankenstresstests beginnt.
Draghi fordert daher, dass die Bail-in-Regeln zur Bankenrettung erst nach der Implementierung der Bankenunion greifen. Dadurch könnte eine Destabilisierung des Bankenmarkts verhindert werden.
Investoren können flüchten.
Steuerzahler nicht.
Tatsächlich geht es jedoch um eine Verschonung der Gläubiger, berichtet die FAZ.
Die Bankenunion ist erst dann voll funktionsfähig, wenn die Bankenaufsicht installiert ist, was voraussichtlich im Herbst 2014 der Fall ist.
Bis dahin sollen es nach dem Willen Draghis Ausnahmen für die Beteiligung von Anleihe- und Aktienbesitzer und Einleger an den Restrukturierungen „notleidender“ Bank im Euroraum geben. Somit soll es möglich sein, ein überlebensfähiges Bankinstitut zu unterstützen, ohne dass sich nachrangige Gläubiger einer Bank an einer Restrukturierung beteiligen.
Damit steht fest: Obwohl es eine verbindliche EU-Richtlinie gibt, wird diese nicht umgesetzt.
Mit einem Brief des EZB-Chefs an einen EU-Kommissar kann also einfach geltendes Recht außer Kraft gesetzt werden.
Bis die Banken ihre Schäfchen im Trockenen haben von der EZB ausgiebig untersucht wurden, geht der Steuerzahler ins Risiko.
Die verantwortlichen Politiker in Brüssel wissen das – und spielen mit.
Zwar sei es richtig, schrieb Draghi, dass Anteilseigner grundsätzlich beteiligt werden, bevor öffentliche Fonds nötig sind. Dennoch gäbe es bestimmte Situationen, wonachzusätzliche Kapitalpuffer aus anderen berechtigten Gründen nötig seien, die zur Rekapitalisierung möglicherweise kurzfristig nicht zur Verfügung stünden oder deren Beschaffung zu lange dauere.
Beispielsweise wäre dies für den Fall von Bedeutung, dass ein Bankinstitut zwar eintragfähiges Geschäftsmodell habe, das Kapital an der Minimalgrenze liege, der Aufseher beim Stresstest aber dennoch eine Aufstockung des Kapitals fordere. In diesem Fall sollten also die nachrangigen Gläubiger (Anleihe- und Aktienbesitzer sowie Guthaben über 100.000 Euro) nicht beteiligt werden.
Während der Phase des Bankenstresstests müssen öffentliche Gelder zur Verfügung stehen und der Steuerzahler muss einspringen.
Während des neuen Bankenstresstests ist ein „Sicherheitsnetz für Banken“ (finscal backstop) vorgesehen, das bereits vor Beginn des Stresstest aufgespannt sein soll.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble empfahl den europäischen Finanzministern zwar bei der Tagung von IWF und Weltbank eine schnelle Verabschiedung von nationalen Gesetzen, die einen „vollen Bail-in“ vorsehen.
Allerdings hatte Schäuble auch schon bei dieser Tagung im herbstlichen Washington eingeräumt, dass der Steuerzahler haften müsse, bis alles seine Ordnung habe.
Daraus kann gefolgert werden, dass Schäuble sehr wohl in die Plänen Draghis eingeweiht war – obwohl er in den vergangenen Wochen immer wieder gesagt hatte, dass der Steuerzahler keine Banken mehr retten müsse und die Banken-Rettung auf einem guten Weg sei.
Schäubles Rückzieher hat einen ganz praktischen Grund.
Noch immer ist nicht geklärt, wer denn zum Retter auserkoren wird, wenn einige der Krisenstaaten für ihre Banken die erforderlichen Kapitalspritzen nicht aufbringen können.
Im Einzelfall wäre zu prüfen, ob „ein vorübergehender Zugriff auf einen grenzüberschreitenden „Backstop“ erforderlich ist“, forderte Yves Mersch, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank.
Die EZB bestätigte indessen Draghis Brief an Almunia von Ende Juli, der auch an Jeroen Dijsselbloem, Vorsitzender der Eurogruppe, weitergeleitet wurde.
