Ich habe mir einige Offering Circular / Prospectus nochmals angesehen.
Klar, diese greek law bonds unterliegen griechischem Recht....
Aber, ich habe keine Gerichtsstandsvereinbarung gefunden....dort müsste eigentlich Athen stehen
Es gibt eine EU-Richtlinie/Directive dass in so einem Falle wohl hier in Deutschland geklagt werden kann...
Wer sucht diese EU-Richtlinie raus und mailt sie mir ?
Wer sieht weitere greek law Beschreibungen durch unter dem Aspekt der Gerichtsstandsvereinbarung ?
rolfjkoch@web.de
wenn wir hier in Deutschland klagen können, wäre das schon die halbe Miete....
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