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Freitag, 11. Mai 2012

aus einer Antwort der BuBa an mich: Der EZB-Rat hat entschieden, dass zum 31. Dezember 2011 für die in den SMP-Beständen enthaltenen Anleihen der griechischen Republik kein Wertberichtigungsbedarf besteht. Grundlage dieser Einschätzung ist, dass die in 2011 im Rahmen des Private Sector Involvement (PSI) vorgesehenen freiwilligen Restrukturierungen ausschließlich für Anleihen der Republik Griechenland gelten sollen, die vom privaten Sektor gehalten werden."


Was Ihre Frage betrifft:
Mir ist lediglich bekannt, dass Zentralbanken des Eurosystems im Rahmen des
"Securities Markets Program" ("SMP", gemäß Entscheidung ECB/2010/5 vom
14.05.2010, abrufbar unter
http://www.ecb.int/ecb/legal/pdf/l_12420100520en00080009.pdf)
Staatsanleihen von Euro-Staaten erworben haben; hierzu findet sich unserem
Geschäftsbericht 2011 (abrufbar unter
http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/jahresberichte/2011gb_bbk.pdf
) auf S. 149 die Information:

"Zum Jahresende belaufen sich die Bestände des SMP der nationalen
Zentralbanken des Eurosystems auf 194 155 Mio € (im Vorjahr: 60 873 Mio €),
wovon die Bundesbank 51 135 Mio € (im Vorjahr: 15 569 Mio €) hält. In
Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB-Satzung werden alle Risiken aus
diesen Geschäften, sofern sie sich realisieren, nach Maßgabe der jeweils
geltenden Anteile am Kapital der EZB unter den nationalen Zentralbanken des
Eurosystems aufgeteilt. Der EZB-Rat hat entschieden, dass zum 31. Dezember
2011 für die in den SMP-Beständen enthaltenen Anleihen der griechischen
Republik kein Wertberichtigungsbedarf besteht. Grundlage dieser
Einschätzung ist, dass die in 2011 im Rahmen des Private Sector Involvement
(PSI) vorgesehenen freiwilligen Restrukturierungen ausschließlich für
Anleihen der Republik Griechenland gelten sollen, die vom privaten Sektor
gehalten werden."

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