für einen Prozess zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der nachträglichen CACerei benötigen wir eine begl. Übersetzung des Bondholder Act (Law 4050/12)
ist ein Leser/in im Blog mit Beziehungen zu einer amtlich anerkannten Übersetzerin GRI/DE da (der im optimalen Fall selbst unter der ZwangsCACerei gelitten hat) der die Übersetzung auf den Weg bringen könnte....
Hamburg/ Athen, 05.05.2012. Die auf das Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, die die Schutzgemeinschaft für Griechenland-Anleihe-Anleger vertreten, haben für mehrer Mitglieder der Schutzgemeinschaft über einen griechischen Korrespondenzanwalt das Schuldenschnitt-Gesetz vor dem Athener Gericht angefochten.
Sie vertreten die Meinung, dass das Gesetz formellrechtlich nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und materiellrechtlich gegen die griechische Verfassung und gegen das europäische Gemeinschaftsrecht verstößt. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die Anleger werden faktisch ohne Entschädigung enteignet. Das ist verfassungswidrig." Die Rechtsanwälte beabischtigen, den Europäischen Gerichtshof mit einzubinden. Gröpper weiter: "Wir haben nicht das größte Vertrauen in die griechische Justiz. Deshalb werden wir versuchen, die wesentlichen Verfahrensfragen vor dem Europäischen Gerichthofs klären zu lassen. Das ist dann möglich, wenn wir vor dem griechischen Gericht die Vorlage durchsetzen können."
Die Entscheidung wirkt erga omnes. Deshalb profitieren gegebenenfalls alle Mitglieder der Schutzgemeinschaft von der Feststellung der Rechtswirdrigkeit.
wurde dem Kläger das vom Gericht aufgetragen? Zwingend ist das vor deutschen Gerichten ja nicht, denn die Ermittlung ausländischen Rechts liegt im Ermessen des Tatrichters (NJW 1995, 1032 zu BGH Urt. vom 28-11-1994 - II ZR 211/93). Auch eine einfache Internetrecherche kann da reichen (Beck, Komm. zum EGBGB Art. Einl IPR, Rn 82). Ein Sachverständigengutachten würde ich nur einholen, wenn das vom Gericht mittels Auflagenbeschluß nach §293 ZPO angeordnet wird.
Ist denn von Seiten der FMA in Österreich schon irgendetwas verlautbart worden bezgl. des Einbezugs Österreichischer Kleinanleger? Ich hatte / habe ja die EFSF Bonds in der Vermutung, dass diese nicht so einfach zwangseingebucht werden dürfen, da privates SPV mit Sitz in Luxemburg. Es gibt zwar Garantien der EFSF Länder, aber ich verstehe das KMG so, dass nur die Länder selbst ausgenommen sind, wenn gegenseitig auch das Land/Staat Österreich ausgenommen ist. Der ESFS selbst kann das ja nicht, weil er quasi eine dazwischengeschaltete entity ist.
SdK steht kurz vor der Klageeinreichung in Bezug auf den Schuldenschnitt Griechenlands
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird innerhalb der nächsten zwei Wochen die ersten Klagen in Bezug auf den Schuldenschnitt bei griechischen Staatsanleihen einreichen. Die erste Klage der SdK wird in Griechenland vor dem Symvoulio tis Epikratias, dem obersten Verwaltungsgerichtshof des Landes, eingereicht werden. Diese richtet sich direkt gegen die griechischen Regierungsbeschlüsse, welche die so genannte Privatsektorbeteiligung (PSI) inklusive der Anwendung der Zwangsumschuldungsklauseln (CACs) vorsehen. "Nach langer Abwägung der Vor- und Nachteile einer Klage in Griechenland haben wir uns schlussendlich dafür entschieden, da wir uns sicher sind, dass die griechische Justiz unseren Argumenten bezüglich des offensichtlichen Rechtsbruchs folgen wird", so Daniel Bauer, Vorstandsmitglied der SdK.
Gleichzeitig wird die SdK vor einem deutschen Gericht Besitz-, Eigentums- und Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit der zwangsweisen Ausbuchung und eigenmächtigen Einbuchung griechischer Schuldverschreibungen geltend machen. Die SdK hat sich hierbei für eine Zusammenarbeit mit der renommierten Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte entschieden. "Griechenland ist geradezu ein Paradebeispiel für einen Fall, in dem jedes rechtliche Ziel und Maß vollständig ignoriert und durch ein vordergründig günstiges, wirtschaftliches Ergebnis ersetzt wird. Dabei hat sich normalerweise das wirtschaftliche Ergebnis im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu bewegen. Andernfalls hat das Ergebnis nämlich keinen Bestand. Neben international üblichen Rechtsnormen wurde hier auch eindeutig deutsches Recht verletzt. Auf dieser Grundlage klagen wir nun gegen den Staat Griechenland" so Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei der Kanzlei CLLB.
Neben diesen Klagen, an denen sich auch alle betroffenen SdK Mitglieder beteiligen können, prüft die SdK derzeit auch noch ein Vorgehen vor einem internationalen Schiedsgericht. Registrierte Mitglieder der SdK erhalten über den kostenlosen Newsletter zum Thema Griechenland weitergehende Informationen.
