Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Freitag, 2. Mai 2014

Steuer-Ermittlungen UBS-Angestellte dürfen nicht nach Frankreich reisen


Steuer-ErmittlungenUBS-Angestellte dürfen nicht nach Frankreich reisen

  ·  Die Großbank UBS wird in vielen Ländern verdächtigt, Kunden geholfen zu haben, Geld zu verstecken vor dem Fiskus. Auch Frankreich ermittelt. Nun hat das Institut angeblich ein Reiseverbot erlassen.
© REUTERSVergrößernUBS im Visier der Ermittler
Die schweizerische Großbank UBS hat angeblich Dutzenden Angestellten wegen Steuer-Ermittlungen untersagt, nach Frankreich zu reisen. Die Bank habe das Reiseverbot für bestimmte Mitarbeiter ihrer Vermögensverwaltung vor Ostern ausgesprochen, berichtete der öffentlich-rechtliche Schweizer Rundfunk RTS und beruft sich auf nicht genannte Quellen.
Das Verbot gelte bis auf weiteres. Wer sich nicht daran halte, könne seinen Job verlieren. Eine UBS-Sprecherin kommentierte den Bericht nicht. „Eine Untersuchung ist im Gange, und wir kooperieren mit den französischen Behörden“, sagte sie lediglich.
Die Bank hat in einer Reihe von Ländern Probleme: Französische Behörden gehen dem Verdacht nach, die UBS habe Produkte verkauft, die der Steuervermeidung dienten. Auch die deutschen Behörden werfen der Bank vor, reichen Kunden geholfen zu haben, Steuern zu hinterziehen. Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt in dieser Sache.
Berichte über eine mögliche Zahlung von 180 bis 200 Millionen Euro wurden im Februar nicht bestätigt. Im amerikanischen Steuerstreit musste die Bank vor drei Jahren 780 Millionen Dollar zahlen, weil sie reichen Amerikanern geholfen haben soll, 20 Milliarden Dollar zu verstecken. Im Zusammenhang mit Steuerermittlungen in den Vereinigten Staaten wurde im vergangenen Jahr ein früherer UBS-Spitzenmanager im Urlaub in Bologna verhaftet und nach zwei Monaten in einem italienischen Gefängnis Mitte Dezember an Amerika ausgeliefert.
Im Fall des 2012 wegen unerlaubter Index-Spekulationen in London verurteilten früheren UBS-Händlers Kweku Adoboli verhängte die britische Aufsichtsbehörde FCA unterdessen gegen einen früheren Kollegen Adobolis ein Betätigungsverbot. John Christopher Hughes, der damals ranghöchste Händler in Adobolis Abteilung für börsennotierte Fonds, darf keine Funktionen in der regulierten Finanzbranche mehr bekleiden.
Adoboli hatte durch Spekulationen einen Handelsverlust von 2,3 Milliarden Dollar verursacht und wurde dafür 2012 zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren verurteilt. Er räumte ein, Vorschriften der Bank missachtet und mit geheimen Konten gearbeitet zu haben. Dabei habe er aber immer das Wohl der Bank im Auge gehabt. Seine Vorgesetzten hätten seine Handlungen stillschweigend geduldet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen