Antwort auf Beitrag Nr.:
43.102.422 von ikbneu am 29.04.12
21:32:12Ich bin der Meinung, dass Zürich der
bestmögliche Ort ist um Forderungen gegen GR durchzusetzen. Sobald
zwischen CH und GR ein Steuerabkommen ausgehandelt wurde, können
die Bondholder Anwälte( die von den Amis engagiert wurden) gestützt
auf den Gerichtsbeschluss auf die in der Schweiz liegenden
eingesammelten Steuerguthaben via Pfändung zugreifen. Selbst wenn
ein allfälliges Urteil eines CH Gerichts erst nach Inkrafttreten
eines Steuerabkommens zustande käme, wäre es m.E. nicht schwer
Guthaben des gr. Staates in der Schweiz arrestieren zu lassen.
Ferner ist es ja wohl so, dass durch die anonyme Abgeltungssteuer
auf in CH liegendes GR Vermögen ständig neue Mittel für die
Bondholder generiert würden, falls wider Erwarten das Aufkommen für
die Regularisierung der Vergangenheit nicht ausreichen sollte um
die 650 Mio chf zusammenzubringen.
Also gerade den Franken Bond nicht zurückzuzahlen wäre von der GR Regierung (wer auch immer das nun sein mag), mehr als dämlich. Auszuschliessen ist es natürlich nicht. Im Default Fall fällt der Kurs wohl irgendwo auf 5-20, da würde ich meine derzeit kleine Position dann stark aufstocken. IMHO ist es eben gerade nicht so, dass das zu erwartende Ergebnis dieses Spiels nur entweder 0 oder 100 beträgt.
ps. wer kennt sich im GR Wahlrecht aus und kann sagen wieviel Prozent der Stimmen die gemässigten Parteien brauchen um eine Mehrheit im Parlament zu bekommen?
Also gerade den Franken Bond nicht zurückzuzahlen wäre von der GR Regierung (wer auch immer das nun sein mag), mehr als dämlich. Auszuschliessen ist es natürlich nicht. Im Default Fall fällt der Kurs wohl irgendwo auf 5-20, da würde ich meine derzeit kleine Position dann stark aufstocken. IMHO ist es eben gerade nicht so, dass das zu erwartende Ergebnis dieses Spiels nur entweder 0 oder 100 beträgt.
ps. wer kennt sich im GR Wahlrecht aus und kann sagen wieviel Prozent der Stimmen die gemässigten Parteien brauchen um eine Mehrheit im Parlament zu bekommen?
die pfändung und vollstreckung von steuern vs eines sovereign ist
u. u. durch die immunität (steuern erheben ist ein act des ius
imperii und nicht gestionis)verhindert. ich weiss nicht wie das im
schweizer recht geregelt ist und wie weit der immunitätsverzicht
der GRI geht.
im argy-falle hat das pfänden von steueransprüchen gegen deusche steuerschuldner der argys nicht funktioniert....
im argy-falle hat das pfänden von steueransprüchen gegen deusche steuerschuldner der argys nicht funktioniert....
aus den Terms of the Bond
The Borrower agrees that, should any Bondholder or Couponholder bring any legal action or proceeding
against it in respect of the Bonds or the Coupons in the above mentioned courts, no immunity from such legal
action or proceeding or from execution of any judgment obtained in such courts in such legal action or proceeding
shall be claimed by it or on behalf of the Borrower or, in respect of its assets, the Borrower hereby
irrevocably waives any such right of immunity which it or its assets now has or may hereafter require.
Notwithstanding the foregoing, the property of the Republic is subject to execution and attachment to the
extent permitted by the international conventions and Greek Law.
der letzte satz ist die unangenehme hürde, die wohl erst das bundesgericht in lausanne klären bzw interpretieren wird
The Borrower agrees that, should any Bondholder or Couponholder bring any legal action or proceeding
against it in respect of the Bonds or the Coupons in the above mentioned courts, no immunity from such legal
action or proceeding or from execution of any judgment obtained in such courts in such legal action or proceeding
shall be claimed by it or on behalf of the Borrower or, in respect of its assets, the Borrower hereby
irrevocably waives any such right of immunity which it or its assets now has or may hereafter require.
Notwithstanding the foregoing, the property of the Republic is subject to execution and attachment to the
extent permitted by the international conventions and Greek Law.
der letzte satz ist die unangenehme hürde, die wohl erst das bundesgericht in lausanne klären bzw interpretieren wird
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