Donnerstag, 01. Mai 2014
Problem für den UntersuchungsausschussGutachten: Snowden zu befragen ist strafbar
Ein Rechtsgutachten könnte die Aufklärung des NSA-Skandals behindern: Wenn Abgeordnete des Bundestags tatsächlich Edward Snowden befragen, droht ihnen demnach die Strafverfolgung. Sie könnten nicht mehr in die USA reisen, ohne festgenommen zu werden.
Die Befragung von Edward Snowden könnte für die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses unangenehme Folgen haben. Einem Bericht des "Spiegel" zufolge gibt es ein Rechtsgutachten, nach dem die Befragung Snowdens nach US-Recht eine strafbare Handlung wäre. Denn Snowden könnte bei einer solchen Befragung veranlasst werden, geheime Informationen preiszugeben. Und das könnte als "Diebstahl staatlichen Eigentums" gewertet werden.
Und mehr noch: US-Ermittler könnten es als "Verschwörung" (im Original: "conspiracy") ansehen, wenn die Parlamentarier Snowden gemeinsam befragten. Den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses würde damit eine Strafverfolgung drohen und eine Festnahme, sobald sie die USA betreten.
Das Rechtsgutachten wurde von der US-Anwaltskanzlei "Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke" erstellt und erreichte die Bundesregierung laut "Spiegel" am 21. April. Die Juristen bestätigten, dass sie ein Gutachten erstellt haben, äußern sich offiziell aber nicht zu dessen Inhalt.
Der Untersuchungsausschuss hat den Plan, Edward Snowden zu befragen, um aufzuklären, wie die USA Deutschland genau ausspähen. Dazu wird diskutiert, ob er nach Deutschland eingeladen wird. Fraglich ist, ob das rechtlich möglich ist und wie die USA auf eine solche Einladung reagieren würden.
Die Bundesregierung hat dazu ein Gutachten ausgearbeitet, das am Freitag veröffentlich werden soll. Laut Berichten verschiedener Medien heißt es darin, dass eine Einladung Snowdens die außenpolitischen Interessen Deutschlands gefährden würde. In dieses Gutachten soll laut Spiegel auch die Einschätzung der US-Kanzlei eingeflossen sein. Die Grünen haben angekündigt, dass sie notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen wollen, dass Snowden in Deutschland befragt werden kann.
Mit dem Gutachten, von dem der "Spiegel" berichtet, scheint die Bundesregierung ein weiteres Argument gegen eine Einladung an Snowden in der Hand zu haben. Allerdings: Die Untersuchungsausschussmitglieder wollen den Ex-Agenten auf jeden Fall befragen, notfalls in Russland. Und auch dann müssten die Abgeordneten mit einer Strafverfolgung rechnen – denn der Ort der Befragung ist aus Sicht der USA unerheblich.
Quelle: n-tv.de , che
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