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Freitag, 13. Juni 2014

Um das Posting wg Anzeigen besser verstehen zu können unten die Anzeige von RA Jakob Heichele // es dreht sich um das rote Urteil: Urkundenvorbehaltsurteil des LG Frankfurt/Main, Az.: 2-21 O 122/03 vom 27.05.2003

86316 Friedberg
Fasanenweg 14
Tel.: 0821/781133
Fax.:0821/784290
St.nr.: 102/226/61191
Parkplätze vor dem
Haus
09.12.2013

Jakob Heichele-Rechtsanwalt-Fasanenweg 14-86316 Friedberg
Staatsanwaltschaft Darmstadt
Mathildenplatz 15
64276 Darmstadt

Az.: 400 Js 22680/13
ln dem Ermittlungsverfahren
gegen
Rolf Joachim Herman Ludwig Koch wegen Falscher Versicherung an Eides statt
lege ich ergänzend ein (rechtskräftiges) Urkundenvorbehaltsurteil des LG
Frankfurt/Main, Az.: 2-21 O 122/03 vom 27.05.2003 vor.
Aus diesem Urteil ergibt sich, dass der Beschuldigte Rolf Koch Inhaber und
Eigentümer folgender argentinischer Staatsanleihen samt Zinsscheinen Nr. 6 und Nr.
7 zu je 10,25%/Jahr ist:
WKN 130860
Stückenummer 30018 im Wert von DM 10.000,00
Dieses Urteil hat inklusive der zwischenzeitlich seit 07.02. 2003 aufgelaufenen
vertraglichen Verzugszinsen einen wirtschaftlichen Gegenwert von ca. Euro
11.800,00 bezogen auf den 09.12.2013.
Diese Wertpapiere samt dem zu Grunde liegenden Urteil des LG Frankfurt/Main vom
27.05.2003 wurden von dem Beschuldigten Koch in der Vermögensaufstellung
seiner eidesstattlichen Versicherung vom 02.03.2011 nicht angegeben.
Gleiches gilt für die dem Verfahren Az.: 2-21 O 171/03 zu Grunde liegenden
Wertpapiere.Betreffend des Verfahrens Rolf Koch ./. Rep. Argentinien, Az.: 2-21 0 45/11, LG
Frankfurt, ist auszuführen, dass die Geschäftsstelle der 2Ä. Zivilkammer auf
Nachfrage des Unterfertigten erklärt hat, dass diese Klage vom Beschuldigten Koch
am 18.03.2011 zurückgenommen wurde, bevor ein Urteil gesprochen war.
Dies ändert jedoch nichts an dem Umstand, dass der Beschuldigte Koch auch dieses
Verfahren durch Klageeinreichung auf seinen eigenen Namen initiiert hat.
Er hat sich in der Klageschrift und dem Verfahren selbst als Eigentümer und Inhaber
der diesem Rechtsstreit zu Grunde liegenden argentinischen Staatsanleihen in
einem Wert von ca. Euro 120.000,00 bis Euro 140.000,00 bezeichnet.
Dies wird sich durch die Beiziehung der Akten des Landgerichts Frankfurt zu dessen
Verfahren Az.: 2-21 O 45/10, erweisen.
Auch diese Wertpapiere hat der Beschuldigte Koch in der Vermögensaufstellung
seiner eidesstattlichen Versicherung vom 02.03.2011 offensichtlich nicht angegeben.
Bezeichnenderweise hat der Beschuldigte Koch die Klage mit Az.: 2-21 O 45/10 (LG
Frankfurt) just im zeitlichen Zusammenhang mit der Abgabe seiner eidesstattlichen
Versicherung (02.03.2011) am 18.11.2011 zurückgenommen.
Es ist ganz klar erkennbar, dass der Beschuldigte Koch durch die Rücknahme der
Klage vor dem LG Frankfurt die wahren Eigentumsverhältnisse an den dort zu
Grunde liegenden Wertpapieren im Wert von ca. Euro 120.000,00 bis Euro
140.000,00 zu verwischen suchte und keine für seine Gläubiger aus öffentlich
zugänglichen Urteilen Informationen hinterlassen wollte, die ihn als den
wirtschaftlich Berechtigten dieser Wertpapiere ausweisen würden.
Mit dieser Vorgehensweise und der bewusst wahrheitswidrigen eidesstattlichen
Versicherung wollte er sich der Zahlungsverpflichtung gegenüber seinen Gläubigern
entziehen bzw. diese um die Möglichkeit einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung
bringen.
Jakob /Heichele
-Re^isanwalt-

3 Kommentare:

  1. Na Rolf, ist dir die Hitze wohl wieder mal in deinen leeren Schädel gestiegen und bringt dich dazu mal wieder kräftig zu stänkern, was ?
    Nun, zu mehr reichts halt leider nicht bei dir mangels geistiger Masse.
    lol.

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  2. na ja warten wir mal ab was Anwaltskammer und Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen sagen....ich werde euch auf dem laufenden halten...

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    1. Auf dem "laufenden halten" ?
      dann erzähl deinen Lesern doch mal , was aus all deinen vorhergehenden haltlosen Anzeigen und übelsten Denunziationen so geworden ist ? Wieviele sind es jetzt eigentlich schon, die allesamt eingestellt und verworfen wurden, du Knallkopp ?
      Da wolltest du doch auch "auf dem Laufenden halten".
      Also vielleicht erzählst du mal davon oder von dem x-ten Offenbarungseid den du ableistest, um deine Gläubiger zu prellen versuchst ? oder von den vielen einstweiligen Verfügungen die gegen dich ergangen sind, weil du dein Denunziantenmaul nicht halten kannst ?

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