NOTICE OF RESULT OF MEETING
of the holders (the “Bondholders”) of the outstanding €1,778,352,000 2.085°/o inflation linked bonds due 25 July 2057 «Ith ISIN XS0292467775 (the “Bonds”) issued by The Hellenic Republic
(the “Issuer”)
NOTICE IS HEREBY GIVEN to the Bondholders of the outcome of the meeting of such holders convened by the notice published through Euroclear Bank S.A./N.V. or Clearstream Banking, société anonyme (as applicable) on 27 February and on the Luxembourg Stock Exchange website on 28 February 2012 (the “Notice of Meeting”) and held on 29 March 2012 (the “Meeting”) at which the Extraordinary Resolution set out m such Notice of Meeting relating to amendments to the Bonds was considered.
A quorum was not present at the Meeting for the Extraordinary Resolution in respect of the Bonds set out in the Notice of Meeting and therefore, the Extraordinary Resolution was not considered at the Meeting.
The Hellenic Republic
Ministry of Finance Public Debt Management Agency 8 Omirou Street 10564 Athens The Hellenic Republic
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Montag, 30. April 2012
Nach dem polnischen BIT mit GR ist ein direkter Anruf des Schiedsgerichtes möglich, wenn der Staat sich 6 Monate lang nicht rührt; http://www.unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/greece_poland.pdf , Artikel 10.
investorgo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Norddeutsche Anwälte sehen u.a. folgende Sachverha..." hinterlassen:
Mit der Meistbegünstigungsklausel im BIT ist es nach dieser Dissertation (Breitenstein, ENTWICKLUNGSORIENTIERTE AUSLEGUNG
EINER INVESTITION i. S. d. ART. 25 ICSID http://www.gbv.de/dms/buls/68508048X.pdf) , Seite 72 und 91, erfolgreich gelungen, sich auf die jeweils günstigsten Klauseln in allen Bits des entsprechenden Landes zu berufen.
Nach dem polnischen BIT mit GR ist ein direkter Anruf des Schiedsgerichtes möglich, wenn der Staat sich 6 Monate lang nicht rührt; http://www.unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/greece_poland.pdf , Artikel 10.
Das klingt doch für uns sehr positiv.
Von den "alten" EU-Länder hat wohl nur D ein BIT mit GR, (http://archive.unctad.org/Templates/Page.asp?intItemID=2344&lang=1).
Von investorgo am 30. April 2012 16:15 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.
Mit der Meistbegünstigungsklausel im BIT ist es nach dieser Dissertation (Breitenstein, ENTWICKLUNGSORIENTIERTE AUSLEGUNG
EINER INVESTITION i. S. d. ART. 25 ICSID http://www.gbv.de/dms/buls/68508048X.pdf) , Seite 72 und 91, erfolgreich gelungen, sich auf die jeweils günstigsten Klauseln in allen Bits des entsprechenden Landes zu berufen.
Nach dem polnischen BIT mit GR ist ein direkter Anruf des Schiedsgerichtes möglich, wenn der Staat sich 6 Monate lang nicht rührt; http://www.unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/greece_poland.pdf , Artikel 10.
Das klingt doch für uns sehr positiv.
Von den "alten" EU-Länder hat wohl nur D ein BIT mit GR, (http://archive.unctad.org/Templates/Page.asp?intItemID=2344&lang=1).
Von investorgo am 30. April 2012 16:15 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.
wer weiss näheres zu diesen Bonds: GR1150001666 GR0514017145 GR0514018150 GR0514019166 GR0326040236
Wer von euch hat Zugang zu einem Bloomberg Terminal????
Dann fragt da mal nach warum die diese Anleihen listen:
GR1150001666
GR0514017145
GR0514018150
GR0514019166
GR0326040236
Scheinbar sind jene Titel vom PSI ausgeschlossen worden!
Dann fragt da mal nach warum die diese Anleihen listen:
GR1150001666
GR0514017145
GR0514018150
GR0514019166
GR0326040236
Scheinbar sind jene Titel vom PSI ausgeschlossen worden!
in was für einer verdrehten Zinswelt leben wir...
habe eben einen posten 1% EFSF verkauft....zu über 100%....und die GRI-Microbonds rentieren knapp unter 30%....beides im €
Rede von Venizelos vor dem griechischen Parlament. Hierin bestätigt er explizit die deutsche Anstiftung zu den Vertragsbrüchen
Hierzu brauchen wir auch noch die Rede von Venizelos vor dem
griechischen Parlament. Hierin bestätigt er explizit die deutsche
Anstiftung zu den Vertragsbrüchen. Es war ausdrücklich der Wunsch
unserer Bundesregierung das der PSI so abgelaufen ist.
ein kommentar von unten;
kannst du das verlinken oder als text wiedergeben ?
rolfjkoch@web.de
--------------------
aus einem Kommentar:
Auf die Rede wurde von Matador (Grieche) hingewiesen.
Diese Rede vorm Parlament muss in jedem Fall aufgezeichnet worden sein.
Um an diese Rede heranzukommen, brauchen wir einen Griechen. Notfalls kann dieser sich ans griechische Parlament wenden, dort wird ja alles mit geschrieben.
Oder ans griechische Fernsehen, die diese Rede ausgestrahlt hat.
wer kann helfen....
ein kommentar von unten;
kannst du das verlinken oder als text wiedergeben ?
rolfjkoch@web.de
--------------------
aus einem Kommentar:
Auf die Rede wurde von Matador (Grieche) hingewiesen.
Diese Rede vorm Parlament muss in jedem Fall aufgezeichnet worden sein.
Um an diese Rede heranzukommen, brauchen wir einen Griechen. Notfalls kann dieser sich ans griechische Parlament wenden, dort wird ja alles mit geschrieben.
Oder ans griechische Fernsehen, die diese Rede ausgestrahlt hat.
wer kann helfen....
hört/seht euch nochmals das interview mit Junker an...
aus einem kommentar weiter unten:
In Namen der Eurogruppe, hat der Präsident der Eurogruppe Jean-Claude Juncker in seinem Interview unten darauf hingewiesen, dass es eine Beschlussfassung der Eurogruppe war, dass die Privatpersonen an dem PSI teilnahmen und dass sie von keinem Euroland (direkt oder indirekt) entschädigt werden sollen.
http://tvnewsroom.consilium.europa.eu/event/...s-conference-part-274/
einfach googeln, dann klappts!
Die Eurogruppe hat sogar explizit darauf gepocht, dass Griechenland ihnen versichert dass keine einzige Privatperson direkt oder indirekt entschädigt wird (im Video 2:00 sagt dazu Jean-Claude Juncker :
"We received assurances from the Greek Authorities, that means the Finance Minister, and he is a Greek Authority, that there will be no compensation, either direct or indirect, to any bondohlder. This is an essential point because if Greece would allow private bondholders to be compensated we would have to face the same problem in all the member states of the Euro area...")
