Griechenland: Jetzt aktiv gegen
Enteignung werden!
Die erlittenen Verluste, die betroffene Privatanleger im Rahmen
einer so genannten „freiwilligen“ Umschuldung hinnehmen
mussten, sind immens. Eine Chance, dem Tausch zu widersprechen
hatten sie nicht. Daher wird die DSW nun juristische Schritte
einleiten, um für die Besitzer griechischer Anleihen zu retten,
was zu retten ist. „Wir haben die letzten Wochen genutzt, um alle
Optionen intensiv zu prüfen“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer
Marc Tüngler, „jetzt haben wir uns entschieden, den Rechtsweg
einzuschlagen und mit Klagen gegen die Enteignung der Anleger
durch die griechische Regierung vorzugehen.“
Als Instrument hierfür hat die DSW die AGA (Arbeitsgemeinschaft
Griechenland Anleihen) ins Leben gerufen. „Nur eine
starke Gemeinschaft wird eine echte Chance haben, die Interessen
der Privatanleger durchzusetzen. Die AGA ist eine solche
starke Gemeinschaft. Es haben sich bereits mehrere Tausend An
leger
aus ganz Europa registrieren lassen“, sagt Thomas Hechtfi
scher,
DSW-Geschäftsführer und zuständig für die Organisation
der Arbeitsgemeinschaft.
Aus Sicht der AGA könnten Schadensersatzklagen direkt in
Griechenland durchaus ein Ansatz sein, dem gute Erfolgsaussichten
eingeräumt werden. Zudem gilt hier eine Verjährungsfrist von
fünf Jahren. Der entscheidende Vorteil besteht allerdings darin,
dass am Ende des Weges ein Zahlungstitel steht. Für deutsche
Staatsbürger sind nach Ansicht der AGA auch Klagen in Deutschland
eine gangbare Vorgehensweise. Sie sollen einen direkten
Zahlungsanspruch gegen Griechenland zum Inhalt haben. Innerhalb
dieser Klagen sei zu prüfen, ob der „Greek-Bondholder-
Act“, also das der Enteignung zugrunde liegende Gesetz, rechtswidrig
ist.
In Deutschland gibt es noch eine weitere Variante: Basis ist
ein zwischen der Bundesrepublik und Griechenland 1961 geschlossener
Staatsvertrag. Zwar lässt sich aus diesem Vertrag laut
der der DSW vorliegenden Gutachten wohl kein direkter Klagegrund
für betroffene Anleger ableiten. Allerdings wäre nach Ansicht
der Schutzvereinigung Deutschland auf Grundlage des Ver
trags
verpflichtet, mit Griechenland Verhandlungen über die
Entschädigung deutscher Kapitalanleger aufzunehmen. Geschehe
dies nicht, eröffne sich die Chance einer Staatshaftungklage gegen
die Bundesrepublik. Weitere Informationen zur AGA finden be
troffene
Anleger unter www.dsw-info.de. Hier können sie sich
der Arbeitsgemeinschaft auch nach wie vor anschließen.
Vorerst sollten sich die deutschen Anleger an das ICSID Verfahren beteiligen. Dieser Titel gilt weltweit und das Verfahren findet ohne Merkel statt...
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