investorgo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Norddeutsche Anwälte sehen u.a. folgende Sachverha..." hinterlassen:
Mit der Meistbegünstigungsklausel im BIT ist es nach dieser Dissertation (Breitenstein, ENTWICKLUNGSORIENTIERTE AUSLEGUNG
EINER INVESTITION i. S. d. ART. 25 ICSID http://www.gbv.de/dms/buls/68508048X.pdf)
, Seite 72 und 91, erfolgreich gelungen, sich auf die jeweils
günstigsten Klauseln in allen Bits des entsprechenden Landes zu berufen.
Nach
dem polnischen BIT mit GR ist ein direkter Anruf des Schiedsgerichtes
möglich, wenn der Staat sich 6 Monate lang nicht rührt; http://www.unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/greece_poland.pdf , Artikel 10.
Das klingt doch für uns sehr positiv.
Von den "alten" EU-Länder hat wohl nur D ein BIT mit GR, (http://archive.unctad.org/Templates/Page.asp?intItemID=2344&lang=1).
Von investorgo am 30. April 2012 16:15 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.
Da kommen unsere Anträge ja wie gerufen!
AntwortenLöschenKann ja gar nicht besser laufen.
Denn schauen wir mal, welche Bescheide wir in den nächsten Monaten bekommen. Das wird noch sehr interessant!