In Namen der Eurogruppe, hat der Präsident der Eurogruppe Jean-Claude Juncker in seinem Interview unten darauf hingewiesen, dass es eine Beschlussfassung der Eurogruppe war, dass die Privatpersonen an dem PSI teilnahmen und dass sie von keinem Euroland (direkt oder indirekt) entschädigt werden sollen.
http://tvnewsroom.consilium.europa.eu/event/...s-conference-part-274/
einfach googeln, dann klappts!
Die Eurogruppe hat sogar explizit darauf gepocht, dass Griechenland ihnen versichert dass keine einzige Privatperson direkt oder indirekt entschädigt wird (im Video 2:00 sagt dazu Jean-Claude Juncker :
"We received assurances from the Greek Authorities, that means the Finance Minister, and he is a Greek Authority, that there will be no compensation, either direct or indirect, to any bondohlder. This is an essential point because if Greece would allow private bondholders to be compensated we would have to face the same problem in all the member states of the Euro area...")
First migrant detention center opens despite protests
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ekathimerini.com , Sunday April 29, 2012 (21:28) |
Pfändungs- und Vollstreckungsüberlegungen zum GRI-CHF-Bond
Antwort auf Beitrag Nr.:
43.102.422 von ikbneu am 29.04.12
21:32:12Ich bin der Meinung, dass Zürich der
bestmögliche Ort ist um Forderungen gegen GR durchzusetzen. Sobald
zwischen CH und GR ein Steuerabkommen ausgehandelt wurde, können
die Bondholder Anwälte( die von den Amis engagiert wurden) gestützt
auf den Gerichtsbeschluss auf die in der Schweiz liegenden
eingesammelten Steuerguthaben via Pfändung zugreifen. Selbst wenn
ein allfälliges Urteil eines CH Gerichts erst nach Inkrafttreten
eines Steuerabkommens zustande käme, wäre es m.E. nicht schwer
Guthaben des gr. Staates in der Schweiz arrestieren zu lassen.
Ferner ist es ja wohl so, dass durch die anonyme Abgeltungssteuer
auf in CH liegendes GR Vermögen ständig neue Mittel für die
Bondholder generiert würden, falls wider Erwarten das Aufkommen für
die Regularisierung der Vergangenheit nicht ausreichen sollte um
die 650 Mio chf zusammenzubringen.
Also gerade den Franken Bond nicht zurückzuzahlen wäre von der GR Regierung (wer auch immer das nun sein mag), mehr als dämlich. Auszuschliessen ist es natürlich nicht. Im Default Fall fällt der Kurs wohl irgendwo auf 5-20, da würde ich meine derzeit kleine Position dann stark aufstocken. IMHO ist es eben gerade nicht so, dass das zu erwartende Ergebnis dieses Spiels nur entweder 0 oder 100 beträgt.
ps. wer kennt sich im GR Wahlrecht aus und kann sagen wieviel Prozent der Stimmen die gemässigten Parteien brauchen um eine Mehrheit im Parlament zu bekommen?
Also gerade den Franken Bond nicht zurückzuzahlen wäre von der GR Regierung (wer auch immer das nun sein mag), mehr als dämlich. Auszuschliessen ist es natürlich nicht. Im Default Fall fällt der Kurs wohl irgendwo auf 5-20, da würde ich meine derzeit kleine Position dann stark aufstocken. IMHO ist es eben gerade nicht so, dass das zu erwartende Ergebnis dieses Spiels nur entweder 0 oder 100 beträgt.
ps. wer kennt sich im GR Wahlrecht aus und kann sagen wieviel Prozent der Stimmen die gemässigten Parteien brauchen um eine Mehrheit im Parlament zu bekommen?
die pfändung und vollstreckung von steuern vs eines sovereign ist
u. u. durch die immunität (steuern erheben ist ein act des ius
imperii und nicht gestionis)verhindert. ich weiss nicht wie das im
schweizer recht geregelt ist und wie weit der immunitätsverzicht
der GRI geht.
im argy-falle hat das pfänden von steueransprüchen gegen deusche steuerschuldner der argys nicht funktioniert....
im argy-falle hat das pfänden von steueransprüchen gegen deusche steuerschuldner der argys nicht funktioniert....
aus den Terms of the Bond
The Borrower agrees that, should any Bondholder or Couponholder bring any legal action or proceeding
against it in respect of the Bonds or the Coupons in the above mentioned courts, no immunity from such legal
action or proceeding or from execution of any judgment obtained in such courts in such legal action or proceeding
shall be claimed by it or on behalf of the Borrower or, in respect of its assets, the Borrower hereby
irrevocably waives any such right of immunity which it or its assets now has or may hereafter require.
Notwithstanding the foregoing, the property of the Republic is subject to execution and attachment to the
extent permitted by the international conventions and Greek Law.
der letzte satz ist die unangenehme hürde, die wohl erst das bundesgericht in lausanne klären bzw interpretieren wird
The Borrower agrees that, should any Bondholder or Couponholder bring any legal action or proceeding
against it in respect of the Bonds or the Coupons in the above mentioned courts, no immunity from such legal
action or proceeding or from execution of any judgment obtained in such courts in such legal action or proceeding
shall be claimed by it or on behalf of the Borrower or, in respect of its assets, the Borrower hereby
irrevocably waives any such right of immunity which it or its assets now has or may hereafter require.
Notwithstanding the foregoing, the property of the Republic is subject to execution and attachment to the
extent permitted by the international conventions and Greek Law.
der letzte satz ist die unangenehme hürde, die wohl erst das bundesgericht in lausanne klären bzw interpretieren wird
Sonntag, 29. April 2012
Norddeutsche Anwälte sehen u.a. folgende Sachverhalte als Anspruchsgrundlage aus GRI-Schaden
Darüber hinaus bereitet GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte für Griechenland-Geschädigte die Anspruchnahme weiterer Haftungsgegner vor. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Prüfungen scheint neben der möglichen Inanspruchnahme Griechenlands auch die Haftung Deutschlands möglich. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nämlich sinngemäß erklärt, dass die griechischen Anleihen bis Mitte 2013 bedient werden würden und da die meisten Anleihen spätestens bis zum 31.05.2013 fällig werden würden, bestand nach der Aussage kein Risiko. Das haben die Anleger auch so verstanden; die hielten das für eine deutsche Garantieerklärung.
Zudem haftet der griechische Staat. Das Schuldenschnitt-Gesetz Griechenlands, die sogenannten CAC (Collective Action Clause)-Klauseln, verstoßen gegen das europäische Gemeinschaftsrecht.
Und die Europäischen Zentralbank ist auch angreifbar. Nach dem 1. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das auch für die Europäische Zentralbank gilt, dürfen die Eigentumsrechte der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft nicht diffenrenziert behandelt werden; es gelten für alle dieselben Rechte und Pflichten. Die Zentralbank hat sich aber gerade durch die Umbennung der Griechenland-Anleihen, die sie gehalten hat, einen gravierenden Vorteil gegenüber den privaten Investoren verschafft. Dadurch sind die nämlich nicht vom Schuldenschnitt betroffen.
