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Donnerstag, 10. Mai 2012

GriechenbondsDeutsche Anleger verklagen Griechenland

GriechenbondsDeutsche Anleger verklagen Griechenland

Die Griechen sind bereits vor Gericht gezogen - jetzt fordern auch Investoren in Deutschland ihr Geld zurück. Doch selbst wenn ein deutsches Gericht den Klägern recht gäbe, bliebe die Frage der Durchsetzbarkeit.


Demonstranten schwenken ihre Fahnen in Athen: Deutsche fühlen sich zwangsenteignet. Quelle: dpa
Demonstranten schwenken ihre Fahnen in Athen: Deutsche fühlen sich zwangsenteignet. Quelle: dpa
FrankfurtIm Frühsommer ziehen die ersten deutschen Besitzer griechischer Anleihen vor Gericht. Nachdem griechische Anleger bereits in Athen Klage eingereicht haben, wollen es die Deutschen in Deutschland versuchen, juristisch gegen den Zwangsumtausch vorzugehen. Zwei Kanzleien haben sich bereits formiert. Sie verfolgen dabei allerdings unterschiedliche Klageansätze.

 "Noch vor der Sommerpause reichen wir Klage beim Landgericht Frankfurt ein", berichtet Andreas Lang, Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding und Barth in Frankfurt, die eine hohe zweistellige Zahl geschädigter Anleger mit Griechenland-Papieren im Wert von 6,5 Millionen Euro vertritt. Diese Anleger wollen das Land wegen des Verstoßes gegen das Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Griechenland verklagen. Nach dem seit den sechziger Jahren geltenden Abkommen sollen Anleger vor politischen Risiken des anderen Landes geschützt werden. Demnach dürften Anleger nur gegen Entschädigung im Wert der Kapitalanlage enteignet werden, und zwar unverzüglich oder im Voraus, sagt Lang. Daraus leitet er einen Klagegrund ab, da der Zwangsumtausch nur einen Bruchteil des ursprünglichen Anlagewerts entschädigte und der Großteil der Bonds erst in 20 bis 25 Jahren zurückgezahlt werden soll.

 Die Schutzvereinigung der Kapitalanleger (SdK), bei der sich bereits über 700 Geschädigte gemeldet haben, hingegen fürchtet, dass nur die Bundesrepublik selbst zur Klageerhebung aus dem Schutzabkommen berechtigt ist. Sie empfiehlt ihren Mitgliedern die Kanzlei CLLB aus München. Diese hat Griechenland zunächst außergerichtlich zu einer Einigung aufgefordert, innerhalb der vorgegebenen Frist jedoch keine Antwort erhalten. Darum wird CLLB voraussichtlich in zwei bis drei Wochen die ersten Klagen in verschiedenen deutschen Städten - jeweils am Sitz der Depotbank - einreichen. Momentan warten die Anwälte noch die Deckungszusagen der Rechtsschutzversicherungen ihrer 20 Mandanten ab. Geklagt werden soll gegen den Staat Griechenland wegen der Herausnahme der alten Papiere und dem Einbuchen der neuen.

Nieding-Vorstand Lang hält für seine Klagen das Landgericht Frankfurt für zuständig. Denn nach europäischem Verbraucherrecht sei der Wohnort der Geschädigten der Gerichtsstand.
Ziel der Anwälte ist es, eine Musterklage zu erwirken, auf dessen Urteil sich andere Anleger berufen können. Da der Umtausch auf viele verschiedene Anleihen angewendet wurde, ist noch unklar, ob das möglich ist. Andernfalls müsste jeder den Weg durch die Instanzen gehen, bevor seine Ansprüche verjähren. Wie lange diese Frist ist, ist ebenfalls noch unklar. CLLB rechnet mit drei Jahren.


Argentinien-Urteil macht Mut

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), bei der sich schon über 1?000 Anleger gemeldet haben, ist derzeit noch in Gesprächen mit deutschen und griechischen Anwälten und will "mit großer Wahrscheinlichkeit" in Griechenland Klage einreichen. Einige Rechtsexperten befürchten jedoch lange Bearbeitungszeiten bei den Hellenen.
Nach Meinung von Experten könnte sich Griechenland zu seiner Verteidigung darauf berufen, in einer staatlichen Notstandssituation gewesen zu sein. Vor kurzem jedoch fällte das Landgericht Frankfurt ein Urteil, wonach Argentinien einem Kläger Anleihen mit Fälligkeit aus der letzten Schuldenkrise 2004 plus aufgelaufene Zinsen zurückzahlen und bis zur Rückzahlung weitere Zinszahlungen leisten muss (AZ: 2-25O88/11). Das Urteil liegt dem Handelsblatt vor.

 Ähnlich wie Argentinien könne auch Griechenland versuchen, mit einem völkerrechtlich beachtlichen Staatsnotstand zu argumentieren, zieht Lang die Verbindung zwischen beiden Fällen: "Doch sogar das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2007 festgestellt, dass es keine allgemeine Regel des Völkerrechts gibt, die einem Staat gegenüber Privatpersonen das Recht einräumt, die Erfüllung privatrechtlicher Zahlungsansprüche mit dem Hinweis auf einen Staatsnotstand zu verweigern." Und Griechenland stehe sogar besser da als Argentinien damals.