Indessen zeigt sich die EU-Kommission bereits im vorauseilenden Gehorsam einsichtig und hilfsbereit. Denn in den EU-Richtlinien für Bankenabwicklungen- und Restrukturierungen gäbe es genügend Ausnahmen. Diese sind laut EU-Kommission beispielsweise dann möglich, wenn es „der Finanzstabilität dient“ oder wenn es sich um „eine Einzelfall-Entscheidung“ handelt. Almunias Antwort ist, so wie sie von der FT dargestellt wird, ein höflicher Kotau vor Draghi.
Mit anderen Worten: Die EU-Kommission kuscht vor der Finanz-Industrie.
Das ist zwar nicht neu, kommt in diesem Fall jedoch etwas unerwartet.
Bisher hatte die EU-Kommission stets mit stolzer Brust behauptet, die Banken-Rettungen werden von den Banken bezahlt.
Nun sind wir wieder dort, wo wir immer waren: Die Banken-Rettungen werden bis zum St. Nimmerleinstag bis zur Existenz einer vollständigen Banken-Union vom Steuerzahler gerettet.
Das neue Zauberwort, mit dem Brüssel das Gesicht wahren will, heißt „Einzelfall-Entscheidung“.
Man darf gespannt sein, welche „Einzelfall-Entscheidungen“ nach dem Inkrafttreten der Bankenunion greifen werden, „wenn es der Finanzstabilität dient“, um an die Finanzmittel des ESM als neuen Bankenrettungstopf zu kommen.
Denn vor etwa einer Woche hatte Jeroen Dijsselbloem gesagt, „unter außergewöhnlichen Umständen“ könne der ESM für die Abwicklung von maroden Banken eingesetzt werden. Dazu wäre in Deutschland eine Gesetzesänderung nötig. Angela Merkel hat auf einem EU-Gipfel Ende Juni vergangenen Jahres jedoch schon mal vorsorglich dem Grunde nach zugestimmt, dass der ESM zur Rekapitalisierung von Banken in Betracht kommt.
So kann man natürlich ein Gesetz – und als solches möchte die EU ihrer Richtlinien ja gerne verstanden wissen – auch in sein Gegenteil verkehren: Man erklärt einfach die Ausnahme zum Regelfall – und den Regelfall zur Ausnahme.
Was kümmert uns unser Gesetz von gestern.
Unterstützung für Draghis Kassandra-Rufe kommt vom Internationalen Währungsfonds (IWF): Der hat nämlich entdeckt, dass die neuen Basel-III Anforderungen zur ausreichenden Kapitaldecke der Banken mit den „Bail-in“-Regeln in Widerspruch stehen. Wie centralbanking.com berichtet, kommt der IWF zu folgender Schlussfolgerung: Im Vordergrund müssten die Anstrengungen zur Wiederherstellung mit Kundengeldern zockender gesunder Bank-Bilanzen stehen. Umgehende Schritte seien einzuleiten hinsichtlich der kompletten Erfassung der Verluste sowie die Rekapitalisierung schwacher, aber lebensfähiger Banken und die Schließung oder Restrukturierung nicht existenzfähiger Bankinstitute.
Aber auch die Schließungen oder Abwicklungen von Banken kosten Geld. Die Banken sind untereinander so stark vernetzt, dass die Verluste des einen Bankinstituts auch die Verluste der anderen Bankhäuser bedeuten.
Und die „notleidenden“ Banken bleiben anfällig, weil ihr Eigenkapital unzureichend ist und sie im Grunde vollständig abhängig sind von Mitteln der Zentralbank sind, mehr hier.
Damit ist auch klar, wie es weitergeht: Die EZB wird die Zinsen niedrig halten, bis sich die Lage entspannt hat. Die Banken betreiben derzeit auf Hochdruck das De-Leveraging: Das ist das Umschichten von hochriskanten Anlageformen – also den allseits beliebten Wetten (Derivaten) – in die angeschlossenen Schattenbanken(mehr zu diesem brillanten Geschäftsmodell – hier).
Bis dahin zahlt der Sparer, weil er keine Zinsen bekommt.
Kommt es zu einem Banken-Crash, zahlt der Steuerzahler.
Dann kommt die Banken-Union.
Danach zahlt zuerst der Sparer und dann der Steuerzahler.
Ein perpetuum mobile, bei dem Vereinbarungen und Gesetze nicht mehr Bedeutung haben als die täglichen Kurszettel der Spekulanten.
Willkommen im Weltreich der Gesetzlosen unbegrenzten Möglichkeiten.

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