Betroffene Griechenland-Anleger sollten die Sachen von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Rechtsanwalt Gröpper: "In vielen Fällen werden die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können."
Zudem haftet der griechische Staat. Das Schuldenschnitt-Gesetz Griechenlands, die sogenannten CAC (Collective Action Clause)-Klauseln, verstoßen gegen das europäische Gemeinschaftsrecht.
Und die Europäischen Zentralbank ist auch angreifbar. Nach dem 1. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das auch für die Europäische Zentralbank gilt, dürfen die Eigentumsrechte der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft nicht diffenrenziert behandelt werden; es gelten für alle dieselben Rechte und Pflichten. Die Zentralbank hat sich aber gerade durch die Umbennung der Griechenland-Anleihen, die sie gehalten hat, einen gravierenden Vorteil gegenüber den privaten Investoren verschafft. Dadurch sind die nämlich nicht vom Schuldenschnitt betroffen.
Betroffene Griechenland-Anleger sollten die Sachen von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Rechtsanwalt Gröpper: "In vielen Fällen werden die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können."
Samstag, 28. April 2012
heisst das, das Herr Schäuble (mit) darüber Entscheidet ob wir Holdouts unser geld vertragsgemäss erhalten...das kann ja wohl nicht wahr sein !!!
Another official said that any decision by Athens on bondholders refusing its debt exchange offer will be taken only with the consent of euro zonefinance ministers and will likely be taken only by the new government.
"Any decision we take on holdouts will have the approval of the euro zone," the official said.
das Ergebnis des Bondholdermeetings des Maibondes über dessen Bezahlung GRI philosophiert.....€450,000,000 Floating Rate Bonds due 15 May 2012 (ISIN XS0147393861) (the “Bonds”) issued
€450,000,000 Floating Rate Bonds due 15 May 2012 (ISIN XS0147393861) (the “Bonds”) issued
by The Hellenic Republic (the “Issuer”)NOTICE IS HEREBY GIVEN to the Bondholders of the outcome of the meeting of such holders convened by the notice delivered to Euroclear Bank S.A./N.V. or Clearstream Banking, société anonyme (as applicable) on 27 February 2012. published on the website of the Luxembourg Stock Exchange (www.bom~se.lu) on 28 February 2012 and in the Luxemburger Wort on 1 March 2012 (the “Notice of Meeting”) and held on 28 March 2012 (the “Meeting”) at which the Extraordinary Resolution set out in such Notice of Meeting relating to amendments to the Bonds was considered.
The Extraordinary Resolution in respect of tlje Bonds set out in the Notice of Meeting was not passed at the Meeting. Accordingly, the modifications referred to in the Extraordinary Resolution in respect of the Bonds will not be implemented.This Notice is given by:
The Hellenic Republic
Ministry of Finance Public Debt Management Agency 8 Omirou Street 10564 Athens The Hellenic Republic
Dated: 3 April 2012
by The Hellenic Republic (the “Issuer”)NOTICE IS HEREBY GIVEN to the Bondholders of the outcome of the meeting of such holders convened by the notice delivered to Euroclear Bank S.A./N.V. or Clearstream Banking, société anonyme (as applicable) on 27 February 2012. published on the website of the Luxembourg Stock Exchange (www.bom~se.lu) on 28 February 2012 and in the Luxemburger Wort on 1 March 2012 (the “Notice of Meeting”) and held on 28 March 2012 (the “Meeting”) at which the Extraordinary Resolution set out in such Notice of Meeting relating to amendments to the Bonds was considered.
The Extraordinary Resolution in respect of tlje Bonds set out in the Notice of Meeting was not passed at the Meeting. Accordingly, the modifications referred to in the Extraordinary Resolution in respect of the Bonds will not be implemented.This Notice is given by:
The Hellenic Republic
Ministry of Finance Public Debt Management Agency 8 Omirou Street 10564 Athens The Hellenic Republic
Dated: 3 April 2012
But Athens must decide whether to pay out, default or propose a different offer to holders of a 450 million euro bond that is due to expire on May 15. // "We have room to decide until May 30 as there is a grace period of 15 days," the official said. (Reuters
Der Fonds schloss das Jahr 2011 mit einem Verlust von 13,1 Milliarden Euro ab, wie die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) als Soffin-Verwalter am Freitag in Frankfurt mitteilte. Das Minus resultiere im Wesentlichen aus der Umschuldung Griechenlands:
FRANKFURT/MAIN (dpa-AFX) - Die
Griechenland-Umschuldung hat ein tiefes Loch in die Bilanz des
Bankenrettungsfonds Soffin gerissen. Der Fonds schloss das Jahr 2011 mit
einem Verlust von 13,1 Milliarden
Euro
ab, wie die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) als
Soffin-Verwalter am Freitag in Frankfurt mitteilte. Das Minus resultiere
im Wesentlichen aus der Umschuldung Griechenlands: Vor allem die Bad
Bank der Hypo
Real
Estate (HRE) musste Milliarden abschreiben, weshalb der Soffin seine
Rückstellungen kräftig erhöhte. Im Vorjahr hatte den Rettungsfonds einen
Fehlbetrag von 4,8 Milliarden Euro ausgewiesen.
Ähnliche Artikel
Der Bund hatte den Rettungsfonds während der Finanz- und
Wirtschaftskrise zur Stabilisierung der Märkte errichtet. Er haftet mit
Steuergeld für Risiken, die sich realisieren könnten./hqs/DP/bgf
Italien will Schuldengarantie Eine Garantie für alle Staatsschulden in der Währungsunion durch die Europäische Zentralbank verlangt die Mehrheit des italienischen Parlaments in einer Entschließung.
Italien will Schuldengarantie
Eine Garantie für alle Staatsschulden in
der Währungsunion durch die Europäische
Zentralbank verlangt die Mehrheit
des italienischen Parlaments in einer Entschließung.
Die Regierung von Ministerpräsident
Mario Monti wird aufgefordert,
entsprechende Änderungen an den
europäischen Vertragstexten anzustreben.
Bisher wird in den Verträgen eine Finanzierung
von Mitgliedstaaten durch
die Zentralbank strikt ausgeschlossen. In
Italien war die Zentralbank bis zu Beginn
der achtziger Jahre Garant für die
Staatsschulden und gesetzlich zum Kauf
von allen Staatstiteln verpflichtet, die
bei Auktionen nicht abgesetzt werden
konnten. Die Inflationsrate stieg auch
deswegen bis 1980 auf 21 Prozent. tp.
FAZ Sa 28.4.2012 S 12
Eine Garantie für alle Staatsschulden in
der Währungsunion durch die Europäische
Zentralbank verlangt die Mehrheit
des italienischen Parlaments in einer Entschließung.
