23. April 2012
Per FAX vorab an 06151 145352
Ihr Widerspruch gegen den Zwangsumtausch der Griechenland-Anleihen
Sehr geehrtxxxxxxxx,
Ihre Anfrage hatten wir an die dwpbank zur Klärung und Stellungnahme weitergeleitet. Diese
antwortete wie folgt;
„Die griechische Regierung hat am Abend des 09.03.2012 per Pressemitteilung den
Zwangsumtausch für alle Anleihen nach griechischem Recht per 12.03.2012 verkündet. Die
Pressemitteilung könne Sie der Webseite www.qreekbonds.gr entnehmen.
Wir möchten darauf Hinweisen, dass die verwahrenden Stellen keinen Einfluss darauf haben,
wenn Wertpapiere auf Veranlassung des Emittenten (hier in Folge der Umstrukturierung)
im Rahmen einer obligatorischen Maßnahme in neue Wertpapiere umgetauscht werden.
Vielmehr sind die Depotbanken verpflichtet, die am Beginn der Verwahrkette vorgenommenen
Buchungen nachzuvollziehen.
Ein Widerspruch gegen die erfolgten Buchungen ist daher nicht möglich.
Des Weiteren hat die dwpbank in den zum Umtauschangebot erstellten Depotinformationen
vom 28.02.2012 bereits auf einen ggf. nachfolgenden, obligatorischen Umtausch hingewiesen".
Wir haben hier keinerlei Handlungsspielraum - hierfür bitten wir um Verständnis. Sie müssten
sich mit Ihren vermeintlichen Ansprüchen gegen den Emittenten wenden. Bitte sehen
Sie von weiteren Nachfragen in dieser Sache ab.
Freundliche Grüße
zu dieser Frage wird es noch einige Nachfragen geben....mit Stempel der entsprechenden Gerichte...
In jedem Fall wird hier der Zwangsumtausch von Griechenland bestätigt.
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