Griechenland EuGh weist Schadenersatzklage ab
Die Europäische Zentralbank muss Besitzern griechischer Staatsanleihen im Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt von 2012 keinen Schadenersatz leisten.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wies eine entsprechende Klage von 216 italienischen Inhabern von so genannten Hellas-Bonds ab. Diese sahen sich durch das Vorgehen der EZB in ihren Rechten als Gläubiger beeinträchtigt. Die Kläger forderten insgesamt mehr als zwölf Millionen Euro Schadenersatz. Sie hatten argumentiert, dass sie bei dem Schuldenschnitt stärker belastet wurden, weil sich die EZB nicht daran beteiligt habe. Das Gericht folgte der Argumentation allerdings nicht.
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