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Dienstag, 7. August 2012

Nichtsagende Antwort der SPK DA auf doch (unausgesprochen) gravierende Verstösse gegen den Depotverwahrvertrag // damit wird sich die SPK nicht davon steheln können..../ jetzt sind grössereKaliber angesagt.....

xy Koch
J. Sparkasse Darmstadt wegen Ansprüchen aus Depotvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr xyr,
Ihr Schreiben vom 18.07,2012 ging bei uns am 23*07.2012 ein. Nach Prüfung der Sach' und
Rechtslage sehen wir hier keinerlei berechtigte Ansprüche Ihrer Mandantin. Die am 28.09,2011
erworbene Anleihe der Republik Griechenland mit der Wertpapierkennung ISIN GR0110021236
(WKN A0T6US) in Höhe von € 8.000,00 wurde ordnungsgemäß abgerechnet. Ihrer Mandantin
liegen hier entsprechende Oepotbuchungen und Depotunterlagen vor. Wir betrachten die
Angelegenheit als erledigt

Swdt- und Krçii-Sparkftssû Darmstadt
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2 Unterschriften

Justiziarin / Rechtsabteilung

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