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Sonntag, 28. Dezember 2014

Welches Ergebnis die Abstimmung „Sind Sie für die Abschaffung der Todesstrafe in Hessen“ in der heutigen Zeit bringen würde, mag sich jeder selbst ausmalen. Wäre wohl generell nur eine geringe Beteiligung an der Abstimmung zu erwarten, würden viele wohl nur teilnehmen, um grinsend gegen die Abschaffung des kuriosen Satzes in der hessischen Verfassung zu stimmen.

Die Todesstrafe im deutschen Recht – gibt’s nicht? Falsch gedacht!

henker
In den USA wird sie in einigen Staaten bekanntlich noch praktiziert. In China wird sie wohl tausendfach angewandt und auch in einigen arabischen Ländern ist sie gängig. Wild diskutiert ist sie schon lange – die Todesstrafe.
In Deutschland ist sie natürlich seit Jahrzehnten kein Thema mehr. Wirklich? Der Blick in die Verfassung des Landes Hessen kann für eine Überraschung sorgen:
Art. 21 Absatz 1 HV:
Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Natürlich gibt es hierzulande aber de facto keine praktizierte Todesstrafe mehr. Es gilt der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ und das Grundgesetz konstatiert unmissverständlich:
Art. 102 GG:
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Ferner gilt nach Art. 123 Absatz 1 GG, dass Recht aus der Zeit vor 1949 nur dann fort gilt, wenn es dem Grundgesetz nicht widerspricht – was hier jedoch definitiv der Fall ist.
Es drängt sich die Frage auf, warum dieses rechtsgeschichtliche Überbleibsel noch immer in der hessischen Landesverfassung verankert ist. Die Antwort auf diese Frage ist gleichermaßen kurios, wie auch nachvollziehbar:
Ein Volksentscheid mit einer Zweidrittelmehrheit wäre die Voraussetzung für eine entsprechende Änderung. Doch zu groß sind die Bedenken des Landtags. Dies nicht unbegründet. Laut einer Umfrage des Strafrechtsprofessors Franz Streng (wir berichteten hier) sind sogar einige Jura-Studenten nicht davon abgeneigt, die Todesstrafe für Sexualdelikte und Morde als angemessen anzusehen.
Welches Ergebnis die Abstimmung „Sind Sie für die Abschaffung der Todesstrafe in Hessen“ in der heutigen Zeit bringen würde, mag sich jeder selbst ausmalen. Wäre wohl generell nur eine geringe Beteiligung an der Abstimmung zu erwarten, würden viele wohl nur teilnehmen, um grinsend gegen die Abschaffung des kuriosen Satzes in der hessischen Verfassung zu stimmen.
Um das nach so einer Wahl zu erwartende Medienecho zu verhindern, wird die Todesstrafe wohl auch zukünftig Teil von Hessen bleiben – zumindest auf dem Papier.

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