Die Regierung von Ministerpräsident
Mario Monti wird aufgefordert,
entsprechende Änderungen an den
europäischen Vertragstexten anzustreben.
Bisher wird in den Verträgen eine Finanzierung
von Mitgliedstaaten durch
die Zentralbank strikt ausgeschlossen. In
Italien war die Zentralbank bis zu Beginn
der achtziger Jahre Garant für die
Staatsschulden und gesetzlich zum Kauf
von allen Staatstiteln verpflichtet, die
bei Auktionen nicht abgesetzt werden
konnten. Die Inflationsrate stieg auch
deswegen bis 1980 auf 21 Prozent. tp.
FAZ Sa 28.4.2012 S 12
Greece completed the final settlement of its debt swap, which brought the investor participation rate to 96.9 percent out of the total 205.5 billion euros of eligible debt
d.h. 6.370 Mio € Holdouts |
|
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ekathimerini.com , Friday April 27, 2012 (22:06) |
Freitag, 27. April 2012
Der Bankenrettungsfonds Soffin hat 2011 rund 13,1 Milliarden Euro Verlust gemacht. Der Fehlbetrag resultiere aus der Umschuldung Griechenlands, wie die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung mitteilte.
Bankenrettungsfonds Soffin macht Milliardenverlust
27.04.2012 · Der Bankenrettungsfonds Soffin hat 2011 rund 13,1 Milliarden Euro Verlust gemacht. Der Fehlbetrag resultiere aus der Umschuldung Griechenlands, wie die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung mitteilte.
ie Griechenland-Umschuldung hat ein tiefes Loch in die Bilanz des Bankenrettungsfonds Soffin gerissen. Der Fonds zur Finanzmarktstabilisierung schloss das Jahr 2011 mit einem Verlust von 13,1 Milliarden Euro ab, wie die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) als Soffin-Verwalter am Freitag in Frankfurt mitteilte. Das Minus resultiere im Wesentlichen aus der Umschuldung Griechenlands: Vor allem die Bad Bank der Hypo Real Estate (HRE) musste Milliarden abschreiben, weshalb der Soffin seine Rückstellungen kräftig erhöhte. Im Vorjahr hatte der Rettungsfonds einen Fehlbetrag von 4,8 Milliarden Euro ausgewiesen.
Der Bund hatte den Soffin während der Finanz- und Wirtschaftskrise nach dem Kollaps der amerikanischen Bank Lehman Brothers zur Stabilisierung der Märkte errichtet. Er haftet mit Steuergeld für potenzielle Risiken. Nach FMSA-Darstellung resultiert der Löwenanteil des Fehlbetrages aus vorgeschriebenen Rückstellungen für die Bad Bank der verstaatlichten Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) in Höhe von 11,4 Milliarden Euro. Diese Aufstockung sei vor allem auf die Beteiligung an der Griechenlandumschuldung und den damit verbundenen Abschreibungen der Bad Bank zurückzuführen.
Finnland erhält von GRI Sicherheitsleistung über 311 Mio €
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http://www.ekathimerini.com/4dcgi/_w_articles_wsite2_1_27/04/2012_439691 |
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GRI zahlt 311 Mio Collateral an Finland...triggert das die negative pledge clause in div foreign law bonds ?
Grekland betalade säkerheter
Publicerad 27 april 2012 kl. 15:24.
Grekland har betalat ut den första delen av de säkerheter
landet har lovat Finland. Finansminister Jutta Urpilainen (SDP)
berättade om saken för riksdagens stora utskott på fredagen.
Pengarna ska enligt avtalet mellan Finland och Grekland placeras i statsobligationer som emitterats av de fem euroländer som har bästa kreditbetyg. Den här utbetalningen omfattade en tredjedel av det totala säkerhetsbelopppet, det vill säga 311 miljoner euro.
Enligt Urpilainen har avtalsparterna och jurister kommit överens om att delvis offentliggöra avtalet om Greklandssäkerheterna. Avtalet innehåller dock även delar som fortsättningsvis hålls hemliga. (FNB)
http://www.ot.fi/Story/wirestory.aspx?storyID=53667
google translate:
Griechenland bezahlt Wertpapiere
Veröffentlicht 27. April 2012 an. 15.24.
Griechenland hat den ersten Teil der Sicherheiten verpfändet es Finnland hat sich ausgezahlt. Finanzen Jutta Urpilainen (SDP) berichtet über die Angelegenheit des Großen Ausschusses am Freitag.
Das Geld wird gemäß dem Abkommen zwischen Finnland und Griechenland werden in Staatsanleihen von den fünf Euro-Ländern mit den besten Bonitätsratings platziert sein. Diese Zahlung bedeckt ein Drittel der gesamten säkerhetsbelopppet, also 311 Millionen.
Nach Urpilainen die Vertragspartner und Juristen einig, dass mit dem Abkommen über Griechenland Sicherheiten zu veröffentlichen. Die Vereinbarung enthält aber auch Teile, die geheim bleiben. (FNB)
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google translate:
Griechenland bezahlt Wertpapiere
Veröffentlicht 27. April 2012 an. 15.24.
Griechenland hat den ersten Teil der Sicherheiten verpfändet es Finnland hat sich ausgezahlt. Finanzen Jutta Urpilainen (SDP) berichtet über die Angelegenheit des Großen Ausschusses am Freitag.
Das Geld wird gemäß dem Abkommen zwischen Finnland und Griechenland werden in Staatsanleihen von den fünf Euro-Ländern mit den besten Bonitätsratings platziert sein. Diese Zahlung bedeckt ein Drittel der gesamten säkerhetsbelopppet, also 311 Millionen.
Nach Urpilainen die Vertragspartner und Juristen einig, dass mit dem Abkommen über Griechenland Sicherheiten zu veröffentlichen. Die Vereinbarung enthält aber auch Teile, die geheim bleiben. (FNB)
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Buddybroker2
schrieb am 27.04.12 15:27:45
Beitrag Nr.134
(43.097.518)
Antwort
Zitat
und so umgehen sie die negative pledge Regelung:
Feb 15 (Reuters) - Greece's four largest banks have agreed to satisfy Finland's demand for collateral as a condition for participating in a new bailout for Athens, two senior banking sources told Reuters on Wednesday. "National Bank, Alpha, Eurobank, Piraeus will provide collateral of 880 million euros in the form of cash and high-rated assets for Finland to satisfy its demand for participation in the new bailout," said a senior banker from one of the banks involved.A senior banker from another bank that will participate also confirmed
that the four banks would provide collateral.All four banks declined to comment.The sources said the banks would put up collateral to avoid the Greek state having to do so, since that could raise questions of preferential treatment for some countries funding the new bailout.
Im Fall der Fälle wird man das aber wohl trotzdem pfänden können, aber zumindest wird der Schein gewahrt!
Es wird hier alles versucht einen Default, auch Cross Default zu verhindern!
