Landgericht Augsburg
Az.: 012 0 617/13
In dem Rechtsstreit
Heichele Jakob, Fasanenweg 14, 86316 Friedberg
- Antragsteller -
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Heichele Jakob, Fasanenweg 14, 86316 Friedberg, Gz.: He-34/02/13
gegen
Koch Rolf, Zur eisernen Hand 25, 64367 Mühltal
- Antragsgegner -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. T., 64295 Darmstadt, Gz.: B 142/13 Ko
wegen einstweiliger Verfügung
erlässt das Landgericht Augsburg - 1. Zivilkammer - durch die Richteriri am Landgericht G.
als Einzelrichterin am 26.07.2013 folgenden
Beschluss
I. Der Antrag des Antragstellers nach § 890 ZPO vom 21.05.2013 (Bl. 28 ff d.A.) wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 4.000,- EUR festgesetzt.
Ein Antrag nach 890 ZPO ist kein einstweilige Verfügung.
AntwortenLöschenDiese basiert auf einer solchen. Da hast du nochmal unglaubliches Glück und eine nachsichtige Richterin gehabt, anderenfalls wären 250.000 Ordnungsgeld oder ersatzweise 6 MOnate Bau fällig gewesen. Aber überstrapzieren würde ich an deiner Stelle dieses Glück nicht.
Gegen Rolf koch sind alleine heuer mehrere einstweilige Verfügungen ergangen. Unter anderen auch von der ABDRECO GmbH. Allesamt wegen Beleidigungen und Verleumdungen seinerseits in diesem und anderen blogs.
Bei Bedarf können die Aktenzeichen und Wortlaute der einstweiligen Verfügungen sicherlich bei den Antragstellern gerne abgefragt werden.
Na rolf, du bist doch sonst auch so mitteilungsgeil, warum stellst du die gegen dich ergangenen einstweiligen Verfügungen nicht ein ?
LöschenAn der Authorisierung kann es ja nicht liegen, sonst würdest du den Antrag nach § 890 ZPO auch nicht einstellen....
mach doch dein eigenes blog auf....dann kanst du einstellen was du willst.....und nebenher noch ein paar mandanten anwerben....
AntwortenLöschenTja , du hast es eben immer noch nicht kapiert dass man auch im Internet nicht alles einstellen kann was man will.
AntwortenLöschenDie ca . 5000 euro Lehrgeld die du mittlerweile berappen musstest haben anscheinend immer noch nicht gereicht dir wenigstens etwas verstand zu verschaffen.
Bedauerlich.