aus dem Antwortschreiben des BMF:
wg der Wichtigkeit und weitreichender Konsequenzen nochmals hervorgehoben:
Bei der Entscheidung, ob Auslandsschutz gewährt wird, muss die Bundesregierung neben den Grundrechten der Betroffenen die außenpolitischen Interessen und die Zweckmäßigkeit eines bestimmten Verhaltens im Hinblick auf diese Interessen würdigen. Entscheidend ist für die Bundesregierung das außenpolitische Interesse, die Währung in der Eurozone stabil zu halten. Die Umschuldung Griechenlands ist als Maßnahme zu sehen, welche die Stabilisierung Griechenlands und der Eurozone bezweckt. Die Währungsstabilität in der Eurozone ist ein wesentliches Ziel deutscher Wirtschafts- und Finanzpolitik.
Würde die Bundesregierung nunmehr Verluste deutscher Anleiheinhaber aus einer solchen Maßnahme vor ein ad hoc-Schiedsgericht bringen, so würde dies den politischen und institutionellen Bemühungen zur Stabilisierung des Euro entgegenlaufen.
Die Bundesregierung könnte so einen Präzedenzfall bilden, wodurch Griechenland mit weiteren Klagen konfrontiert werden würde, die letztlich darauf abzielen, Griechenland zu Zahlungen zu veranlassen. Somit würde die angepeilte Schuldentragfähigkeit Griechenlands und eine stabile Eurozone durch Schiedsurteile wieder gefährdet werden.
Daher beabsichtigt das Bundesfinanzministerium die Anrufung eines Schiedsgerichts nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Leisinger
- Leitungsstab -Bundesministerium der Finanzen
Referat für Bürgerangelegenheiten
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