Hartz IV für EU-Bürger„Wir sind am Beginn einer neuen Migrationswelle“
01.12.2013 · Ein Gericht entscheidet: Familien aus Osteuropa und anderen EU-Staaten haben mehr Anspruch auf Hartz IV als bisher. Der Ökonom Hans-Werner Sinn glaubt, dass sich das schnell herumsprechen wird.
Von JOACHIM JAHN, BERLIN
Bürger aus anderen EU-Ländern können in Deutschland auch dann Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn sie hier keinen Arbeitsplatz finden. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen einer rumänischen Familie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) zugesprochen. Die anderslautende Vorschrift im Sozialgesetzbuch verstoße in ihrer „ausnahmslosen Automatik“ gegen europäisches Recht. Das Gericht hebt in seiner Presseerklärung hervor, dass der aktuelle Richterspruch noch weitergehe als bisherige Entscheidungen desselben Gerichts. Auch betreffe er nicht nur die neuen Unionsbürger aus Rumänien und Bulgarien, sondern im Grundsatz alle EU-Bürger.
Geklagt hatte ein rumänisches Ehepaar mit einem Kind, das seit vier Jahren in Gelsenkirchen wohnt und zunächst vom Verkauf von Obdachlosenzeitungen lebte; außerdem erhielt es von Anfang an Kindergeld. Nach einem Jahr beantragte es beim Jobcenter „Hartz IV“. Die Behörde lehnte aber – ebenso wie in erster Instanz das Sozialgericht Gelsenkirchen – die Zahlungen ab. Denn das Sozialgesetzbuch schließe solche Leistungen ausdrücklich für Personen aus, deren Aufenthaltsrecht hierzulande sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergebe.
Diese Gesetzesbestimmung widerspricht jedoch nach Ansicht des Landessozialgerichts dem zwischen den EU-Staaten vereinbarten Gleichbehandlungsgebot, das ebenfalls Gesetzeskraft habe. Soweit die Unionsbürgerrichtlinie den Mitgliedstaaten erlaube, einschränkende Regelungen zur Vermeidung von Sozialtourismus vorzusehen, sei dies jedenfalls nicht in der „unbedingten und umfassenden Form“ möglich, die der Bundestag beschlossen hatte. Denn die Brüsseler Direktive verlangt den Richtern zufolge „eine bestimmte Solidarität des aufnehmenden Staates Deutschland mit den anderen Mitgliedstaaten“. Unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit seien daher Regelungen erforderlich, „wonach abhängig von den individuellen Umständen Leistungen im Einzelfall jedenfalls ausnahmsweise möglich sein müssen“. (Az.: L 6 AS 130/13)
Der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Werner Sinn vom Ifo Institut für Wirtschaftsforschung in München sieht in dem neuen Urteil seine Warnungen vor einer Einwanderung in die Sozialsysteme und in den Wohlfahrtsstaat bestätigt. Sinn sagte am Sonntag dieser Zeitung: „Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich die neuen Regeln herumsprechen würden.“ Nun sehe man die Anreizeffekte. Der Ökonom erklärte: „Die Zahlen werden zunehmen; wir sind am Beginn einer neuen Migrationswelle.“ Sinn befürchtet, dass Politiker deshalb das bedeutsame Grundrecht auf Freizügigkeit einschränken werden. „Um dieses Grundrecht zu erhalten, gibt es nur eine Möglichkeit: Man muss wegkommen vom Inklusionsprinzip und übergehen zum Heimatlandprinzip.“ Für steuerfinanzierte Sozialleistungen des Staates gilt nach Ansicht von Sinn: „Wer diese in seinem Heimatland in Anspruch nehmen kann, kann nicht in einem anderen Land die Hand aufhalten – aber er darf die Leistungen seines Heimatlandes konsumieren, wo er will.“
Schon kürzlich hatte ein anderer Senat des Landessozialgerichts in Essen in einem ähnlichen Fall einer rumänischen Familie „Hartz IV“ zugesprochen. Damals hatten die Richter argumentiert, dass arbeitslose EU-Bürger ein Anrecht darauf hätten, wenn sie seit über einem Jahr erfolglos eine Arbeitsstelle in Deutschland suchten (Az.: L 19 AS 129/13). Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, forderte daraufhin arbeitslose EU-Bürger auf, Deutschland zu verlassen (F.A.Z. vom 12.Oktober). Ihr innenpolitischer Sprecher Hans-Peter Uhl (ebenfalls CDU) nahm dies zum Anlass, von der EU-Kommission Maßnahmen gegen Sozialmissbrauch und Armutsmigration zu verlangen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sah durch das Urteil hingegen Gebote der Mitmenschlichkeit und Vernunft erfüllt. Beide Urteile werden noch vom Bundessozialgericht überprüft.
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