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Freitag, 31. Juli 2015
RGZ 22, 61 .... In einem vom Reichsgericht 1888 entschiedenen Fall hatte nun die Versammlung der Obligationäre mit Mehrheit nicht nur einen solchen Treuhänder gewählt, sondern außerdem beschlossen, den Anleihezins zu ermäßigen.50 Das Reichsgericht hielt diesen Beschluß für unwirksam, weil es sich um einen Eingriff in das Individualrecht jedes Schuldverschreibungsgläubigers handele. Diese seien nämlich, obwohl Gläubiger einer einheitlichen Anleihe, nicht zu einem Verband zusammengeschlossen, der ihre Rechte kollektiv einbinde und dem Mehrheitswillen unterwerfe.
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