Feb 15 (Reuters) - Greece's four largest banks have agreed to satisfy Finland's demand for collateral as a condition for participating in a new bailout for Athens, two senior banking sources told Reuters on Wednesday. "National Bank, Alpha, Eurobank, Piraeus will provide collateral of 880 million euros in the form of cash and high-rated assets for Finland to satisfy its demand for participation in the new bailout," said a senior banker from one of the banks involved.A senior banker from another bank that will participate also confirmed
that the four banks would provide collateral.All four banks declined to comment.The sources said the banks would put up collateral to avoid the Greek state having to do so, since that could raise questions of preferential treatment for some countries funding the new bailout.
Im Fall der Fälle wird man das aber wohl trotzdem pfänden können, aber zumindest wird der Schein gewahrt!
Es wird hier alles versucht einen Default, auch Cross Default zu verhindern!
die Banken haben mit Sicherheit eine Rückdeckung durch die gr. Regierung oder Notenbank...da würde ein ordentliches Gericht wohl schon einen Verstoss gegen die negative pledge clause feststellen. Der wirtschaftliche Sinn ist natürlich, das der Bond sich schneller in Cash verwandelt, da fällig gestellt.
die dwp-bank will nicht direkt mit mir sprechen....
- PSI Zwangsumtausch der GGB (greek government bonds)
-
- Von:
-
ServiceLine <serviceline@dwpbank.de>
- Von:
- ServiceLine <serviceline@dwpbank.de>
Sehr geehrter Herr Koch,
die am gestrigen Tage an uns gerichtete Anfrage zum Thema "Umtausch Griechenlandanleihen" haben wir zuständigkeitshalber an Ihre depotführende Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt weitergeleitet. Sie werden von dort kurzfristig eine adäquate Antwort erhalten.
Zur Verkürzung der Kommunikationswege möchten wir Sie bitten, sehr geehrter Herr Koch, Nachfragen oder Auskünfte zu Ihrem Wertpapierdepot ausschließlich direkt an ihren Vertragspartner, die Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt, zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche WertpapierService Bank AG
Werdener Str. 10
D - 40227 Düsseldorf
Deutsche WertpapierService Bank AG | Wildunger Straße 14 | 60487 Frankfurt am Main
Sitz der AG: Frankfurt am Main, HRB 56913 | USt.-ID: DE 813759005
Vorstand: Dr. Markus Walch (Vors.), Karl-Martin im Brahm, Dr. Christian Tonnesen
Aufsichtsrat: Thomas Ullrich (Vors.)
----------------------
meine mail an die dwp-bank (dort war mit keinem Wort irgendein Bezug auf ein Depot bei der SPK)
SgDuH,
sie haben flächendeckend (für knapp 400 Banken) den griechischen Zwangsumtausch durchgeführt.
Es gibt schwerwiegende Anhaltspunkte dafür, dass das eine Verletzung des Schutzgesetzes/Paragraphen § 34 DepotG „Depotunterschlagung“ sein könnte.
Ich erbitte hierzu Ihre Stellungnahme.
Viele Grüsse
Rolf Koch
Zur Eisernen Hand 25
D-64367 Mühltal
Tel +49 (0) 6151 14 77 94
Fax +49 (0) 6151 14 53 52
rolfjkoch@web.de
http://rolfsclearingblog.blogspot.de/
http://rolfsgriechenlandblog.blogspot.de/
http://rolfsportugalblog.blogspot.de/
http://rolfjkoch.blogspot.de/
http://rolfsparipassublog.blogspot.de/
http://rolfslegalaspectsblog.blogspot.de/
hier mal die koordinaten des mai-bondes: Hellenic Rep 12 FRN (XTR) - 15.05.2012 Price: 68.125 EUR Chg. (in%): ±0 EUR (±0.00%) Volume: - (no min.) Notes:Hellenic Republic:2002-15.5.12 Floating Rate (SENIOR NOTES) (Margin: 0.08) Symbol: Type: Floating Rate Note Industry: Länder/Zentralregierungen Valor: 1417125 Domicile: Griechenland Exchange: Xtrakter
hier mal die koordinaten des mai-bondes:
Hellenic Rep 12 FRN (XTR) - 15.05.2012 Price: 68.125 EUR Chg. (in%): ±0 EUR (±0.00%) Volume: -
(no min.) Notes:Hellenic Republic:2002-15.5.12 Floating Rate (SENIOR NOTES) (Margin: 0.08)
Symbol: Type: Floating Rate Note Industry: Länder/Zentralregierungen
Valor: 1417125 Domicile: Griechenland Exchange: Xtrakter
ISIN: XS0147393861
NSIN: AT: 857153
CH: 1417125
Common: 014739386
DE: 857153
Industry (Telekurs): Länder/Zentralregierungen
Distribution: Periodical payment
CFI code: DBVXFB
Nominal: EUR
Outstanding shares: 300'000'000 EUR (15.05.02)
Min. denomination: EUR 1'000 (Increment: 1'000)
Maturity: 15.05.2012
Coupon: 1.137 %
Coupon type: Variabler Zins
Coupon frequency: 4 p.a.
Next coupon date: 15.05.2012
Previous coupon/call date: 15.02.12
Floor: 0.00
Repay: 100.00
Callable by issuer: Nein
Callable by client: Nein
Debtor: Hellenic Republic
Issue amount: 300'000'000
Issue date: 15.05.2002
Issue price: 100.00 %
Settlement type: Cash
Pricing: clean
----------------------
7. EVENTS OF DEFAULT
If any of the following events (each an Event of Default) occurs:
(a) the Republic defaults in any payment of interest in respect of any of the Notes
or Coupons and such default is not cured by payment thereof within 30 days
from the due date for such payment; or
(b) the Republic is in default in the performance of any other covenant, condition
or provision set out in the Notes and continues to be in default for 30 days
after written notice thereof shall have been given to the Republic by the holder
of any Note; or
(c) in respect of any other External Indebtedness in an amount equal to or
exceeding U.S.$25,000,000 (or its equivalent), (i) such indebtedness is
accelerated so that it becomes due and payable prior to the stated maturity
thereof as a result of a default thereunder and such acceleration has not been
rescinded or annulled or (ii) any payment obligation under such indebtedness
is not paid as and when due and the applicable grace period, if any, has lapsed
and such non-payment has not been cured; or
(d) a general moratorium is declared by the Republic or the Bank of Greece in
respect of its External Indebtedness or the Republic or the Bank of Greece
announces its inability to pay its External Indebtedness as it matures; or
(e) any government order, decree or enactment shall be made whereby the
Republic is prevented from observing and performing in full its obligations
contained in the Notes,
then the holder for the time being of any Note may give notice in writing to the
Republic in accordance with Condition 11 that such Note is immediately due and
payable whereupon such Note shall become immediately due and payable at its
principal amount together with accrued interest (if any) to the date of repayment
Page 14
unless prior to such time all Events of Default in respect of the Notes shall have been
cured.