Hamburg/ Athen, 05.05.2012. Die auf das Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, die die Schutzgemeinschaft für Griechenland-Anleihe-Anleger vertreten, haben für mehrer Mitglieder der Schutzgemeinschaft über einen griechischen Korrespondenzanwalt das Schuldenschnitt-Gesetz vor dem Athener Gericht angefochten.
AntwortenLöschenSie vertreten die Meinung, dass das Gesetz formellrechtlich nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und materiellrechtlich gegen die griechische Verfassung und gegen das europäische Gemeinschaftsrecht verstößt. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die Anleger werden faktisch ohne Entschädigung enteignet. Das ist verfassungswidrig." Die Rechtsanwälte beabischtigen, den Europäischen Gerichtshof mit einzubinden. Gröpper weiter: "Wir haben nicht das größte Vertrauen in die griechische Justiz. Deshalb werden wir versuchen, die wesentlichen Verfahrensfragen vor dem Europäischen Gerichthofs klären zu lassen. Das ist dann möglich, wenn wir vor dem griechischen Gericht die Vorlage durchsetzen können."
Die Entscheidung wirkt erga omnes. Deshalb profitieren gegebenenfalls alle Mitglieder der Schutzgemeinschaft von der Feststellung der Rechtswirdrigkeit.
wurde dem Kläger das vom Gericht aufgetragen? Zwingend ist das vor deutschen Gerichten ja nicht, denn die Ermittlung ausländischen Rechts liegt im Ermessen des Tatrichters (NJW 1995, 1032 zu BGH Urt. vom 28-11-1994 - II ZR 211/93). Auch eine einfache Internetrecherche kann da reichen (Beck, Komm. zum EGBGB Art. Einl IPR, Rn 82). Ein Sachverständigengutachten würde ich nur einholen, wenn das vom Gericht mittels Auflagenbeschluß nach §293 ZPO angeordnet wird.
AntwortenLöschen@ Johann Grabner
AntwortenLöschenIst denn von Seiten der FMA in Österreich schon irgendetwas verlautbart worden bezgl. des Einbezugs Österreichischer Kleinanleger? Ich hatte / habe ja die EFSF Bonds in der Vermutung, dass diese nicht so einfach zwangseingebucht werden dürfen, da privates SPV mit Sitz in Luxemburg. Es gibt zwar Garantien der EFSF Länder, aber ich verstehe das KMG so, dass nur die Länder selbst ausgenommen sind, wenn gegenseitig auch das Land/Staat Österreich ausgenommen ist. Der ESFS selbst kann das ja nicht, weil er quasi eine dazwischengeschaltete entity ist.
Welche Länder wurden zudem,von der somit rechtswidrigen Abstimmung, ausgenommen?
AntwortenLöschenItalienische Anleger Klagen nun in Luxemburg. Muss dann ja wohl die Clearstream sein.
AntwortenLöschenSdK steht kurz vor der Klageeinreichung in Bezug auf den Schuldenschnitt
AntwortenLöschenGriechenlands
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird innerhalb der
nächsten zwei Wochen die ersten Klagen in Bezug auf den Schuldenschnitt
bei griechischen Staatsanleihen einreichen. Die erste Klage der SdK wird in
Griechenland vor dem Symvoulio tis Epikratias, dem obersten
Verwaltungsgerichtshof des Landes, eingereicht werden. Diese richtet sich
direkt gegen die griechischen Regierungsbeschlüsse, welche die so genannte
Privatsektorbeteiligung (PSI) inklusive der Anwendung der
Zwangsumschuldungsklauseln (CACs) vorsehen. "Nach langer Abwägung der Vor-
und Nachteile einer Klage in Griechenland haben wir uns schlussendlich
dafür entschieden, da wir uns sicher sind, dass die griechische Justiz
unseren Argumenten bezüglich des offensichtlichen Rechtsbruchs folgen
wird", so Daniel Bauer, Vorstandsmitglied der SdK.
Gleichzeitig wird die SdK vor einem deutschen Gericht Besitz-, Eigentums-
und Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit der zwangsweisen Ausbuchung
und eigenmächtigen Einbuchung griechischer Schuldverschreibungen geltend
machen. Die SdK hat sich hierbei für eine Zusammenarbeit mit der
renommierten Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte entschieden.
"Griechenland ist geradezu ein Paradebeispiel für einen Fall, in dem jedes
rechtliche Ziel und Maß vollständig ignoriert und durch ein vordergründig
günstiges, wirtschaftliches Ergebnis ersetzt wird. Dabei hat sich
normalerweise das wirtschaftliche Ergebnis im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten zu bewegen. Andernfalls hat das Ergebnis nämlich keinen
Bestand. Neben international üblichen Rechtsnormen wurde hier auch
eindeutig deutsches Recht verletzt. Auf dieser Grundlage klagen wir nun
gegen den Staat Griechenland" so Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei der
Kanzlei CLLB.
Neben diesen Klagen, an denen sich auch alle betroffenen SdK Mitglieder
beteiligen können, prüft die SdK derzeit auch noch ein Vorgehen vor einem
internationalen Schiedsgericht. Registrierte Mitglieder der SdK erhalten
über den kostenlosen Newsletter zum Thema Griechenland weitergehende
Informationen.