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Donnerstag, 20. November 2014

Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich nach erfolgter Sachprütung meiner Mandantin rate, das Rechtsmittel zurückzunehmen

XI ZR 488/14

Revisionsverfahren

SoIarWorld AG ./. Koch ~ 4 U 97/14 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision

Sehr geehrte Frau Kollegin nn,

ich komme zurück auf das heute mit Ihnen geführte, angenehme Telefonat. Wie ich ihnen
darin bereits mitgeteilt habe, hat mich die SoIarWorld AG darum gebeten, gegen das vorgenannte
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am 'Main zur Fristwahrung und Prüfung der
Erfolgsaussichten Revision einzulegen. Das habe ich. heute getan.

Die Rechtsmitteleinlegung erfolgt zunächst ausschließlich zu dem Zweck der Prüfung der
Erfolgsaussichten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich nach erfolgter Sachprütung meiner
Mandantin rate, das Rechtsmittel zurückzunehmen. Ich bitte Sie bzw. Ihre Mandantin daher
einstweilen darum, keinen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Kollegen zu der Bestellung
in diesem Verfahren zu. veranlassen, bis die Aussichtenprüfung abgeschlossen ist. Ich
werde Sie unverzüglich über das Ergebnis meiner Prüfung unterrichten.

Ferner bitte ich Sie bzw. ihre Mandantin in meinem eigenen Interesse an der gründlichen
Sachbearbeitung freundlicherweise um die Einwilligung in eine Verlängerung der Begrünrze
telefonische Nachricht oder E-Mail ist ausreichend.

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