Hellenic Rep 12 FRN (XTR) - 15.05.2012 Price: 68.125 EUR Chg. (in%): ±0 EUR (±0.00%) Volume: -
(no min.) Notes:Hellenic Republic:2002-15.5.12 Floating Rate (SENIOR NOTES) (Margin: 0.08)
Symbol: Type: Floating Rate Note Industry: Länder/Zentralregierungen
Valor: 1417125 Domicile: Griechenland Exchange: Xtrakter
ISIN: XS0147393861
NSIN: AT: 857153
CH: 1417125
Common: 014739386
DE: 857153
Industry (Telekurs): Länder/Zentralregierungen
Distribution: Periodical payment
CFI code: DBVXFB
Nominal: EUR
Outstanding shares: 300'000'000 EUR (15.05.02)
Min. denomination: EUR 1'000 (Increment: 1'000)
Maturity: 15.05.2012
Coupon: 1.137 %
Coupon type: Variabler Zins
Coupon frequency: 4 p.a.
Next coupon date: 15.05.2012
Previous coupon/call date: 15.02.12
Floor: 0.00
Repay: 100.00
Callable by issuer: Nein
Callable by client: Nein
Debtor: Hellenic Republic
Issue amount: 300'000'000
Issue date: 15.05.2002
Issue price: 100.00 %
Settlement type: Cash
Pricing: clean
----------------------
7. EVENTS OF DEFAULT
If any of the following events (each an Event of Default) occurs:
(a) the Republic defaults in any payment of interest in respect of any of the Notes
or Coupons and such default is not cured by payment thereof within 30 days
from the due date for such payment; or
(b) the Republic is in default in the performance of any other covenant, condition
or provision set out in the Notes and continues to be in default for 30 days
after written notice thereof shall have been given to the Republic by the holder
of any Note; or
(c) in respect of any other External Indebtedness in an amount equal to or
exceeding U.S.$25,000,000 (or its equivalent), (i) such indebtedness is
accelerated so that it becomes due and payable prior to the stated maturity
thereof as a result of a default thereunder and such acceleration has not been
rescinded or annulled or (ii) any payment obligation under such indebtedness
is not paid as and when due and the applicable grace period, if any, has lapsed
and such non-payment has not been cured; or
(d) a general moratorium is declared by the Republic or the Bank of Greece in
respect of its External Indebtedness or the Republic or the Bank of Greece
announces its inability to pay its External Indebtedness as it matures; or
(e) any government order, decree or enactment shall be made whereby the
Republic is prevented from observing and performing in full its obligations
contained in the Notes,
then the holder for the time being of any Note may give notice in writing to the
Republic in accordance with Condition 11 that such Note is immediately due and
payable whereupon such Note shall become immediately due and payable at its
principal amount together with accrued interest (if any) to the date of repayment
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unless prior to such time all Events of Default in respect of the Notes shall have been
cured.
EIB to revoke drachma clauses
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ekathimerini.com , Thursday April 26, 2012 (23:18) |
Donnerstag, 26. April 2012
interessante Überlegung von Awidder zur Ansprachen von "Kleinanlegern" durch Invitation Memorandum
Autor:
Awidder
Datum:
24.04.2012, 22:37
Ich bin kein Jurist. Trotzdem habe ich versucht, das Dokument
„Invitation Memorandum“ des Staat Griechenlands im juristischen Englisch
durchzukauen.
Ich bin der Meinung, dass das Dokument den Kleinanleger in Bezug auf „Greek Bondholder Act“ überhaupt nicht anspricht!
Zwar wurden die „Bondholders“ bzw. „holders of Designated Securities“ zu Anleiheumtausch und/oder Bedingungsänderung einberufen (oder eingeladen). Aber nach der Definition im „Invitation Memorandum“ ist ein Kleinanleger gar kein Bondholder im Sinne von „Greek Bondholder Act“, Zitat:
„Unless the context otherwise requires, all references in this Invitation Memorandum to Bondholders or holders of Designated Securities include: (a) …; (b) …; (c) …, except that (i) …, and (ii) …; and (iii) for purposes of the Greek Bondholder Act, the holder of an Eligible Title be the Direct Participant in BOGS in whose account in BOGS such Eligible Title is held” und
“Greek Bondholder Act: Article First of Law No. 4050/2012 (Government Gazette A 36/2012), ‘Rules of the modification of titles issued or guaranteed by the Greek State with the Bondholders’ agreement’, a Greek language version of which is available at www.et.gr. Its contents are not incorporated by reference into this Invitation Memorandum” und
“Direct Participant: With respect to any Designated Security, each financial institution that has an account with the Issuer Clearing System for such Designated Securities” und
“BOGS: The Bank of Greece System for Monitoring Transactions in Book-entry Securities established pursuant to Law 2198/1994, Section B (Government Gazette 43/A/22 March 1994) of the Republic”.
Selbst wenn seine Anleihe in der Tabelle der „Eligible Titles“ aufgelistet ist, ist normalerweise ein Kleinanleger aber kein „Direct Participant“ und hat auch keinen „account in BOGS“. Das „Greek Bondholder Act“ spricht den Kleinanleger daher nicht an. Folgerichtig sollte auch der Beschluss gemäß „Greek Bondholder Act“ nicht auf seine Anleihe wirken.
Ich bin nicht sicher, ob der Kleinanleger vielleicht ein „Investor“ im Sinne des „Greek Bondholder Act“ ist. Zitat:
“Any investor whose Designated Securities are held on its behalf by a broker, dealer, bank, custodian, trust company or other nominee must contact such entity if it wishes to participate in the Invitation with respect to its Designated Securities.”
In diesem Fall ist zu unterscheiden, ob der Kleinanleger von sich selbst aus an den CA-Prozess teilgenommen hat oder durch seine Hausbank hineingezogen ist. Dementsprechend ist es festzustellen, ob er bei der Teilnahme am CA-Prozess den Bedingungen des „Invitation Memorandum“ akzeptiert hat oder nicht.
Wenn er nicht an den CA-Prozess teilgenommen hat, sollte er logischerweise gleich behandelt werden wie ein „nicht qualifizierter Investor“ in z.B. Österreich oder Belgien usw.
P.s. Hat jemand den Anleiheprospekt und die Anleihebedingungen von
EO-Bonds 2007(12), WKN A0LN5U / ISIN GR0114020457 und
EO-Bonds 2003(13), WKN 724072 / ISIN GR0124021552
Bitte um bereitstellen. Danke!
Ich bin der Meinung, dass das Dokument den Kleinanleger in Bezug auf „Greek Bondholder Act“ überhaupt nicht anspricht!