 Selbst wenn nun das Landgericht Frankfurt den Klägern recht gäbe, bliebe die Frage der Durchsetzbarkeit des Urteils. Im Fall Argentiniens gibt es kaum pfändbares Eigentum. Auch hier ist Lang optimistisch: "Innerhalb der EU werden Urteile gegenseitig anerkannt." Die Anwälte von CLLB sagen: "Die Zwangsvollstreckung sollte, anders als im Fall Argentinien, realistischere Aussichten auf Erfolg haben, weil der Staat Griechenland über deutlich mehr Vermögenswerte in Europa verfügt."

 Geduld sollten Anleihegläubiger aber mitbringen: "Es kann schon Jahre dauern, bis Anleger ihr Geld wiedersehen", sagt Lang. Denn Griechenland dürfte bei einer Niederlage in Revision gehen. Schließlich schwebt über allem der EU-weite, politische Konsens über die Umschuldung Griechenlands.

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 "Doch sogar das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2007 festgestellt, dass es keine allgemeine Regel des Völkerrechts gibt, die einem Staat gegenüber Privatpersonen das Recht einräumt, die Erfüllung privatrechtlicher Zahlungsansprüche mit dem Hinweis auf einen Staatsnotstand zu verweigern."

dieses Urteil/Beschluss 2 BvM 1-5/03 basiert auf 6 Vorlageverfahren die alle Klagen von mir vs Argy in Frankfurt waren.....und ist somit mit meinem Namen verbunden....


http://www.rolfjkoch.net/arg-forum/arg-forum-golive/arg-forum-golive-v-1/web-content/pdf/blogspot/2-bvm-1-bis-5-03-und-1-bis-2-06.pdf

7 Kommentare:

  1. Den Beschluss vom Verfassungsgericht kann ich so nicht finden.
    Stell die 6 Urteile mal hier rein.

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  2. http://www.rolfjkoch.net/arg-forum/arg-forum-golive/arg-forum-golive-v-1/web-content/pdf/blogspot/2-bvm-1-bis-5-03-und-1-bis-2-06.pdf

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  3. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Staatsnotstand als Grund aberkennt, wieso sollte selbiges bei unseren Anträgen anders entscheiden???
    Die Bundesregierung argumentiert ja letztendlich auch mit einem angeblichen Staatsnotstand!

    Meinungen von euch sind gefragt!

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  4. Aus der Kommentrliste des HB:
    "Es ist seit Jahren eine Binsenweisheit, dass sich Argentinien nicht auf einen Staatsnotstand berufen konnte und Griechenland kann das natürlich auch nicht.
    "..Es ist aber auch eine Binsenweisheit, dass in den meisten Anleihebedingungen der Hellenenbonds die Frage der Zahlungsunfähigkeit geregelt ist. Danach dürften die Anleger vor Gericht leer ausgehen.

    Im Übrigen haben auch die Kläger gegen Argentinien bislang kein Geld gesehen."

    Kann dies jemand verifizieren?
    Ich versuche schon länger die Anleihebedingungen zu lesen, aussser
    den kurzen Invitations habe ich noch nichts gefunden.

    Der Fall GR liegt auch andes als in ARG, die Griechen haben vor der Verarsche das zugrundeliegende Anleiherecht geändert und die Argentinier einfach einen gültigen Vertrag gebrochen.
    Die GR-Aktion ist zwas lt. deren Verfassung auch nicht korrekt ("es muss eine Überprüfungsmöglichkeit durch Gerichte geben"), aber im Zweifelsfall gilt halt die politsche Entscheidung der Regierung bei souveränen Staaten.
    Erfolg kann eigentlich nur das BIT bieten, wegen der enormen Kosten müssen hier aber möglichst viele Betroffene zusammen etwas unternehmen.

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    1. GR ist ja nicht zahlungsunfähig. Die haben alleine im März 4,5 Mrd. Euro für die Tilgung ausgegeben, nur halt mit Bevorzugung der bekannten handverlesenen Zahl von Gläubigern (EZB, NZBen, EIB ...).

      Das Circular Offering für den Mai-Bond war im Netz zum Download verfügbar. Kann ich gerne auf Wunsch zusenden

      Vom BIT halte ich nichts, weil es Individuen keine Rechte gibt. Da man den Staat auch nicht zwingen kann und die Regierung schon klargestellt hat, daß sie nichts tun wird, ist das ein dead end.

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    2. Griechenland hat sich nicht für zahlungsunfähig erklärt!

      Die BIT Klage dürfte noch die beste Option sein. Selbiges Urteil kann Gr auch nicht ablehnen. Ebensowenig die Zuständigkeit des Gerichtes.

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  5. na ja ...kein kläger soll von argy geld bekommen haben:

    dem ist nicht so:

    meine wenigkeit und 3 oder 4 andere kläger, die das pfändungskonzept und die geldquelle von mir bekommen haben, habe über 600.000 € eingecasht.

    es handelte sich um liegen gebliebene zahlstellengelder....im netz gibts eine mehrseitige dokumentation dazu von mir.....

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