DüsseldorfEs sind wenige Zeilen, die von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am Montag an die Presse verschickt worden sind. Doch diese haben es in sich: Die Zentralbank des Alpenlandes kündigt an, für das Geschäftsjahr 2013 einen Verlust in Höhe von etwa neun Milliarden Franken auszuweisen (7,3 Milliarden Euro). Hauptgrund ist die Neubewertung des Goldbestands, der mit 15 Milliarden Franken weniger bewertet wird.
Dem ständen Gewinne in Höhe von drei Milliarden Franken aus Fremdwährungsbeständen und weiteren drei Milliarden aus dem staatlichen Rettungsfonds für Banken gegenüber. Den sogenannten „StabFund“ hatte die Zentralbank im November schließen können. Die gestützte GroßbankUBS hatte im Herbst 2008 Vermögenswerte an die Zentralbank übertragen und diese fünf Jahre später wieder zurückgekauft.
Was Sie über Gold wissen sollten
Was ist Gold?
Gold ist ein seltenes Metall mit einem Schmelzpunkt von 1064 Grad Celsius. Der Siedepunkt liegt bei 2856 Grad. Die chemische Abkürzung für Gold ist „Au“ und stammt vom lateinischen Wort „Aurum“ ab. Es hat mehrere Eigenschaften, die es für die Menschheit über die Jahre nützlich gemacht hat. Gold leitet extrem gut. Außerdem reagiert es nicht mit Wasser oder Sauerstoff.Wie viel Gold wurde in der Geschichte gefördert?
Wie viel Gold gibt es noch auf der Erde?
Wie viel Gold wird pro Jahr abgebaut?
Wo wird weltweit am meisten Gold abgebaut?
Was passiert mit dem Gold?
Wo sind die größten Absatzmärkte für Gold?
Wer sind die größten Goldbesitzer?
Zum Jahresende 2012 hatte die Zentralbank ihren Goldbestand – 1040 Tonnen – mit 50,7 Milliarden Franken (41,2 Milliarden Franken) bewertet, jetzt dürften es demnach noch etwa 35,7 Milliarden Franken sein. Die SNB kündigte an, wegen des dennoch anstehenden Milliardenverlust keinen Gewinn an die Regierung und die Aktionäre ausschütten zu können.
Die SNB bewertet das Gold nach dem jeweiligen Kurs zum Bilanzstichtag.
Urteil: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17518
AntwortenLöschenDie DSW - Klagen werden, sowie alle deutschen Klagen, mit diesem rechtskräftigen Urteil abgewiesen!
soviel zu unserer Justiz :laugh:
Das Urteil aus Koblenz ist rechtskräftig.
LöschenDen Rest kann man sich ja denken... danach braucht kein Staat mehr seine Schulden zu begleichen! Ist halt alles Immun... (-
Vielleicht soll somit der Weg für weitere Umschuldungen geebnet werden... wäre ja durchaus denkbar.
Gr. ist ja wahrlich kein Einzelfall.
ich habe das anders gelernt: http://books.google.at/books?id=KiHA3w2cTREC&pg=PA30&lpg=PA30&dq=Entsch%C3%A4digungslose+Enteignung+widerspricht+ordre+public&source=bl&ots=AaHtX-nifn&sig=GkoS62nD1e08aG-nKal-jr9i8Ss&hl=en&sa=X&ei=wJrKUqyMHuyt7Qay_IC4AQ&redir_esc=y#v=onepage&q=Entsch%C3%A4digungslose%20Enteignung%20widerspricht%20ordre%20public&f=false
LöschenDaß die Enteignung ein hoheitlicher Akt war, ist ziemlich klar. Die Art des Aktes - Gesetz, Verordnung, Erlaß,... - ist egal. Aber eine entschädigungslose Enteignung ist völkerrechtswidrig. Alle Enteignungen im Osten wurden regelmäßig von den Gerichten bei uns als ordre public widrig verworfen, weshalb die Ostblockländer Globalentschädigungsabkommen abgeschlossen haben, wenn auch oft erst einige Jahrzehnte später, etwa die DDR in den 80ern. Die einzige Frage, die das Gericht hierzu hätte klären müssen, ist ob die Höhe der im Tausch gegen den Einzug der Altbonds gegebenen Neubonds Entschädigung genug war oder nicht.
Allenfalls könnte man einwenden, daß Schuldverschreibungen keine Vermögensgegenstände seien, die enteignet werden könnten.
Daß die DSW sich mit einem LG-Urteil zufrieden gibt, ist aber auch schwach. mE sind die entscheidenden völkerrechtlichen Fragen gar nicht erörtert worden.
http://www.n-tv.de/wirtschaft/Athen-fordert-Schuldentilgung-light-article12018386.html
AntwortenLöschenDie EZB ist nur Gott verantwortlich... (-