Zwar wurden die „Bondholders“ bzw. „holders of Designated Securities“ zu Anleiheumtausch und/oder Bedingungsänderung einberufen (oder eingeladen). Aber nach der Definition im „Invitation Memorandum“ ist ein Kleinanleger gar kein Bondholder im Sinne von „Greek Bondholder Act“, Zitat:
„Unless the context otherwise requires, all references in this Invitation Memorandum to Bondholders or holders of Designated Securities include: (a) …; (b) …; (c) …, except that (i) …, and (ii) …; and (iii) for purposes of the Greek Bondholder Act, the holder of an Eligible Title be the Direct Participant in BOGS in whose account in BOGS such Eligible Title is held” und
“Greek Bondholder Act: Article First of Law No. 4050/2012 (Government Gazette A 36/2012), ‘Rules of the modification of titles issued or guaranteed by the Greek State with the Bondholders’ agreement’, a Greek language version of which is available at www.et.gr. Its contents are not incorporated by reference into this Invitation Memorandum” und
“Direct Participant: With respect to any Designated Security, each financial institution that has an account with the Issuer Clearing System for such Designated Securities” und
“BOGS: The Bank of Greece System for Monitoring Transactions in Book-entry Securities established pursuant to Law 2198/1994, Section B (Government Gazette 43/A/22 March 1994) of the Republic”.
Selbst wenn seine Anleihe in der Tabelle der „Eligible Titles“ aufgelistet ist, ist normalerweise ein Kleinanleger aber kein „Direct Participant“ und hat auch keinen „account in BOGS“. Das „Greek Bondholder Act“ spricht den Kleinanleger daher nicht an. Folgerichtig sollte auch der Beschluss gemäß „Greek Bondholder Act“ nicht auf seine Anleihe wirken.
Ich bin nicht sicher, ob der Kleinanleger vielleicht ein „Investor“ im Sinne des „Greek Bondholder Act“ ist. Zitat:
“Any investor whose Designated Securities are held on its behalf by a broker, dealer, bank, custodian, trust company or other nominee must contact such entity if it wishes to participate in the Invitation with respect to its Designated Securities.”
In diesem Fall ist zu unterscheiden, ob der Kleinanleger von sich selbst aus an den CA-Prozess teilgenommen hat oder durch seine Hausbank hineingezogen ist. Dementsprechend ist es festzustellen, ob er bei der Teilnahme am CA-Prozess den Bedingungen des „Invitation Memorandum“ akzeptiert hat oder nicht.
Wenn er nicht an den CA-Prozess teilgenommen hat, sollte er logischerweise gleich behandelt werden wie ein „nicht qualifizierter Investor“ in z.B. Österreich oder Belgien usw.
P.s. Hat jemand den Anleiheprospekt und die Anleihebedingungen von
EO-Bonds 2007(12), WKN A0LN5U / ISIN GR0114020457 und
EO-Bonds 2003(13), WKN 724072 / ISIN GR0124021552
Bitte um bereitstellen. Danke!
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Autor:
Awidder
Datum:
Gestern, 21:41
Zitat:
Selbst wenn seine Anleihe in der
Tabelle der „Eligible Titles“ aufgelistet ist, ist normalerweise ein
Kleinanleger aber kein „Direct Participant“ und hat auch keinen „account
in BOGS“. Das „Greek Bondholder Act“ spricht den Kleinanleger daher
nicht an. Folgerichtig sollte auch der Beschluss gemäß „Greek Bondholder
Act“ nicht auf seine Anleihe wirken.
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Es ist möglich, dass die Hausbanken ihren Verlust auf die Kleinanleger abwälzen wollen. Denn sie haben den Schuldenschnitt akzeptiert. Allerdings laufen die Anleihen der Kleinanleger unter den Namen der Hausbanken in BOGS. D. h. der Schuldenschnitt zwischen Banken und griechischer Regierung erfolgte einvernehmlich, der Schuldenschnitt der Kleinanleger wurde jedoch von den Banken erzwungen.
FAZIT: Die Klage sollte sich meines Erachtens gegen die Hausbanken richten, denn nur sie haben sich als „Direct Participants“ zum Schuldenschnitt verpflichtet, nicht aber wir Kleinanleger. Wir als Kleinanleger sind nicht vom griechischen Staat im Sinne des CA-Prozesses angesprochen!
ein comment von unten: Es wäre aber schön, wenn ein Gericht die rechtswidrigkeit auf der Ebene der Hausbank feststellt (siehe auch AGB der BANK 18 zum Thema Tauschaktionen).
Also rein technisch halt eich es für ausgeschlossen, dass die Bank of Greece auf Depots zugreifen konnte. Das Dilemma für Grfiechenland war ja, dass sie ihre Gläubiger nicht genau kannte. Nur die, die eine PSI Instruction gesendet haben, die haben sich geoutet. Die anderen sind "Nebel". Und für den Nebel hat man das PSI dann auch verbindlich gemacht. Juristisch an der Verwahrkette anzusetzen, halte ich für keine schlechte Idee...Die Hausbank konnte sich wohl kaum wehren, aber möglicherweise kann im Schadenersatzfall die Hausbank von Clearstream und dann ggfs. beim griechischen Verwahrer den Schadensersatz sich wieder holen (Bank of Greece? Dort müsste dann auch die Globalurkunde liegen mit den Anleihebedingungen im Oringinal unterschrieben). Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Hausbank als Rechtfertigungsgrund nicht einfach sagen kann, dass sie nur den quotalen Bestand von Clearstream spiegelt in den Depots und bei Änderungen seitens Clearstream (Zwischenverwahrer?!) nichts machen kann. Und Clearstream spiegelt wieder das BOGS und sagt , sie können auch nix machen, weil die Urkunden abgeändert wurden und sie nur die neuen Bedingungen und NEUanleihen im System abbilden. Es wäre aber schön, wenn ein Gericht die rechtswidrigkeit auf der Ebene der Hausbank feststellt (siehe auch AGB der BANK 18 zum Thema Tauschaktionen). Wie sich dei Hausbank dann das Geld zurückholt, dürfte uns dann wenig kümmern.
könntest du das mit der BANK 18 näher erläutern ?
die GGB nach greeklaw im bookentry der BOG waren wohl vollständig entmaterialisiert und nicht als urkunden verbrieft
--------------------
untenstehender Kommentar:
Ok, dann sind das "einfache" Schuldbuchforderungen, wie man sie auch in Deutschland kennt.
Zum Thema §18 aus den AGB von Consors zitiert:
Stichworte: Kundeninteresse und Haftung für Verschulden des Zwischenverwahrers, d.h. aus meiner Sicht dann Haftung der Hausbank, wenn Clearstream was rechtswidriges gemacht hat. Zudem "Erlöschen der verbrieften Rechte" ist aus meiner Sicht auch nicht gegeben.
18. Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden
(1) Urkundenumtausch
Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden
einer in den »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten
Aufforderung zur Einreichung von Wertpapierurkunden Folge
leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse
liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden
ist (wie z.B. nach der Fusion der Emittentin mit einer
anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der
Wertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet.
(2) Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Finanzinstrumenteigenschaft
Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden
ihre Finanzinstrumenteigenschaft durch Erlöschen der darin
verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung
aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland
verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden
auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die
Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche
Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann
die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von 2 Monaten
nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.
