eine Antwort vom 10.4.12 (abgehend) von "mein Pferd...mein Boot....mein Haus...." zur Problematik rechtswidriger Zwangsumtausch von GRI und § 34 DepotG Depotunterschlagung:
"....§ 34 Depotgesetz - Ihre Anfrage
Sehr geehrter Herr Koch,
ob es sich bei der Umtauschaktion bei griechischen Anleihen wirklich um einen rechtswidrigen
Zwangsumtausch handelt, müssen die Gerichte klären. Aussagen unbeteiligter Dritter,
auch wenn es sich um Bankrechtsexperten handelt, kommentieren wir nicht.
Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, dass wir künftig Anfragen Ihrerseits zu solchen Themen
nicht mehr beantworten werden. Ihre Ausführungen bzw. Diskussionsbeiträge in Ihrem
„Internet Blog“ werden wir weiterhin interessiert verfolgen.
Mit freundliche Grüßen
Sparkasse Darmstadt...."
na ja....nicht mehr beantworten....
Ich habe der SPK jetzt eine Frist bis Montag den 23.4.2012 gesetzt, den alten Zustand wiederherzustellen und die verschwundenen (depotunterschlagenen ?) GRI-Bonds (GGB) wiedereinzubuchen. Ich habe darauf hingewiesen, das m.E. nach starke Anhaltspunkte für einen Verstoss gegen § 34 DepotG besetehen und das ein deliktisches Handeln Schadensersatzansprüche auslösen.
Für den Märzbond, der ja am 20.3. fällig war, habe ich die entsprechende Barzahlung angemahnt.
Wenn die SPK meint, darauf nicht antworten zu müssen, wird sie wohl in einer Verteidigungsschrift dem Gericht antworten. Wenn nicht, gibts ein Versäumnisurteil.
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