19. Haftung
(1) Inlandsverwahrung
Bei der Verwahrung von Finanzinstrumenten im Inland haftet
die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen,
die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht.
Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet
die Bank auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream
Banking AG.
(2) Auslandsverwahrung
Bei der Verwahrung von Finanzinstrumenten im Ausland
beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige
Auswahl und Unterweisung des von ihr beauftragten ausländischen
Verwahrers oder Zwischenverwahrers. Bei einer
Zwischenverwahrung durch die Clearstream Banking AG
oder einen anderen inländischen Zwischenverwahrer sowie
einer Verwahrung durch eine eigene ausländische Geschäftsstelle
haftet die Bank für deren Verschulden.
könntest du das mit der BANK 18 näher erläutern ?
die GGB nach greeklaw im bookentry der BOG waren wohl vollständig entmaterialisiert und nicht als urkunden verbrieft
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untenstehender Kommentar:
Ok, dann sind das "einfache" Schuldbuchforderungen, wie man sie auch in Deutschland kennt.
Zum Thema §18 aus den AGB von Consors zitiert:
Stichworte: Kundeninteresse und Haftung für Verschulden des Zwischenverwahrers, d.h. aus meiner Sicht dann Haftung der Hausbank, wenn Clearstream was rechtswidriges gemacht hat. Zudem "Erlöschen der verbrieften Rechte" ist aus meiner Sicht auch nicht gegeben.
18. Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden
(1) Urkundenumtausch
Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden
einer in den »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten
Aufforderung zur Einreichung von Wertpapierurkunden Folge
leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse
liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden
ist (wie z.B. nach der Fusion der Emittentin mit einer
anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der
Wertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet.
(2) Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Finanzinstrumenteigenschaft
Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden
ihre Finanzinstrumenteigenschaft durch Erlöschen der darin
verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung
aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland
verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden
auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die
Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche
Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann
die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von 2 Monaten
nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.
19. Haftung
(1) Inlandsverwahrung
Bei der Verwahrung von Finanzinstrumenten im Inland haftet
die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen,
die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht.
Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet
die Bank auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream
Banking AG.
(2) Auslandsverwahrung
Bei der Verwahrung von Finanzinstrumenten im Ausland
beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige
Auswahl und Unterweisung des von ihr beauftragten ausländischen
Verwahrers oder Zwischenverwahrers. Bei einer
Zwischenverwahrung durch die Clearstream Banking AG
oder einen anderen inländischen Zwischenverwahrer sowie
einer Verwahrung durch eine eigene ausländische Geschäftsstelle
haftet die Bank für deren Verschulden.
Greece to seize money from suspected tax evaders' accounts
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ekathimerini.com , Thursday April 26, 2012 (11:40) |
"Verwendung von Collective Action Clauses bei der Restrukturierung von Staatsschulden im Euroraum. Was steckt dahinter?" Referent PD Dr. Christian Hofmann Mittwoch, 9. Mai 2012, 18 Uh
Dr. Hofmann ist von der Bundesbank und kann uns vielleicht einige Fragen zur GRI-Zwangsumschuldung, rechtlicher Status der in Wertrechnung verbuchten GRI-Bonds, vorrangige Gläubigerstellung der EZB und BuBa bzw. EIB durch "umrubelung" der zwangstauschgefährten GRI-Bonds aus dem SMP-Program (Investprg der NCB)....etc...beantworten....
(....Da Sie in der Nähe von Frankfurt wohnen, könnten Sie dort hingehen??
Vielleicht könnten man Dr. Hofmann bei der Gelegenheit fragen, was die
Griechenbonds seiner Ansicht nach sind (Inhaberschuldverschreibungen,
handelbare Forderungen oder ??) und wie der Zwangsumtausch
organisatorisch ablief (konnte die Bank von Griechenland auf die Depots
zugreifen??). Der persönliche Kontakt zu einem Spezialsten bei der
Bundesbank könnte eventuell hilfreich sein.....)
dankenswerter Hinweis....ich werde hingehen
dankenswerter Hinweis....ich werde hingehen
Geldmuseum
Deutsche BundesbankWilhelm-Epstein-Str. 14
60431 Frankfurt am Main
Tel.: 069 9566 3073
Mailkontakt
- "Verwendung von Collective Action Clauses bei der Restrukturierung von Staatsschulden im Euroraum. Was steckt dahinter?"
- PD Dr. Christian Hofmann
Mittwoch, 9. Mai 2012, 18 Uhr
erstes "anpendeln" an die dwpbank: sie haben flächendeckend (für knapp 400 Banken) den griechischen Zwangsumtausch durchgeführt. Es gibt schwerwiegende Anhaltspunkte dafür, dass das eine Verletzung des Schutzgesetzes/Paragraphen § 34 DepotG „Depotunterschlagung“ sein könnte. Ich erbitte hierzu Ihre Stellungnahme.
SgDuH,
sie haben flächendeckend (für knapp 400 Banken) den
griechischen Zwangsumtausch durchgeführt.
Es gibt schwerwiegende Anhaltspunkte dafür, dass das eine
Verletzung des Schutzgesetzes/Paragraphen § 34 DepotG „Depotunterschlagung“
sein könnte.
Ich erbitte hierzu Ihre Stellungnahme.
Rolf Koch
Zur Eisernen Hand 25
D-64367
Mühltal
Tel +49 (0)
6151 14 77 94
Fax +49 (0)
6151 14 53 52
If you ask me, Germany owes Greece billions for all the murders and war crimes. Germany should pay Greece what it owes."
There Goes Greek GDP: Nazional Lampoons Greek Vacation Just Got Cancelled
Submitted by Tyler Durden on 04/25/2012 17:36 -0400As if the Greeks haven't suffered enough from Northern European actions (admittedly in response to their own actions), it seems the anti-German sentiment is keeping the wealthy tourists away from the beaches. As Reuters notes today, 'German tourists are in short supply in Greece these days, frightened away by reports of visceral anti-German sentiment in some places'. Data for the main summer holiday season shows pre-bookings from Germany down by some 30 percent. We guess the pictures of Molotov cocktails being thrown, city-wide strikes, and cardboard cities full of unemployed youths was too much but as one Greek tourist-shop-owner clarified "They're not coming because of the problems. But we don't have a problem with German people, only their government." Tourism - the one remaining possibility for Greece to drag themselves out of the quagmire (aside from olive oil and yoghurt) - is now under pressure as The Germans ("That's just the way Germans are: if there's trouble in some country, then Germans just don't go there on their holidays.") wage "an economic war against Greece". Sadly the xenophobic and nationalist tensions are indeed rising (as we warned many times in the past - and suggest will be the ultimate undoing of the political compact in Europe) as the crisis had revived anti-German sentiment from World War Two that most thought had long since disappeared. "The Greeks moved on and tried to forget, then this. If you ask me, Germany owes Greece billions for all the murders and war crimes. Germany should pay Greece what it owes."
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